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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 12/2018

3. Juli 2018 | Markus Krüsemann

Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint erst wieder nach der Sommerpause, und zwar am Dienstag, dem 04.09.2018.

1] TOPTHEMA: MINDESTLOHN

Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlungen zur Höhe des Mindestlohns ab 2019 bekannt gegeben. Dank einer umfangreichen, meist sachkundigen Vorberichterstattung, sollte das Zustandekommen des Ergebnisses niemanden mehr überraschen. Überraschend hingegen ist die Entscheidung, den Mindestlohn in zwei Schritten und damit jährlich anzuheben. Nicht auszuschließen, dass sich hier eine neuer Modus abzeichnet.

Doch auch mit der kommenden neuen Lohnuntergrenze bleiben die Probleme die alten. Aus der Flut von Berichten und Kommentaren ragt hier vor allem die Kritik heraus, dass die Anhebungen zu spärlich ausgefallen ist. Und so bleibt der Mindestlohn auch weiterhin zu niedrig und oft nicht existenzsichernd. Hinzu kommt das Ärgernis noch immer unzureichender Kontrollen. Doch lesen Sie selbst...

So wirkt sich der Mindestlohn auf das Wachstum aus

Der Mindestlohn in Deutschland erhöht Forschern zufolge das Wirtschaftswachstum um bis zu einem halben Prozent. Das geht aus einer Studie des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hervor.

Durch die höheren Löhne steige der Konsum um 0,5 bis 0,7 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt liege über einen Zeitraum von zehn Jahren durchgehend um 0,25 Prozent höher als ohne Mindestlohn.

Quelle: FAZ.net vom 03.07.2018


DGB Nord rechnet mit mehr Mindestlohn-Kontrollen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord erwartet bei Unternehmen verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Hintergrund ist der im Haushalt der Bundesregierung beschlossene Stellenausbau beim Zoll.

Der DGB Nord geht davon aus, dass fast jeder zehnte Arbeitnehmer in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, der Anspruch auf den Mindestlohn hat, zu wenig Lohn erhalte. (...) Die Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns wird von den Zollbehörden im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert.

Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 01.07.2018


Schluss mit dem Mangellohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Tranchen bis zum Jahr 2020 auf 9,35 Euro steigen. So hat es die Mindestlohnkommission beschlossen. Das ist viel zu wenig (...). Schließlich bleibt der Mindestlohn immer noch ein Mangellohn.

Eingeführt wurde er mit der Begründung, dass (Vollzeit-)Arbeit »existenz­sichernd« sein müsse. Doch dazu reichen weder die derzeitigen 8,84 Euro noch die anvisierten 9,35 Euro brutto pro Stunde.

Quelle: taz.de vom 30.06.2018


Nacht- und Notdienst: Apotheker unter Mindestlohn-Niveau

Die Vergütungen für Nacht- und Notdienste sollen künftig zumindest auf Mindestlohn-Niveau steigen. Die Apothekengewerkschaft Adexa will nach eigenen Angaben die geplante gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 8,84 Euro zum Anlass nehmen, auch die Stundenlöhne von Apothekenangestellten zu verbessern.

Das Thema habe auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure Relevanz, so die Adexa. Für die Zeit zwischen 22 und 8 Uhr, sprich zehn Stunden, erhielten sie entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85 Euro Vergütung.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung online vom 29.06.2018


»Der Mindestlohn ist immer noch zu niedrig«

Der Armutsforscher Christoph Butterwegge : »Die beste Lösung ist, gute und beitragsfreie öffentliche Ganztagsbetreuungseinrichtungen vorzuhalten, damit Mütter arbeiten gehen können, und den gesetzlichen Mindestlohn stärker anzuheben, damit sie davon sich und ihre Kinder ernähren können.«

Genau das wird jetzt gemacht - bis 2020 in zwei Stufen auf 9,35 Euro … »Auch dann ist der Mindestlohn hierzulande niedriger als sonst irgendwo in Westeuropa.«

