Das Bedingungslose Grundeinkommen in seiner neoliberalen Variante: die Vorstellungen des Unternehmers Götz Werner

30. April 2020 | Kai Eicker-Wolf

Einer der bekanntesten Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist der Unternehmer Götz Werner, Gründer der Drogeriemarktkette dm. Nicht nur an seinem BGE-Konzept gibt es einiges zu kritisieren.

Werner pflegt das Image eines Philanthropen, der kulturelle und soziale Projekte fördert. Hierfür und für »seine Verdienste rund um den Wirtschaftsstandort« hat ihm Winfried Kretschmann im Mai 2019 den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an die Brust geheftet.

Werner inszeniert sich in Interviews gerne als Kämpfer für die Armen, so etwa im Jahr 2018 in einem Interview im TAGESSPIEGEL: »Wir lassen es zu, dass rund 20 Prozent – also jeder fünfte – von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Immer noch müssen Menschen betteln oder sind wohnungslos. Das ist ein Skandal! Wenn wir nicht jetzt damit anfangen, Armut endlich wirksam abzuschaffen, wann denn bitte dann?« Und schon vor über zehn Jahren bezeichnete Werner Hartz IV als »offenen Strafvollzug«.

Laut seinem Wikipedia-Eintrag setzt sich Werner seit dem Jahr 2005 für ein Bedingungsloses Grundeinkommen ein. Seine beiden aktuellsten Veröffentlichungen dazu liegen den nachfolgenden Zeilen zu Grunde: Zum einen auf sein 2018 neu aufgelegtes und überarbeitetes Buch Einkommen für alle, das er ursprünglich 2007 publiziert hatte, und zum anderen auf das 2017 zusammen mit Matthias Weik und Marc Friedrich verfasste Buch Sonst knallt’s! Warum wir Wirtschaft und Politik radikal neu denken müssen.

Unklarheit als System

Nach Werner dient das BGE dazu, ein »bescheidenes Dasein in Würde und Freiheit – kein Leben in Saus und Braus« (Werner 2018, S. 66, Hervorhebung im Original) zu führen. An anderer Stelle spricht er davon, dass ein BGE der Existenzsicherung dienen solle und darüber hinaus ein Kulturminimum absichern müsse, »denn der Mensch ist ein Kulturwesen« (ebd., S. 164). Woran sich Existenzsicherung und Kulturminimum bemessen, lässt er allerdings unbeantwortet. Eine genaue Höhe für sein BGE nennt Werner auch nicht – einmal diskutiert er das BGE auf Basis von 1.000 Euro, während er an einer anderen Stelle 1.500 Euro ins Spiel bringt (Werner u.a. 2017, S. 104 und Werner 2018, S. 168). Zudem verweist er auf nicht näher erläuterte und wohl einige Jahre zurückliegende Modellrechnungen, nach denen ein BGE in Höhe von 800 Euro lediglich zu einer Finanzierungslücke in Höhe von 70 Milliarden Euro führen würde (Werner u.a. 2017, S. 107 f. und Werner 2018, S. 168). Diese Ungenauigkeit und Unklarheit in der Argumentation hat bei Werner durchaus System – ganz im Sinne des Sprichworts »Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg«:

»Es wäre mir lieber, wenn möglichst viele die Idee des Grundeinkommens erst einmal denken könnten, bevor die großen Berechnungen angestellt werden. Denn meine Maxime ist: Wenn man etwas machen will, dann muss man es erst einmal denken können. Wenn man es dann wirklich will, findet man auch Wege. Und wenn man es nicht will, findet man Gründe. « (Werner 2018, S. 166).

Mit dem BGE will Werner auf der einen Seite den Niedriglohnsektor bekämpfen – so ist der Titel eines Unterkapitels in seinem Buch aus dem Jahr 2018 Niedriglohnsektor, nein danke! (ebd, S. 153) – aber er ist auf der anderen Seite der Ansicht, dass die Arbeitskosten ein wirtschaftliches Grundproblem darstellen: »Denn weil menschliche Arbeit endlich wieder erschwinglich würde, könnte die viel beschworene Dienstleistungsgesellschaft endlich kommen!« (ebd., S. 128). Widersprüchlicher geht es kaum.

