Perspektivisch zwölf Euro? Der Mindestlohn muss schneller steigen

16. Januar 2020 | Markus Krüsemann

Auf den Mindestlohn wurden auch zum Jahresbeginn 2020 wieder nur ein paar Cent draufgelegt. Wenn es mit der Anhebung der Untergrenze im bisherigen Tempo weitergeht, dauert es viel zu lange, bis die immer weiter um sich greifende Forderung nach zwölf Euro Mindestlohn erfüllt ist.

Fünf Jahre ist er gerade alt geworden, zwei Mal wurde er bereits angehoben, und zu Jahresbeginn ist er wieder ein wenig gestiegen, genauer gesagt um überschaubare 16 Cent: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt mittlerweile bei 9,35 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche kommen abhängig Beschäftigte damit auf einen Bruttomonatslohn von ungefähr 1.620 Euro, womit sie sich nicht nur im Niedriglohnsektor, sondern - logischerweise - dort ganz unten, im untersten Einkommensdezil aller Vollzeitkräfte wiederfinden, dessen Schwelle laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit Ende Dezember 2018 bei 1.822 Euro gelegen hat.

Die Lohnsteigerung von 1,7 Prozent binnen eines Jahres wird vermutlich reichen, um den Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2019 zu kompensieren. An der oft prekären Einkommens- und Lebenssituation in den vom Mindestlohn betroffenen Haushalten ändert sich damit aber nichts. Obwohl ein Teil der Geringverdienerproblematik darauf beruht, dass viele abhängig Beschäftigte (nicht immer freiwillig) nur zu einem Volumen unterhalb der Vollzeit (in Teilzeit- und Minijobs) arbeiten, ist die immer noch viel zu geringe Höhe des Mindestlohns mit verantwortlich dafür, dass ArbeitnehmerInnen nicht ausreichend vor Erwerbsarmut geschützt werden, von der Altersarmut dank viel zu spärlicher Rentenbeitragszahlungen ganz zu schweigen.

Bisher hat der Mindestlohn »nur wenige Menschen aus der sozialen Bedürftigkeit geholt«, resümierte denn auch IAB-Mindestlohnforscher Mario Bossler zum Jahresende 2018 gegenüber Zeit online. Sowohl die Zahl der Menschen, die von Armut gefährdet sind, als auch die Zahl der Beschäftigten, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, sei kaum gesunken. Heute, gut ein Jahr später, hat dieser Befund noch uneingeschränkte Gültigkeit, auch wenn das Thema in der aktuellen IAB-Bilanz nicht mehr aufgegriffen wird.

Per Rechenschieber den Tariflöhnen hinterherhinken?

Schuld an dieser Situation ist neben der politisch damals eher willkürlich gesetzten geringen Einstiegshöhe beim MIndestlohn von 8,50 Euro vor allem das Verfahren seiner fortlaufenen Anpassung, das der Gesetzgeber in die Hände einer eigens eingerichteten Mindestlohnkommission gelegt hat. Diese soll sich bei der Festsetzung von Mindestlohnhöhen nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren (§ 9 MiLoG). Als Berechnungsgrundlage wird dabei die Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes (ohne Sonderzahlungen) auf Basis der Stundenverdienste in den vorhergehenden Kalenderjahren herangezogen. Damit steigt der Mindestlohn immer nur nachträglich und immer nur in dem Maße, in dem auch die Tarifgehälter zuvor gestiegen sind. Mit anderen Worten: das von Anfang an zu niedrige Mindestlohnniveau wird stets fortgeschrieben. Zwar ist prinzipiell eine Abweichung von dieser Vorgehensweise möglich (nach oben wie nach unten), die ist faktisch aber nahezu ausgeschlossen, denn es bedarf dazu einer zwei Drittel Mehrheit unter den sechs stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern, von denen jeweils drei die Arbeitgeber- respektive die Gewerkschaftsinteressen vertreten, was auf ein Stimmen-Patt hinausläuft.

So gesehen darf sich niemand wundern, dass die Kommission nach fünf Jahren nicht mehr als eine Anhebung von 85 Cent zustande gebracht hat. Das ist natürlich viel zu wenig, und wenn es im gleichen Tempo weitergeht, dann führt das zu nichts anderem als einer dauerhaften Fortschreibung des von Beginn an zu niedrigen Mindestlohnniveaus, sodass es nie gelingen wird, den Abstand der Lohnuntergrenze zu den übergeordneten Entgeltniveaus zu verkürzen.

