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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 19/2018

27. November 2018 | Markus Krüsemann

Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 11.12.2018.

1] TOPTHEMA: NIEDRIGLÖHNE

Ob Jobboom, Lohnsteigerungen gerade auch bei den Geringverdienenden oder Einführung eines Mindestlohns: Der Niedriglohnsektor zeigt sich davon unberührt. Mögen wirtschaftsliberale Ökonomen das Problem der Erwerbsarmut gerne auch mal mit einem markigen »Mythos«-Urteil kleinreden, in der Realität galt 2016, dass mehr als jede/r fünfte abhängig Beschäftigte/r zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle gearbeitet hat. Bisher schon bekannte aktuellere Zahlen legen nahe, dass sich daran auch 2017 nichts wesentlich geändert haben dürfte. Allein bei den Vollzeitbeschäftigten sind über vier Millionen betroffen.

Der Anteil der Frauen an den Niedriglöhnern ist dabei überdurchschnittlich hoch, doch auch in typischen Männerberufen gibt es extreme Billigjobs, und wie das Beispiel der Paketzusteller zeigt, sind die Arbeitsbedingungen oft genau so mies wie die Löhne. Und dann sind da noch jene, die ihr Heil im Kleinunternehmertum gesucht haben, vielleicht auch, weil sie als ArbeitnehmerInnen ohne Perspektive auf einen vernünftigen Job geblieben sind, um dann doch nur von der Hand in den Mund leben zu können. Doch lesen Sie selbst...

40 Jahre lang Mindestlohn sichern nicht die Rente

Der Niedriglohnbereich in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren stark angewachsen: Heute arbeiten 20 Prozent aller Arbeiternehmer und Arbeitnehmerinnen zu niedrigen Löhnen und in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Selbst mit einem Vollzeitjob zum Mindestlohn über 40 Jahre hinweg wird ein Mensch im Alter auf Unterstützung des Staates angewiesen sein. (...) In anderen Worten: Arbeit muss sich wieder mehr lohnen.

Quelle: Zeit online vom 23.11.2018


Der Mythos vom verarmten Deutschland

Die meisten Zahlen zeigen eine nahezu konstante relative Erwerbsarmut seit 2005. (...) Mit der These einer zunehmend prekären Beschäftigungssituation sind diese Ergebnisse kaum vereinbar.

Das bedeutet nicht, dass es in Deutschland keine Erwerbsarmut gäbe. Doch das Problem konzentriert sich auf einzelne Risikogruppen. Besonders betroffen sind alleinlebende oder alleinerziehende Frauen (...). Generell hängt Erwerbsarmut häufig mit kurzen Arbeitszeiten zusammen.

Quelle: Handelsblatt online vom 23.11.2018


40 Prozent der Solo-Selbstständigen bleiben unter Mindestlohn

Viele Selbstständige in Deutschland haben mit geringen Einkünften zu kämpfen. Das geht aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums für das Jahr 2016 hervor. Demnach blieben 40 Prozent der sogenannten Solo-Selbstständigen mit ihrem Gehalt unter dem Niveau des Mindestlohns.

Zudem teilte das Ministerium von Hubertus Heil (SPD) mit, dass von den rund vier Millionen Selbstständigen nur etwa eine Million gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet war.

Quelle: RP online vom 20.11.2018


Paketzusteller klagen über hohen Druck und niedrige Löhne

Seit 2015 verdienen nicht mehr alle Post-Paketzusteller gleich viel. Es gibt mittlerweile zwei Tarifverträge. »Die einen werden regional unterschiedlich bezahlt, die anderen einheitlich nach dem alten Post-Haustarif«

»Brutto verdiene ich knapp über 2.100 Euro«, sagte ein Paketzusteller, der anonym bleiben will, dem WDR. »Bei Steuerklasse eins kriegt man so etwa 1.500, 1.600 Euro netto.« Damit könne er seine Lebenskosten nicht bezahlen.

Quelle: WDR.de vom 20.11.2018


Deutsche werden arm trotz Arbeit

Die deutsche Wirtschaft läuft auch Hochtouren - und die Arbeitslosenzahlen sinken und sinken. Doch die Rekorde sind teuer erkauft: Immer mehr Menschen in Deutschland kämpfen sich mit schlecht bezahlten Jobs durch. Und sind in der Armutsfalle gefangen.