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung online vom 28.06.2018


So kommentiert Deutschland: Erhöhung des Mindestlohns

»Überhaupt ist Deutschland beim Lohnniveau ein Problemfall. Nicht nur die Mindestvergütung ist im europäischen Vergleich eher mäßig. In den meisten entwickelten europäischen Staaten wird auch die Mittelschicht deutlich weniger von Abstiegsängsten geplagt als hierzulande.«

»Neun Mitglieder beschäftigt die Kommission, es gibt externe Expertisen und politische Debatten - nur wofür eigentlich? Eine Kommission, die lediglich die Tarifentwicklung nachvollzieht, ist überflüssig. Den Job kann auch ein Computer übernehmen.«

Quelle: Focus online vom 27.06.2018


Luft nach oben

Es sind wunderbare Nachrichten aus Berlin (...), weil sich seit der Erkämpfung des Mindestlohns durch die SPD im Jahr 2015 gezeigt hat, dass er zu einem Reallohnanstieg im Niedriglohnsektor geführt hat.

Aber damit hört das Wunderbare auch schon auf. Denn in Wirklichkeit ist der Mindestlohn zu niedrig, und er wird auch nach der Erhöhung viel zu niedrig bleiben. Erstens liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern Westeuropas abgeschlagen zurück. Zweitens: Der Mindestlohn wird im großen Stil umgangen.

Quelle: Freitag.de vom 27.06.2018


Mindestlohn in Zahlen

Knapp 1,4 Millionen Jobs sind im vergangenen Jahr mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bezahlt worden. Das waren rund 400 000 weniger als im Vorjahr mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte.

Gut die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse mit Mindestlohn entfiel auf sogenannte Minijobs (700 000). In Teilzeit wurden 400 000 Jobs ausgeübt und lediglich 200 000 in Vollzeit, so die ersten Ergebnisse der Verdiensterhebung 2017.

Quelle: neues deutschland online vom 27.06.2018


Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 9,35 Euro angehoben werden

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 solle eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Das empfahl die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Wissenschaft.

Das Gremium folgte bei seinem Vorschlag der Entwicklung der Tariflöhne. Laut Statistischem Bundesamt ergibt sich so die vorgeschlagene Erhöhung (...) auf zunächst 9,19 Euro brutto pro Stunde ab 2019. Das entspricht der Steigerung der Tariflöhne in den Jahren 2016 und 2017.

Quelle: Spiegel online vom 26.06.2018


Der Mindesthohn

So steigt der Mindestlohn nach wie vor nur in dem Maße, in dem auch die Tarifgehälter steigen - und zwar nachträglich. (...) Dabei gibt es viele gute Gründe dafür, den Mindestlohn deutlich stärker anzuheben.

Nur zur Erinnerung: Bereits die Ausgangshöhe von 8,50 Euro war relativ niedrig bemessen. (...) Wie niedrig das Niveau des deutschen Mindestlohns ist, zeigt allein der Vergleich mit Nachbarn wie Belgien, Frankreich oder den Niederlanden.

Quelle: Spiegel online vom 26.06.2018


Ein paar Cent mehr, immer noch unwürdig

Die Tariflohnentwicklung auf den Mindestlohn anzuwenden reicht nicht aus. (...) Die unteren Lohngruppen brauchen ein stärkeres Plus. Denn noch immer liegt der gesetzliche Mindestlohn unter der Armutsgrenze. Das ist unwürdig.

Außerdem vergrößert der Mechanismus die Lücke zwischen Besser- und Schlechtverdienern. Denn für einen Mindestlohnempfänger bedeutet ein Lohnplus von 4,8 Prozent eben nur ein paar Cent mehr, konkret 0,42 Euro.

Quelle: FR online vom 26.06.2018


Reichen 9,19 Euro?

Die zuständige Kommission (...) legt ihre Empfehlung vor. Generell orientiert sich das Gremium an der Entwicklung der Tariflöhne. Laut Statistischem Bundesamt ergäbe sich daraus rein rechnerisch eine Erhöhung von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde.

Der Kommissions-Vorschlag wird mit Spannung erwartet. Denn das Gremium soll in einer »Gesamtabwägung« den Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden, unter einen Hut bekommen. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum.

