Dokumentation

ver.di: Gesetzentwurf Mindestlohn - Bundesregierung darf sich nicht beirren lassen

22. Februar 2022 | Redaktion

Gesetzentwurf Mindestlohn - Bundesregierung darf sich nicht beirren lassen

Pressemeldung vom 22. Februar

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bekräftigt ihre Forderung nach einer baldigen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns und appelliert an die Bundesregierung, sich nicht vom Protestgeschrei einiger Arbeitgeberverbände beirren zu lassen. »Die Beschäftigten im Niedriglohnsektor brauchen ein Signal für höhere Mindestlöhne und gegen Altersarmut. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro anzuheben«, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Am Mittwoch soll der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Es sei in den vergangenen Wochen seit der Verständigung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag bereits deutlich geworden, dass die Arbeitgeber die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro verhindern, mindestens aber mittels Ausnahme- und Übergangsregelungen abschwächen oder verzögern wollten. »Die Bundesregierung darf sich vom Widerstand der Arbeitgeberfunktionäre nicht beirren lassen. Insbesondere durch die grassierenden Ohne-Tarif-Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden werden die Grundlagen der Tarifautonomie in Deutschland systematisch geschwächt. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist die notwendige Antwort auf dieses Fehlverhalten«, betonte Werneke. »Die Beschäftigten brauchen jetzt eine klare Perspektive für die baldige Anhebung des Mindestlohns. Das ist auch ein wichtiges Zeichen gegen Altersarmut. Falls die Arbeitgeber – ob politisch oder juristisch – weiter gegen dieses Gesetz vorgehen sollten, ist das nichts anderes als der Versuch, Armutslöhne dauerhaft zu zementieren.«

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/verdi-gesetzentwurf-mindestlohn-bundesregierung-darf-sich-nicht-beirren-lassen--2405.html   |   Gedruckt am: 29.03.2024