Die Zahlen der letzten vier Jahre zeigen: Der Wirtschafts-Boom kommt nicht überall an. Im Gegenteil - immer mehr Menschen müssen mit einem Mini-Job auskommen.

Quelle: Focus online vom 19.11.2018


Niedriglohnsektor weitet sich aus

Trotz der guten Arbeitsmarktlage hat sich der Niedriglohnsektor in Deutschland ausgeweitet. Von Ende 2013 bis Ende 2017 stieg die Zahl der Vollzeit-Beschäftigten mit einem Niedriglohn um mehr als 150.000 auf knapp 4,2 Millionen.

Demnach nahm im Westen der Anteil der Arbeitnehmer mit einer geringen Bezahlung von 16,2 Prozent auf 16,7 Prozent zu. Im Osten ging er dagegen von 37,9 auf 33,6 Prozent zurück, liegt damit aber immer noch fast doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern.

Quelle: Passauer Neue Presse online vom 17.11.2018


Arm trotz Arbeit - Warum viele Frauen so wenig verdienen

Dreiviertel aller Frauen zwischen 15 und 65 Jahren arbeiten in Deutschland. Mehr als die Hälfte von ihnen verdient maximal 1.500 Euro netto im Monat. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit – oft wegen der Kindererziehung – oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen.

So wie Ulrike aus Neuss. »Ich muss alle möglichen Jobs annehmen, um überhaupt auf 1.500 Euro im Monat zu kommen«, erzählt die studierte Opernsängerin. Zurzeit hat sie neun verschiedene Jobs in drei Städten.

Quelle: WDR.de vom 15.11.2018


Niedriglohnbeschäftigung 2016 auf kaum verändert hohem Niveau

Ob Jobboom, Lohnsteigerungen gerade auch bei den Geringverdienenden oder Einführung eines Mindestlohns: Der Niedriglohnsektor zeigt sich davon unberührt. Auch 2016 galt, dass mehr als jede/r fünfte abhängig Beschäftigte/r zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle gearbeitet hat.

Wie sich zeigt, kann von einem Schrumpfen keine Rede sein. Stattdessen ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten 2016 wieder auf 22,7 Prozent gestiegen. Seit 2012 (ebenfalls 22,7 %) verharrt ihr Anteil damit auf kaum verändert hohem Niveau.

Quelle: miese-Jobs.de vom 14.11.2018


Niedrige Löhne schaden der Gesellschaft

Gerade wegen des in der Gesellschaft tief verankerten Leistungsprinzips gilt wohl auch: Niedrige Löhne empfinden nicht nur Menschen, die dieses Einkommen beziehen, als zu niedrig - sondern fast alle Befragten.

Das Problem: Die niedrige Bezahlung schadet nicht nur den Niedriglohnempfängern selbst, sondern auch ihrem Arbeitgeber und sogar der Demokratie an sich. (...) Ob man sich gerecht bezahlt fühlt, hat also Folgen für das gesamte politische Gefüge im Land.

Quelle: NDR.de vom 14.11.2018




2] WEITERE BERICHTE

Bundestag diskutiert Erhöhung der 450-Euro-Grenze für Minijobs

Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der FDP, die Verdienstgrenze zu erhöhen und künftig an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt dies strikt ab.

»Der Vorschlag ist ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig«, heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung des Arbeitsausschusses. Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt verschärfen.

Quelle: Ihre-Vorsorge.de vom 26.11.2018


Arbeitgeber für Anhebung der 450-Euro-Grenze für Minijobs

Die Arbeitgeber befürworten eine Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro im Monat. Statt ihre Arbeitszeit ungewollt zu reduzieren, könnten Minijobber damit an allgemeinen Gehaltssteigerungen durch einen höheren Verdienst teilhaben.