Quelle: FAZ.net vom 26.06.2018


Heute wird der neue Mindestlohn festgelegt – existenzsichernd wird er nicht sein

Über die Höhe des Mindestlohns ab 2019 entscheidet an diesem Dienstag allein die dafür zuständige unabhängige Kommission. (...) Dabei hätte der Minister ganz gern eine kräftige Anhebung.

Denn laut Arbeitsministerium kommt ein Vollzeitbeschäftigter erst ab 12,63 Euro brutto pro Stunde nach 45 Beitragsjahren auf eine gesetzliche Rente oberhalb der staatlichen Grundsicherung. Doch dieser Wert liegt in weiter Ferne.

Quelle: Handelsblatt online vom 26.06.2018


Ringen um jeden Cent

Am Dienstag entscheidet eine Kommission darüber, wie hoch der Mindestlohn von Januar 2019 an sein wird. Zu einem einstimmigen Votum wird das Gremium nicht kommen, die Vorstellungen gehen weit auseinander.

Die Gewerkschafter möchten aber auch diesmal Tarifverträge aus jüngerer Zeit mit in die Berechnung einbeziehen. Würden auch die Abschlüsse der ersten drei Monate 2018 mitberücksichtigt, stiege der Mindestlohn deutlich über 9,19 Euro.

Quelle: FR online vom 25.06.2018


Mindestlohn senkt Aufstockerzahl kaum

Am 1. Januar 2015 wurde der Mindestlohn eingeführt. Doch die Zahl der Arbeitnehmer, die im Vollzeitjob auf Hilfe zum Lebensunterhalt vom Staat angewiesen sind, ist durch die Lohnuntergrenze so gut wie nicht gesunken. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.

Demnach gab es im Jahresdurchschnitt 2014 noch 211.700 Arbeitnehmer, die im Vollzeitjob die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen mussten. Im November 2017 war ihre Zahl mit 205.000 nur geringfügig niedriger.

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 25.06.2018


Hessen fordert vom Bund mehr Mindestlohn-Kontrollen

Millionen Arbeitnehmern wird der Mindestlohn vorenthalten - auch weil dem Zoll Kontrolleure fehlen. Nun setzt Hessen die Bundesregierung unter Druck: Es brauche dringend mehr Personal und Kontrollen.

In einer Initiative aus Hessen für die Wirtschaftsministerkonferenz in der kommenden Woche wird die Bundesregierung nach SPIEGEL-Informationen aufgefordert, den Personalmangel »zügig« zu beseitigen, notfalls mit Zwischenlösungen. Die Zahl der Kontrollen müsse »signifikant« steigen.

Quelle: Spiegel online vom 25.06.2018


Wie hoch ist künftig der Mindestlohn?

Ab 2019 gilt ein neuer Mindestlohn. Wie hoch er ausfallen soll, darüber entscheidet morgen die Mindestlohnkommission. Das Gremium aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Wissenschaft orientiert sich bei seiner Empfehlung am Tarifindex des Statistischen Bundesamts.

Sehe die Kommission keine besonderen Umstände in der Konjunkturentwicklung, so das Statistikamt, werde sie der Tarifentwicklung folgen: »Unter diesen Voraussetzungen würde der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro ansteigen.«

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 24.06.2018


Für höheren Mindestlohn als 9,19 Euro gibt es keinen Grund

Vor der Empfehlung der Mindestlohn-Kommission zur künftigen Höhe der Lohnuntergrenze warnt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vor einer zu starken Erhöhung.