Plädoyer für einen deregulierten Arbeitsmarkt…

Letztlich folgt Werner der typisch neoliberalen Vorstellung, dass ein inflexibler Arbeitsmarkt und zu hohe Arbeitskosten das zentrale wirtschaftliche Problem seien. So stellt er die Tarifautonomie und flächendeckende Tarifverträge infrage und attestiert ihnen eine »lähmende Wirkung« auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Durch ein BGE werde es möglich, auf kollektive Zusammenschlüsse und Vereinbarungen zu verzichten. Ziel von Werner ist »ein Volk von Freelancern mit Grundeinkommen«, so dass sich »auch ein Arbeitgeber nicht mehr in dem Maße an einen Arbeitnehmer gebunden fühlen« muss (ebd., S. 106). Den Kündigungsschutz will er beseitigen, denn dies führe letztlich zu höherer Beweglichkeit und einer anderen »Spontanität« auf Seiten von Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten.

Werner ignoriert, dass ein zentraler Grund für die Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigung und Einkommensungleichheit in Deutschland die abnehmende Tarifbindung ist (Bosch/Kalina 2017a, 2017b und 2017c; Schreiner 2017). Liegt Tarifbindung vor, dann muss die Anwendung des einschlägigen Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis der bzw. des Beschäftigten erfolgen – letztere verdienen dann mehr Geld. Durch die Abnahme der Tarifbindung hat die Lohnspreizung deutlich zugenommen. Aus verteilungspolitischer Sicht ist nicht etwa die von Werner angestrebte Zerschlagung der Flächentarifverträge sinnvoll, sondern ganz im Gegenteil eine Stärkung der Tarifbindung. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um der zunehmenden Einkommensungleichheit in Deutschland entgegenzuwirken. Wer hingegen der Auffassung ist, die abhängig Beschäftigten sollten in einen für sie ruinösen Wettbewerb um möglichst niedrige Löhne getrieben werden, der wird ganz im Sinne von Werner für eine komplette Abschaffung regulierender Maßnahmen am Arbeitsmarkt plädieren.

Auch jenseits verteilungspolitischer Erwägungen ist es im Übrigen erstrebenswert, dass Unternehmen nicht auf Basis von Lohndumping um Marktanteile konkurrieren. Wenn Löhne durch Tarifverhandlungen festgelegt und so der Konkurrenz entzogen sind, dann findet ein Wettbewerb um Qualität und Effizienz statt. Nur so wird die Grundlage dafür gelegt, dass neue Ideen den Wohlstand steigern können, nach dem Motto »besser statt billiger«. Deshalb ist der Flächentarifvertrag das wohl wichtigste Instrument für einen Wettbewerb, der nicht auf Basis von Lohnsenkungen erfolgt. Gerade diesem aber würde der dm-Gründer mit seinem Vorschlag Vorschub leisten. Aber damit nicht genug: Mit seinen steuerpolitischen Vorschlägen zur Finanzierung seines BGE Vorschlags würde Werner eine beispiellose Ungleichverteilung herbeiführen.

…und massive Umverteilung von unten nach oben durch die Steuerpolitik

Idealerweise sollte, so Werner, nur noch der Konsum besteuert werden: »Was besteuert werden muss, ist die Entnahme von Leistung aus dem Wirtschaftskreislauf. Dazu muss man den Konsum besteuern – und sonst gar nichts« (Werner u.a. 2017, S. 36). Dabei versucht Werner aber vor allem zwei Dinge durch eine entsprechend erhöhte Umsatzsteuer zu finanzieren: Zum einen ein Bedingungsloses Grundeinkommen, bei dessen Höhe er sich wie schon erläutert nicht genau festlegt, aber Beträge in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 Euro ins Spiel bringt. Zum anderen will er darüber hinaus insbesondere die Besteuerung von Gewinn- und Vermögenseinkommen durch eine Besteuerung des Konsums ersetzen. Von letzterem verspricht er sich die Freisetzung einer starken wirtschaftlichen Dynamik.