Zudem »vergrößert der Mechanismus die Lücke zwischen Besser- und Schlechtverdienern«, wie FR-Kommentator Daniel Baumann bereits 2018 angemerkt hat. Baumann verweist darauf, dass sich selbst bei einer gleichstarken Anhebung von unterschiedlichen Entgeltniveaus die absolute Lohnlücke zwischen ihnen vergrößert. Gesetzt den Fall, der Mindestlohn und beispielsweise ein Tariflohn von 30 Euro/Std. würden zukünftig Jahr für Jahr nominal um zwei Prozent steigen, so bliebe das Verhältnis zwischen beiden Lohngruppen zwar gleich, doch hätten die Besserverdienenden absolut betrachtet nach und nach immer mehr in der Tasche als die Schlechtverdienenden. Ein Beschäftigter, der im Jahr 2020 zum Mindestlohn gearbeitet hat, würde im Beispielfall im Jahr 2030 gerade einmal 2,04 Euro pro Stunde mehr verdienen. Sein Kollege mit einem Stundenlohn von 30 Euro in 2020 dürfte sich dagegen über ein Plus von 6,57 Euro freuen. Dies kommt einem Auseinanderdriften der (absoluten) Kaufkraft gleich.

Ein positiver Effekt des Mindestlohns besteht ja gerade darin, dass er dämpfend auf die Lohnspreizung im unteren Einkommensbereich wirkt. Allerdings müsste das Lohngefüge insgesamt noch weitaus stärker komprimiert werden, um die seit Jahren anhaltend hohe Polarisierung der Lohneinkommen zurückzudrängen. Das gelingt am effektivsten, indem man die Entgelte in den unteren Lohnsegmenten stärker anhebt. Von Seiten der Gewerkschaften wird das in zahlreichen Tarifverhandlungen in unterschiedlichen Branchen bereits praktiziert. Hier muss auch der Mindestlohn nachlegen, zumal die Geringverdienenden auch deshalb ein deutlich stärkeres Lohnplus benötigen, damit sie endlich mal effektiver vor Erwerbs- und Altersarmut geschützt werden und ihnen der entwürdigende Gang zum Jobcenter zwecks Erhalt von aufstockenden Leistungen häufiger erspart bleiben kann.

Wann kommen zwölf Euro Mindestlohn?

Um es gleich vorweg zu nehmen, die EU-Kommission wird es nicht richten. Dort plant man zwar einen europäischen Mindestlohn , der in allen Mitgliedsländern einen angemessenen Lebensstandard sichern soll. Im Gepräch ist dabei eine Zielmarke von 60 Prozent des jeweiligen nationalen Medianbruttolohns. Für Deutschland ergäbe sich daraus bereits heute eine Anhebung des Mindestlohns nahe bei zwölf Euro. Wann und ob eine dafür nötige EU-Richtlinie aber überhaupt kommt, steht in den Sternen, zumal sich in den skandinavischen Mitgliedsstaaten bereits Widerstand gegen die Einmischung aus Brüssel formiert.

Bleibt also die nationale Ebene, und da sieht es mittlerweile gar nicht mehr so schlecht aus, denn die ursprünglich von der Linkspartei erhobene Forderung nach einer schnellen und deutlichen Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro haben sich mittlerweile nicht nur die Grünen, sondern auch die SPD und Teile der CDU zu eigen gemacht. Über den Zeitpunkt der Zielerreichung und über den Weg dahin herrscht aber Uneinigkeit. Allen Beteiligten aber ist klar: Sollte es in Zukunft zu keiner Änderung im Verfahren der Mindestlohnfestsetzung kommen, so würde es bei einer angenommenen jährlichen Anhebung des Mindestlohns um jeweils 2,5 Prozent (nominal) bis ins Jahr 2031 dauern, um die Marke von zwölf Euro zu überschreiten, die zu Preisen des Jahres 2031 natürlich deutlich weniger wert sind als heute.

