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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 17/2018

30. Oktober 2018 | Markus Krüsemann

Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 13.11.2018.

1] TOPTHEMA: ERWERBSARMUT

Die Zahlen, die die Nationale Armutskonferenz vorletzte Woche in ihrem Schattenbericht vorgelegt hat, sind bedrückend und empörend. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Erwerbsarmut verdoppelt. Der Anteil der davon betroffenen Erwerbstätigen stieg zwischen 2004 und 2014 auf 9,6 Prozent. Fast jede/r Zehnte kann demnach trotz Arbeit seine Existenz nicht oder nur ungenügend bestreiten.

Als wäre das nicht genug der schlechten Nachrichten, folgten nur wenige Tage später wie zur Bekräftigung Berichte zu EUROSTAT-Daten, wonach befristet Beschäftigte und Teilzeitarbeiter in Deutschland deutlich stärker von Armut bedroht sind als noch vor zehn Jahren. Arm trotz Arbeit - der Wirtschaftsboom geht ausgerechnet an denen vorbei, die einen Aufschwung bitter nötig hätten. Und die werden auch noch auf der Ausgabenseite durch rasant steigende Mietkosten über Gebühr belastet. Zu geringe Einnahmen, zu hohe Ausgaben, das ist die Armutszange (nicht nur) für Geringverdiener im Jobwunderland. Doch lesen Sie selbst...

Mieten machen viele arm

Geringverdiener müssten inzwischen bis zu 40 Prozent ihrer Einkünfte für die Miete aufbringen, heißt es in der SoVD-Studie über die Wohnverhältnisse in Deutschland. Sie kommt zu denselben Ergebnissen wie Londoner und Berliner Wissenschaftler.

Seit Anfang der 1990er Jahre steigt die durchschnittliche Miete stärker als das durchschnittliche Einkommen. Da die Niedrigeinkommen prozentual am schwächsten wachsen oder sogar stagnieren, schlagen die Mieterhöhungen in diesen Haushalten am stärksten zu Buche.

Quelle: Schwäbische Post online vom 26.10.2018


Wenn ein Niedriglohn-Arbeitsmarkt immer weiter Armut in Leipzig produziert

Und die abgefragten Einkommen zeigen, dass mit 29 Jahren immer noch 30 Prozent der jungen Leute verzweifelt nach einer ordentlich bezahlten Arbeit suchen. Etwas, was die üblichen Arbeitsmarktzahlen eben nicht zeigen. Die haben kein Sensorium für all diese Kurzzeitjobs, Jobbefristungen und anderen Zumutungen.

Selten hat eine Bürgerumfrage sichtbar gemacht, welche Folgen die deutsche Niedriglohnpolitik für die Betroffenen hat. Die Armut in Leipzig ist politisch gewollt. Darauf haben alle Arbeitsmarktreformen bis 2005 abgezielt.

Quelle: Leipziger Internet Zeitung vom 25.10.2018


Trotz Arbeit von Armut bedroht

Trotz zum Teil deutlicher Lohnsteigerungen kommen viele Beschäftigte in Deutschland mit ihrem Verdienst kaum über die Runden. Gerade Arbeitnehmer mit einer befristeten Stelle sind davon betroffen.

Zu den besonders armutsgefährdeten Arbeitnehmergruppen zählen darüber hinaus die Teilzeitbeschäftigten. Laut Eurostat waren im vergangenen Jahr 14 Prozent von ihnen betroffen. Damit hat sich dieser Anteil im Vergleich zum Jahr 2005 mehr als verdoppelt.

Quelle: Mannheimer Morgen online vom 24.10.2018


Befristet Beschäftigte zunehmend von Armut bedroht

Trotz zum Teil deutlicher Lohnsteigerungen in den letzten Jahren kommen viele Beschäftigte in Deutschland mit ihrem Verdienst kaum über die Runden. Arbeitnehmer mit einer befristeten Stelle sind davon besonders betroffen.

So waren im vergangenen Jahr 18,3 Prozent dieser Beschäftigten von Armut bedroht. Im Jahr 2005 lag die Quote noch bei 8,6 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Datenübersicht des Europäischen Statistikamts Eurostat hervor.

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 23.10.2018


Großer Handlungsbedarf bei Erwerbsarmut

Vor allem mit Blick auf die Erwerbsarmut gebe es »enormen Handlungsbedarf«, erklärte Barbara Eschen, Sprecherin der Armutskonferenz, anlässlich der Vorstellung des dritten Schattenberichts zur Armut in Deutschland. Obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt boomten, sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut »bittere Realität«

Dem Schattenbericht zufolge verdoppelte sich in Deutschland die Erwerbsarmut in den vergangenen zehn Jahren. Demnach stieg zwischen 2004 und 2014 der Anteil der »working poor« an allen Erwerbstätigen auf 9,6 Prozent.

Quelle: N-TV.de vom 17.10.2018


Bittere Armut und unmenschliche Minijobs

(...) im sogenannten Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz (...) wird aufgezeigt, dass sich nicht nur Arbeitslose, sondern auch eine stetig wachsende Zahl von Menschen, die einem Erwerb nachgehen, selbst in Deutschland mit bitteren Phänomenen der Armut herumschlagen müssen.