Das Bundesarbeitsministerium hatte einer Anhebung der 450-Euro-Grenze eine Absage erteilt. Maßgabe sei immer gewesen, eine Ausweitung der Minijobs zu begrenzen. Ziel sei, möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

Quelle: Allgemeine Zeitung online vom 25.11.2018


Minijobzentrale für Anhebung der 450-Euro-Grenze

Der Leiter der Minijobzentrale, Erik Thomsen, hält eine Anhebung der 450-Euro-Verdienstgrenze für Minijobs für richtig. «Im Bereich der Sozialversicherungen werden viele Größen regelmäßig angepasst. Es wäre systemgerecht, wenn auch die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben würde»

Thomsen ist einer der Sachverständigen, die an diesem Montag zu einer Anhörung im Bundestag geladen sind. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, mit dem die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht und an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt werden soll.

Quelle: Zeit online vom 24.11.2018


Jede zweite Frau in Niedersachsen arbeitet in Teilzeit

Teilzeitarbeit ist in Niedersachsen weiterhin vor allem Frauensache. Nach einer Erhebung des Landesamts für Statistik (LSN) gingen 2017 gut die Hälfte aller beschäftigten Frauen (50,2 Prozent) einer Teilzeitarbeit von weniger als 32 Stunden pro Woche nach.

»Im Vergleich zu Männern wenden Frauen täglich mehr als doppelt so viel Zeit für unbezahlte Tätigkeiten wie Kindererziehung und Hausarbeit, die Pflege von Angehörigen oder im Ehrenamt auf«, sagte Reimann. Das führe dazu, dass Frauen häufig nur in Teilzeit erwerbstätig seien.

Quelle: NOZ.de vom 24.11.2018


Arbeitnehmer haben ab 2019 Recht auf befristete Teilzeit

Das Recht von Arbeitnehmern auf eine Brückenteilzeit ist beschlossen. Der Bundesrat hat nun einem entsprechenden Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zugestimmt. Der Bundestag hatte es bereits im Oktober beschlossen.

Demnach haben Arbeitnehmer vom 1. Januar 2019 an grundsätzlich das Recht, für einen befristeten Zeitraum Teilzeit zu arbeiten und danach wieder in Vollzeit zu gehen. Allerdings gilt dieses Recht de facto nicht für alle Arbeitnehmer.

Quelle: Spiegel online vom 23.11.2018


Mit Putzen als Zweitjob das Einkommen aufbessern

Fast 3,3 Millionen Menschen in Deutschland haben mehr als nur einen Job. Eine Zahl, die sich seit 2004 um mehr als eine Million erhöht hat, wie Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausweisen. Tendenz: steigend. (...) Fast 90 Prozent kombinieren eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit einem Minijob.

»Dieses Modell wird auch staatlich gefördert«, sagt IAB-Forscher Enzo Weber. Die 450 Euro sind für Arbeitnehmer komplett abgabenfrei - zusätzliches Geld für die Haushaltskasse. Ein Fehlanreiz, findet Weber, der nur kurzfristig attraktiv für Geringverdiener sei.

Quelle: neues deutschland online vom 21.11.2018


Zweifel an Mindestlohn-Plänen der Bremer SPD

Die Bremer SPD-Fraktion hat in dieser Woche für das Bundesland einen Mindestlohn beschlossen, der in seiner Höhe weit über das hinausgeht, was Fachleute aus dem SPD-geführten Wirtschaftsressort für bedarfsgerecht halten.

Auf die Stadt Bremen bezogen, wäre demnach ein Bruttostundenlohn von 9,01 Euro ausreichend, höhere Beträge seien »rechnerisch nicht nachvollziehbar«, heißt es in dem Papier. Die SPD hat sich dagegen in einem ersten Schritt für einen Mindestlohn von 10,93 Euro entschieden.

Quelle: Weser Kurier online vom 21.11.2018


Höchstens auf Dauer

Die Forderung, Leiharbeit gänzlich abzuschaffen, wird anscheinend nicht mehr ernsthaft erhoben. Zumindest nicht auf der DGB-Betriebsrätekonferenz, die sich »insbesondere« an Betriebsräte von Verleihfirmen wandte und entsprechend die Regulierung von Leiharbeit (und Werkverträgen) in den Mittelpunkt der Tagung stellte.

Ein einziger Interessenvertreter machte sich am Donnerstag auf der Konferenz für die Abschaffung dieses Beschäftigungsverhältnisses stark und kritisierte die Petition des Betriebsrats der Leiharbeitsfirma Randstad vom 1. November, welche darauf abzielt die »Höchstüberlassungsdauer« abzuschaffen.