Auch wenn Werner sich bei der Höhe des Grundeinkommens nicht festlegen will, wollen wir von einem Grundeinkommensbetrag von 1.000 Euro pro Person ausgehen. Dies würde ein Finanzierungsvolumen von einer Billion Euro darstellen. Würde dies wie von Werner vorgeschlagen über die Mehrwertsteuer finanziert werden, dann müsste die Mehrwertsteuer das Vier- bis Fünffache des aktuellen Aufkommens von 235 Milliarden Euro erbringen. Der Mehrwertsteuersatz würde von aktuell 19 auf 80 bis 100 Prozent steigen. Da die Mehrwertsteuer und auch entsprechende Mehrwertsteuererhöhungen in den Preisen an die Käufer von Gütern und Dienstleistungen weitergegeben werden, würde dies die Kaufkraft massiv schmälern. Um die reale Kaufkraft des BGE zu erhalten, müsste dieses über 1.000 Euro steigen, was wiederum eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer nach sich ziehen müsste. Berücksichtigt man solche Zweit- und Drittrundeneffekte, dürfte der Mehrwertsteuersatz am Ende bei deutlich über 150 Prozent liegen. Und das alleine zur Finanzierung des BGE. Alle anderen staatlichen Leistungen, die Werner zukünftig ebenfalls durch Konsumbesteuerung finanzieren möchte, sind damit noch gar nicht berücksichtigt.

Natürlich muss einschränkend berücksichtigt werden, dass durch das BGE Sozialleistungen entfallen würden, und dass Rentenzahlungen zumindest in der langen Frist durch das Grundeinkommen zumindest zum Teil ersetzt werden. Trotzdem ließe sich eine erheblicher Anstieg der Umsatzsteuer nicht vermeiden – zumal Werner letztlich das ganze deutsche Steuersystem umkrempeln will. Im Rahmen seiner Publikationen nimmt die Argumentation für ein Konsumbesteuerungssystem einen sehr breiten Raum ein. Dabei geht es in der Regel dann gar nicht mehr um Finanzierungsaspekte des BGE, sondern darum, Gewinn- und Einkommensteuern abzuschaffen und Eigentum überhaupt nicht mehr zu besteuern. Sinnvoll sei, so Werner, einzig die Besteuerung der Konsumausgaben (bei Entfall aller anderen Steuern). Werner ist hier auf seinem Kreuzzug gegen die gegenwärtige Steuersystem kaum noch bremsen: Das gegenwärtige Steuersystem garantiere »kaum mehr als eine Scheingerechtigkeit« (Werner 2018, S. 285), es beinhalte »Initiativenbremsen« . (ebd., S. 279) und betreibe »fiskalische Umweltverschmutzung« (ebd., S. 263). Aber die Vergleiche werden noch abenteuerlicher: Die Besteuerung von Kapitalerträgen wird gar mit Kinderarbeit verglichen (ebd., S. 258) und sei »Knospenfrevel« (ebd., S. 256).

Werners Argumentation – und die seiner Mitstreiter Weik und Friedrich – ist dabei höchst simpel und spiegelt die Sicht eines Einzelunternehmers wider. Mit einer ernstzunehmenden ökonomischen Analyse hat dies nichts zu tun. Laut Werner würden alle Steuern – sowohl die Mehrwertsteuer als auch alle anderen Steuern auf die Gewinneinkommen – auf die Preise abgewälzt. Damit verengt Werner den Blick auf das gesamtwirtschaftliche Geschehen in extremer Weise und reduziert es auf seine persönliche einzelwirtschaftliche Sicht, und das ist die eines Unternehmers. Er blickt auf Ausgaben, Einnahmen und Steuerzahlungen am Ende eines Geschäftsjahres. Aus dieser Perspektive stehen die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die erzielten Preise beim Verkauf der erstellten Dienstleistungen und Produkte decken in der Aufstellung des Unternehmers die Kosten und es fällt in der Regel auch ein Überschuss an. Aus diesem Überschuss sind sämtliche Steuern zu zahlen, und es verbleibt der Nettogewinn. Aus dieser rückblickenden Perspektive lösen sich tatsächlich alle Kosten, Steuern und der (Netto-)Gewinn in den Preisen auf.

Allerdings ist es vollkommen absurd, davon auszugehen, dass Unternehmen alle Kostensteigerungen, Gewinnsteuererhöhungen usw. einfach in den Preisen an die Endverbraucher weitergeben können. Vielmehr ist hierbei nach Steuerarten zu unterscheiden. Tatsächlich zahlen Unternehmen alle Steuern aus ihren Einnahmen, aber nur bei der Mehrwertsteuer ist es richtig, in der längeren Frist eine Eins-zu-eins-Überwälzung in den Preisen zu unterstellen. So muss ein Einzelhandelsunternehmen zwar die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, aber das Unternehmen schlägt diese Steuer genau wie seine Konkurrent_innen auch auf die Preise auf. Dadurch wird die Mehrwertsteuer letztlich vom Käufer des entsprechenden Produkts getragen, was vom Gesetzgeber auch genau so gewollt ist. Die Besteuerung des Umsatzes wirkt regressiv, da die hohen Einkommen eine höhere Spar- bzw. eine niedrigere Konsumquote aufweisen – das heißt mit anderen Worten: Hocheinkommensbezieher_innen werden in Relation zu ihrem Einkommen geringer mit Mehrwertsteuer belastet als Bezieher_innen von mittleren oder geringen Einkommen.