Im Schattenbericht werden härtere Töne angeschlagen: »Kein Geld, miese Jobs, Schulden, Wohnungsnot, Dreck und schlechtes Essen betreffen ein Fünftel der Menschen. Seit Jahren wird das oberste Zehntel reicher und das unterste Fünftel ärmer.«

Quelle: Heise.de vom 17.10.2018


131.000 Sachsen trotz Arbeit von Armut bedroht

Rund 131.000 Sachsen sind trotz eines Jobs statistisch gesehen von Armut gefährdet. Denn sie verfügten im Jahr 2017 nur über 60 Prozent des mittleren Einkommens oder weniger.

Bei insgesamt 2,05 Millionen Arbeitnehmern waren das 6,4 Prozent. Schon 2011 hatte es diese Größenordnung von knapp 131.000 Betroffenen gegeben. Nach Schwankungen pendelte sich das ab 2015 wieder auf diesem Niveau ein.

Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten online vom 17.10.2018




2] WEITERE BERICHTE

Grundrente: So sollen Geringverdiener ab 2019 profitieren

Sie steht im Koalitionsvertrag, doch im Rentenpaket, das ab 1. Januar 2019 gelten soll, ist sie nicht enthalten: die Grundrente für Geringverdiener. Doch was steckt dahinter und wird sie 2019 trotzdem kommen?

Bekannt ist bislang nur, dass die Abwicklung der »Grundrente« in den Plänen des BMAS durch die Rentenversicherung erfolgen soll. Und genau diese hat noch Einwände und fordert eine Finanzierung aus Steuermitteln. (...) »Aus Sicht der Rentenversicherung dürfen Fürsorge- und Versicherungsleistungen nicht vermischt werden.«

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung online vom 29.10.2018


Frauen in der Minijob-Falle

Frauen sind im Arbeitsleben strukturell benachteiligt, sagt Sozialwissenschaftlerin Meier-Gräwe: Sie seien überwiegend in »Berufen mit eingebautem Verarmungsrisiko« tätig. (...) Die Wirtschaftsexpertin kritisierte auch die »unsäglichen Minijobs.« Minijobs hätten keine Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt.

Minijobs trügen auch kaum zur Alterssicherung bei. So hätte beispielsweise eine Frau, die ab dem 35. Lebensjahr kontinuierlich in 450-Euro-Jobs arbeite, bei ihrem Renteneintritt im Jahr 2048 einen Rentenanspruch von gerade einmal 163 Euro.

Quelle: Ärzte Zeitung online vom 27.10.2018


Bremer Daimler-Leiharbeiter verlieren Job

Wäre es nach der Geschäftsleitung gegangen, dann hätten 560 Leiharbeiter ihre Beschäftigung im Bremer Mercedes-Werk verloren. (...) Laut der Gewerkschaft IG Metall haben sich beide Seiten auf 240 Stellen geeinigt.

Die Vereinbarung für die Leiharbeiter, die nicht von dem Abbau betroffen sind, gilt bis Ende dieses Jahres. (...) Derzeit gibt es im Bremer Mercedes-Werk in Sebaldsbrück eine Stammbelegschaft von etwa 12.500 Beschäftigten und etwas mehr als 800 Leiharbeiter.

Quelle: Weser Kurier online vom 26.10.2018


»DRK-Schwestern sin­d­ ­­nichts anderes als Leiharbeiterinnen«

Das Rote Kreuz entsendet Krankenschwestern an Kliniken. (...) Statt Arbeitsverträgen unterschreiben die Frauen eine Art Überlassungsvertrag zwischen der entsendenden Schwesternschaft und der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.

Im Februar 2017 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position der Gewerkschaften: DRK-Schwestern sind Arbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), befand das Gericht.

Quelle: Zeit online vom 25.10.2018


Linke-Fraktion sieht illegale Leiharbeit bei Ryanair

Leiharbeitnehmer unter den Ryanair-Flugbegleitern in Deutschland werden nach Einschätzung der Linke-Bundestagsfraktion illegal beschäftigt. Den Verleihfirmen aus Irland fehle die vorgeschriebene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Allein 700 der rund 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter haben nach Angaben Meisers Arbeitsverträge bei den beiden Unternehmen Crewlink Ireland Ltd. sowie Workforce International Contractors Ltd. mit Sitz in Dublin unterschrieben.

Quelle: Airliners.de vom 25.10.2018


Minijob: 53 Stunden sollen verpflichtende Arbeitszeit werden

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Stufen an. Damit sinkt jedoch die Arbeitszeit von Minijobbern. Das Land NRW möchte, dass Minijobber in Deutschland künftig immer 53 Stunden im Monat arbeiten. Statt dem Verdienst von 450 Euro soll die Arbeitszeit die Basis der Berechnung sein.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die starre Entgeltgrenze von 450 Euro bundesweit abgeschafft werden sollte. Stattdessen sollte die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt werden und grundsätzlich das 53fache der gesetzlichen Lohnuntergrenze betragen.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung online vom 25.10.2018


Erwerbstätige Mütter mehr in Teilzeitjobs

Im Jahr 2017 waren 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter und sechs Prozent der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig.