Selbst unter Absehung der Tatsache, dass mit dem derzeitigen Verfahren nie ein existenzsichernder Mindestlohn erreicht werden kann, mutet die Zeitspanne so absurd an, dass sich die Regierungsparteien Gedanken über eine Alternative machen müssen. Prinzipiell kämen dabei zwei Wege zur Zwölf in Frage. Die Koalition könnte eine einmalige oder schrittweise Aufstockung auf politischem Wege beschließen und damit das Prozedere der Mindestlohnkommission temporär übergehen, oder sie reformiert die Geschäftsgrundlage der Kommission. Eine denkbare Änderung könnte darauf hinauslaufen, dass höhere Lohnsteigerungen auch ohne 2/3-Mehrheit unter den stimmberechtigten Mitgliedern möglich werden.

Ob sich für eine politische Lohnsetzung an der Kommission vorbei eine Mehrheit finden wird, darf bezweifelt werden. Die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer ablehnenden Haltung den Koalitionären aus ihrer Partei die Marschrichtung quasi schon vorgegeben. Die Arbeitgeberseite weiß sie damit hinter sich, denn die ließ mit Vorwürfen einer Entmachtung der Kommission nicht lange auf sich warten und beschwor gleich mal die Axt , die damit an die Sozialpartnerschaft gelegt werde. Auf Seiten der Gewerkschaften mehren sich dagegen die Stimmen, die einen Eingriff durch die Bundesregierung befürworten. Nachdem ver.di-Chef Werneke sich bereits positiv dazu positioniert hatte, sprach sich zuletzt auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann für eine politische Nachjustierung aus. Das ist nicht völlig selbstverständlich, denn mit einem Mindestlohn von zwölf Euro würden auf einen Schlag tarifvertragliche Lohnregelungen in Branchen mit niedrigem Lohnniveau obsolet werden. Anfang des Jahres 2019 lagen immerhin 21 Prozent der Tariflohngruppen unter dieser Zielmarke.

Sehr viel größer sind dagegen die Chancen, dass es zu einer Überarbeitung der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission kommt. Nicht nur auf Seiten der SPD hat sich schon reichlich Parteiprominenz dafür stark gemacht. Auch die CDU ist willig, wobei sich der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, besonders weit aus dem Fenster gelehnt hat. Die Kommisssion habe »einen schlechten Job gemacht« , da sie sich in den vergangenen Jahren bei der Neufestsetzung des Mindestlohns immer nur streng an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiert habe, zeigte er sich enttäuscht und bekräftigt damit einen CDU-Parteitagsbeschluss vom November 2019, demzufolge die Mindestlohnkommission eine neue Geschäftsordnung bekommen soll. Da passt es nur zu gut, dass für dieses Jahr sowieso die Evaluation des Mindestlohngesetzes ansteht.

Somit scheint es nur noch eine Frage der Zeit sein, wann der Mindestlohn eine Abkürzung auf dem Weg zur Zwölf-Euro-Marke nimmt. Nur: Sollte er irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft dort ankommen, so wird er eines auch dann wieder nicht sein, existenzsichernd. Letzten Berechnungen aus dem Jahr 2018 zufolge müsste die Untergrenze schon heute bei mindestens 12,63 Euro liegen. Und damit wäre auch nur sichergestellt, dass Alleinstehende nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung (38,5 Std./Woche) eine Nettorente oberhalb des aktuellen Grundsicherungsniveaus erhalten würden.

Zum Weiterlesen:

Bispinck, R. (2019): Drei Schritte zu einem armutsfesten Mindestlohn. In: Gegenblende, Beitrag vom 08.11.2019.

Börschlein, B./ Bossler, M. (2019): Eine Bilanz nach fünf Jahren gesetzlicher Mindestlohn: Positive Lohneffekte, kaum Beschäftigungseffekte. IAB-Kurzbericht, Nr. 24/2019, Nürnberg.

Fedorets, A./ Grabka, M. M./ Schröder, C. (2019): Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht. In: DIW Wochenbericht, Jg., Nr. 28, S. 484 - 491.

»Noch immer zu niedrig«, junge Welt online vom 07.01.2020.

Schulten, T./ Lübker, M. (2019): WSI-Mindestlohnbericht 2019: Zeit für kräftige Lohnzuwächse und eine europäische Mindestlohnpolitik. WSI-Report, Nr. 46 (Februar), Düsseldorf.

Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/perspektivisch-zwoelf-euro-der-mindestlohn-muss-schneller-steigen--2350.html   |   Gedruckt am: 20.04.2024