Gewinnsteuern sind im Gegensatz zu Steuern auf den Umsatz als Abzüge vom Gewinn zu interpretieren. Die Gewinnsumme sowohl eines einzelnen Unternehmens als auch des gesamten Unternehmenssektors in einer Volkswirtschaft schwankt etwa in Abhängigkeit von der jeweiligen Branchenkonjunktur bzw. der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur, so dass eine vorausschauende Kalkulation des Gewinns und seiner Besteuerung – anders als von Werner unterstellt – überhaupt nicht möglich ist. Wenn Gewinnsteuern aber nicht verlässlich kalkuliert werden können, kann auch nicht einfach von einer Überwälzung auf die Preise ausgegangen werden.

Zwar wird bei der Einkommensteuer, die auch abhängig Beschäftigte zahlen, die Möglichkeit der Überwälzung in den Wirtschaftswissenschaften diskutiert. Aber diese Möglichkeit nimmt mit steigender Progression – das heißt der Steigerung des Steuersatzes bei zunehmender Einkommenshöhe – sowie individueller und gruppenspezifischer Differenzierung ab. So kann z.B. ein Unverheirateter ohne Kind gegenüber einem verheirateten Mitbewerber mit Kind bei einem potentiellen Arbeitgeber seine höhere Steuerbelastung im Rahmen von Verhandlungen um den Bruttolohn nicht geltend machen. Generell wird zudem bei steigendem Durchschnittssteuersatz die volle Überwälzung erschwert: Wer eine bestimmte Nettolohnsteigerung anstrebt, wird eine prozentual stärkere Erhöhung des Bruttolohns durchsetzen müssen. Aufgrund der zumindest eingeschränkten Überwälzungsmöglichkeit ist die Einkommensteuer ein effektives Instrument, um die durch Marktprozesse hervorgebrachte Einkommensverteilung zu korrigieren – dies belegen etwa entsprechende empirischen Befunde für Deutschland im Zeitraum 1998 bis 2015 (Bach u.a. 2016a und 2016b).

In seiner Argumentation ignoriert Werner nicht nur die hier skizzierten Überlegungen, sondern auch alle neueren Arbeiten der empirischen Verteilungsforschung und insbesondere die bahnbrechende Arbeit des französischen Ökonomen Thomas Piketty (Piketty 2014). Gerade letzterer hat den gravierenden Einfluss der Steuerpolitik auf die Einkommens- und Vermögensverteilung herausgearbeitet. Würden, wie von Werner vorgeschlagen, alle Einkommen- und Unternehmenssteuern gesenkt und die Mehrwertsteuer im Gegenzug erhöht, hätte dies aufgrund der dargelegten unterschiedlichen Wirkungen von Steuersatzveränderungen bei den verschiedenen Steuerarten verheerende Auswirkungen auf die Einkommensverteilung: Reiche Personen würden massive inflationsbereinigte Einkommenssteigerungen erleben, während Personen im mittleren und unteren Einkommenssegment verlieren.

Konzentration von Reichtum für Werner kein Problem

Angesichts der bisher schon dargelegten Begründungen, die Werner für seine steuerpolitischen Vorschläge vorträgt, ist es auch nicht verwunderlich, dass er in hohen Gewinneinkommen und großen Vermögen generell kein Problem sieht (Werner u.a. 2017, S. 71f. und Werner 2018, S. 251f.) Unternehmerisches Handeln habe nur eine Aufgabe: Die Menschen mit Gütern und Dienstleistungen und mit Einkommen zu versorgen – und hier würden alle Arten von Steuern außer der Besteuerung des Konsums nur stören. Reichtum und hohe Einkommen stellten kein Problem dar, weil sie immer zu Beschäftigung führen: entweder durch unmittelbare Investitionen im Unternehmen, durch Konsum, durch Sparen oder durch Verschenken. In den beiden letzten Fällen werde das Geld dann von anderen verausgabt.