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 Prozent. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt (71 Prozent).

Quelle: neues deutschland online vom 24.10.2018


Wo Niedriglöhne noch als Vorteil gelten

Die Gemeinde Reinsdorf bei Zwickau wirbt bei der Investorensuche mit geringen Löhnen. (...) Dumpinglöhne als Köder für Unternehmen? Gewerkschafter, aber auch Branchenvertreter, schlagen die Hände über dem Kopf zusammen.

Noch nicht einmal die Arbeitgeber wollen noch vom Niedriglohnland sprechen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hält entsprechende Werbung für nicht mehr zeitgemäß, sagt der Geschäftsführer der Zwickauer Regionalkammer, Torsten Spranger.

Quelle: FreiePresse.de vom 23.10.2018


Verträge von Minijobbern anpassen

Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Für einige Minijobber ist daher eine Vertragsanpassung notwendig, damit sie nicht über die 450-Euro-Grenze kommen.

Arbeitet ein Minijobber bislang monatlich 50 Stunden für 8,84 Euro Stundenlohn, kommt er auf insgesamt 442 Euro Einkommen. Bei 9,19 Euro wären es 459,50 Euro. In diesem Fall könnte die Arbeitszeit von 50 auf 48 Stunden reduziert werden. Dann würde der Beschäftigte 441,12 Euro verdienen.

Quelle: FR online vom 22.10.2018


Oppermann hält zwölf Euro Mindestlohn für angemessen

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann hat die SPD angesichts ihrer Krise aufgerufen, ihr linkes Profil zu schärfen und einen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gefordert.

Es gebe einen Niedriglohnsektor, »in dem die Menschen extrem hart arbeiten, aber mit dem Netto nicht zufrieden sein können«. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro. Zudem forderte Oppermann gleiche Löhne in Ost und West.

Quelle: Zeit online vom 21.10.2018


Entlastung für Krankenversicherte kommt 2019

Verbraucherschützer Vogel lobte die ebenfalls beschlossene Entlastung von Selbstständigen mit geringen Einkommen. Diese seien durch die Krankenkassenbeiträge bisher oft völlig überlastet.

Das betreffe vor allem Solo-Selbstständige wie Kioskbesitzer oder Taxiunternehmer. Laut Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Auch bisher vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen.

Quelle: Wiesbadener Kurier online vom 20.10.2018


Das müssen Sie zum neuen Teilzeit-Gesetz wissen

In Deutschland gibt es etwa neun Millionen Beschäftigte mit sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstellen. Etwa 80 Prozent sind Frauen. Oft reduzieren sie nach der Geburt eines Kindes oder zur Pflege von Angehörigen die Arbeitszeit.

Der Rechtsanspruch, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren, besteht bereits seit 2001. Doch ein Recht auf Rückkehr auf eine Vollzeitstelle wurde damals nicht beschlossen. So bleibt Teilzeitkräften in der Praxis häufig die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle verwehrt.

Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 19.10.2018


Wer Teilzeit arbeitet, darf künftig aufstocken

Der Bundestag hat das Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit beschlossen (...). Das Recht auf Brückenteilzeit gilt für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern. Beschäftigte bekommen Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann.

Kritiker monieren, dass das Gesetz (...) im Laufe der Verhandlungen zu sehr »entschärft« wurde. (...) Von den insgesamt rund 37 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland arbeiten knapp 15 Millionen in Betrieben bis 45 Beschäftigte. Für sie gilt der Anspruch auf Brückenteilzeit also nicht.

Quelle: Spiegel online vom 18.10.2018


Brückenteilzeit: 700.000 können nicht profitieren

Arbeitnehmer sollen künftig ein Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Doch rund 700.000 Schleswig-Holsteiner werden das neue Gesetz zur Brückenteilzeit gar nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch nehmen können.

Denn das Brückenteilzeitgesetz soll nur in Unternehmen ab 45 Beschäftigten greifen. (...) Außerdem hat sich die Bundesregierung auch auf eine »Zumutbarkeitsgrenze« geeinigt: Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern müssen die Rückkehr aus der Teilzeit nur jedem 15. Angestellten ermöglichen.

Quelle: NDR.de vom 18.10.2018


Hier können Sie sich mit Mindestlohn keine Wohnung mehr leisten

Wer für den Mindestlohn arbeitet, hat nach Angaben der Bundesregierung 368 Euro im Monat für seine Miete zur Verfügung. Selbst mit bescheidenen Ansprüchen reicht das nicht einmal in der Nähe der meisten deutschen Großstädte.

Deutschland besitzt 402 Landkreise und kreisfreie Städte. In 254 davon könnte sich ein Mindestlohn-Arbeiter eine durchschnittliche 40-Quadratmeter-Wohnung leisten, in 148 nicht.

Quelle: Focus online vom 18.10.2018


Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/miese-jobsde-nachrichtenueberblick-172018--2259.html   |   Gedruckt am: 25.04.2024