Quelle: junge Welt online vom 20.11.2018


Die Last mit der Frist

87 Prozent der Beschäftigten an Hochschulen haben Zeitverträge. Gewerkschafter fordern, es solle weniger zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse geben. Dafür haben sie ein paar gute Argumente.

Was der Anglistin Sorge bereitet, ist der Umstand, dass sie nicht weiß, ob sie den Job in vier Jahren noch haben wird. Sie wird dann sechsundfünfzig sein, und die Vorstellung, sich in diesem Alter noch einmal etwas Neues suchen zu müssen, findet sie beklemmend.

Quelle: FAZ.net vom 20.11.2018


Sächsischer Handwerkstag kritisiert geplanten Azubi-Mindestlohn

Nicht nur in Sachsen werden Lehrlinge sehr unterschiedlich bezahlt, je nach Branche und Beruf. Die Bundesregierung will das ändern und eine Mindestausbildungsvergütung einführen.

Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen (...) hätte dies fatale Folgen, sagte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages Roland Ermer am Montag in Dresden. Eine bundeseinheitliche Mindestausbildungsvergütung nehme keine Rücksicht auf die Wirtschaftskraft einzelner Branchen und Regionen.

Quelle: MDR.de vom 19.11.2018


Mindestlohn gilt auch für berufliche Fortbildung

Die Ausbildungsvergütung darf den Mindestlohn unterschreiten. Aber nicht jeder, der beruflich noch dazulernt, ist Auszubildender: Schließt eine Fortbildungszeit direkt an die Ausbildung an, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn - so das LAG Sachsen.

So kann ein Auszubildender für die Dauer der Berufsausbildung den gesetzlichen Mindestlohn (...) nicht verlangen. Schließlich geht es während der Lehrjahre darum, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen (§ 1 Abs. 3 BBiG). Hiervon ist allerdings die berufliche Fortbildung zu trennen.

Quelle: Bund-Verlag.de vom 19.11.2018


Mehr Geld für die Mittelschicht

Die Berliner SPD will mit einer deutlichen Einkommenssteigerung für Normal- und Geringverdiener das Vertrauen der einstigen Stammwähler zurückgewinnen. (...) Gleichzeitig sollen die Mitarbeiter in den unteren Lohngruppen höher eingestuft werden.

Tatsächlich können die SPD-Beschlüsse, wenn sie denn in der rot-rot-grünen Koalition umgesetzt werden, viele Berliner erheblich finanziell entlasten beziehungsweise besserstellen. (...) Ein generell höherer Mindestlohn im Land würde auch die darüberliegenden Gehälter hochdrücken.

Quelle: Berliner Morgenpost online vom 17.11.2018


Stilles Job-Aus für 1.000 Unsichtbare

Rund 1.000 Beschäftigte haben Ende Oktober (...) im BMW-Werk Regensburg ihre Arbeit verloren. Weil es sich aber um Leiharbeiter handelt, wird davon kaum Notiz genommen. Für die Stammbelegschaft gab es eine Erfolgsprämie, für die Leiharbeiter warme Worte zum Abschied.

Wie viele Leiharbeiter im BMW-Werk Regensburg insgesamt beschäftigt sind, ist nicht zu erfahren (...). Intern ist allerdings von etwa 3.000 Leiharbeitern die Rede.

Quelle: Regensburg-digital.de vom 16.11.2018


Leiharbeit bleibt für die meisten Flüchtlinge eine Sackgasse

Nach einer Auflistung der Bundesregierung haben sich die Hoffnungen, über Leiharbeitsverträge Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren zu können, nicht erfüllt.

90 Tage nach dem Ende eines Leiharbeitsverhältnisses landen rund 80 Prozent aller syrischen, afghanischen und irakischen Staatsangehörigen nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sondern in der Arbeitslosigkeit (54 Prozent), in geringfügiger Beschäftigung (knapp sechs Prozent) oder in neuer Leiharbeit (20 Prozent).

Quelle: RP online vom 16.11.2018


Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/miese-jobsde-nachrichtenueberblick-192018--2272.html   |   Gedruckt am: 26.04.2024