Dass sich eine gleichere Verteilung von Einkommen positiv auf den Konsum auswirkt, bleibt bei Werner außen vor: Der Teil des Einkommens, der gespart wird, steigt mit der Größe des Einkommens proportional an. Damit sinkt spiegelbildlich der Teil des Einkommens, der konsumiert wird. Deshalb ist eine starke Ungleichverteilung der gesamtwirtschaftlichen Einkommenssumme von Nachteil, da die Konsumnachfrage dann schwächer ausfällt als bei einer Gleichverteilung der Einkommen. Auch die öffentliche Hand kann hier durch die Steuerpolitik ausgleichend wirken und gerade große Einkommen hoch besteuern. Denn mit diesen Einnahmen sorgt sie für die Bereitstellung wichtiger Dienstleistungen und Infrastrukturen – und schafft so auch Beschäftigung. Zu denken ist zum Beispiel an Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, den Öffentlichen Personennahverkehr, bezahlbaren und sozialen Wohnraum und vieles andere mehr.

Ein weiterer Aspekt von großen Vermögen und hohen Einkommen, der bei Werner unerwähnt bleibt, ist die Möglichkeit der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme. So geben vor allem Vermögende in der Politik die Richtung vor: Der Bundestag ist in seinen Entscheidungen viel stärker den Interessen derjenigen gefolgt, die höhere Einkommen beziehen und »höheren« Berufsgruppen angehören. Und die Anliegen derjenigen, die wenig Geld haben oder unteren sozialen Gruppen angehören, finden systematisch weniger Beachtung (so die empirischen Befunde von Elsässer u.a. 2017). Dies ist ein Aspekt, der Götz Werner als einen Vertreter der Superreichen offensichtlich kaum interessiert und schon gar nicht stört.

Literatur

Bach, Stefan/Beznoska, Martin/Steiner, Viktor (2016a): Wer trägt die Steuerlast in Deutschland? Verteilungswirkungen des deutschen Steuer- und Transfersystems. DIW Politikberatung Kompakt 114, September, Berlin.

Bach, Stefan/Beznoska, Martin/Steiner, Viktor (2016b): Wer trägt die Steuerlast in Deutschland? Steuerbelastung nur schwach progressiv, in: DIW Wochenbericht 51+52/2016, S.1207-1216.

Bosch, Gerhard/Kalina, Thorsten (2017a): Wachsende Ungleichheit in der Prosperität. Einkommensentwicklung 1984 bis 2015 in: IAQ Forschung 03/2017.

Bosch, Gerhard/Kalina, Thorsten (2017b): Die deutsche Mittelschicht aus der Arbeitsmarktperspektive, in: Eicker-Wolf, Kai/Truger, Achim (Hg.): Ungleichheit – ein »gehyptes Problem«? Zur Entwicklung von Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland, Marburg, S. 111-141.

Bosch, Gerhard/Kalina, Thorsten (2017c): Kein Grund zur Entwarnung! Ungleichheit nimmt weiter zu und ihr Niveau ist nicht akzeptabel, in: ifo Schnelldienst 10/2017, S. 22-26.

Elsässer, Lea/Hense, Svenja/Schäfer, Armin (2017): »Dem deutschen Volke«? Die ungleiche Responsivität des Bundestags, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 27, S. 161–180.

Piketty, Thomas (2014): Das Kapital im 21. Jahrhundert, München.

Schreiner, Patrick (2017): Löhne und Verteilung, in: Eicker-Wolf, Kai/Truger, Achim (Hg.): Ungleichheit – ein »gehyptes Problem«? Zur Entwicklung von Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland, Marburg, S. 47-78.

Werner, Götz W. (2007): Einkommen für alle, Köln.

Werner, Götz W. (2018): Einkommen für alle. Bedingungsloses Grundeinkommen – die Zeit ist reif, 1. Auflage der überarbeiteten, aktualisierten und erweiterten Neuausgabe, Köln.

Werner, Götz W./Weik Matthias/Friedrich, Marc (2017): Sonst knallt’s! Warum wir Wirtschaft und Politik radikal neu denken müssen, Köln.

Der Autor hat jüngst ein Buch zum Bedingungslosen Grundeinkommen veröffentlicht: Kai Eicker-Wolf, Money for Nothing? Das Bedingungslose Grundeinkommen in der Kontroverse.

Kai Eicker-Wolf ist Wirtschaftswissenschaftler und Gewerkschaftssekretär.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/das-bedingungslose-grundeinkommen-in-seiner-neoliberalen-variante-die-vorstellungen-des-unternehmers-goetz-werner--2358.html   |   Gedruckt am: 29.03.2024