»Als Regelfall soll die Steigerung des Mindestlohns der Entwicklung des Tariflohnindexes ohne Sonderzahlungen folgen«, sagte IW-Tarifexperte Christoph Schröder (...). »Für einen höheren Anstieg sehen wir keinen Grund.«

Quelle: Businessinsider.de vom 24.06.2018


DGB fordert 10.000 Mindestlohn-Kontrolleure

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert deutlich mehr Mindestlohn-Kontrollen. »Das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss massiv aufgestockt werden (...). Mindestens 10.000 Stellen sind insgesamt nötig, um den Mindestlohn flächendeckend kontrollieren zu können.«

Bisher verfügt die FKS über rund 7200 Stellen. »Wenn wir die Untergrenze nicht endlich überall durchsetzen, geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren«, so Körzell zur WirtschaftsWoche. »Rund 1,8 Millionen hart arbeitende Menschen werden noch immer um den Mindestlohn betrogen.«

Quelle: WirtschaftsWoche online vom 22.06.2018


Tarifliche Ausschlussfristen gelten nicht für Mindestlohn

Fristen, die die Mindestlohnfortzahlung bei kranken Arbeitnehmern einschränken, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam. Dies gelte nicht nur für entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, sondern auch für tarifliche Regelungen.

Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung unter anderem auf eine Regelung im Mindestlohngesetz, nach der Vereinbarungen unwirksam sind, die etwa den Anspruch auf Mindestlohn beschränken.

Quelle: Süddeutsche.de vom 20.06.2018




2] WEITERE BERICHTE

Viele Mitarbeiter kennen ihre Rechte nicht

Insgesamt gehen hierzulande rund 7,5 Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis nach. (...) Rechtlich gesehen sind geringfügig Beschäftige Arbeitnehmer wie alle anderen auch.

»Wenigen ist bewusst, dass geringfügig Beschäftigte als Teilzeitbeschäftigte gelten«, sagt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht. (...) Viele geringfügig Beschäftigte bekommen keinen Arbeitsvertrag (...), und deshalb nehmen viele an, dass sie jede Arbeit erledigen müssen, die ihnen der Vorgesetzte aufträgt.

Quelle: Tagesspiegel online vom 02.07.2018


Befristete Vertretungslehrer sind im Saarland die Ausnahme

Befristete Jobs für Lehrer sollen im Saarland die Ausnahme bleiben: Ziel des Bildungsministeriums sei es, möglichst alle Lehrkräfte unbefristet zu beschäftigen, teilte ein Sprecher des Ministeriums in Saarbrücken auf Anfrage mit.

Ein Großteil zunächst befristet Beschäftigter, die für die angestrebte Schulform voll ausgebildet seien, werde nach einer Dauer von ein bis zwei Jahren unbefristet übernommen, sagte der Ministeriumssprecher.

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 01.07.2018


Pflegekräfte flüchten in Zeitarbeit

In den vergangenen sieben Jahren ist die Zahl der Leiharbeiter im Gesundheitswesen laut Bundesagentur für Arbeit bundesweit von 19000 auf 76000 gestiegen, ein großer Teil davon sind Pflegekräfte.

Der Dauer-Einsatz von Zeitarbeitskräften ist aber vor allem teuer. Die Entleihfirmen verdienen nicht nur selbst daran, sondern zahlen ihren Fachkräften deutlich über Tarif und locken mit finanziellen Vergünstigungen. Das Geld holen sie sich von den Kliniken zurück.

Quelle: Kieler Nachrichten online vom 29.06.2018


»Wenn die Kinder aus dem Haus sind, will ich aufstocken«

Teilzeit soll keine Falle mehr sein: Die GroKo plant ein Rückkehrrecht zur vollen Stelle. Hier berichten Arbeitnehmer, warum sie ihre Arbeitszeit reduziert haben - und was sie von den Regierungsplänen halten.

»Bei der Suche fand ich durchaus Jobs, die zu meiner Berufserfahrung gepasst hätten, aber meist nicht in Teilzeit. Ich wünschte mir sehr, es hätte damals ein Gesetz gegeben, dass Unternehmen verpflichtet, Teilzeitstellen anzubieten.«

Quelle: Spiegel online vom 27.06.2018


Ein Gehalt reicht oft nicht mehr aus

Das klassische Ein-Verdiener-Modell reicht laut einer aktuellen Studie oft nicht zur Sicherung des Familienunterhaltes aus. Wenn Mütter in Paarfamilien über einen längeren Zeitraum keinen Job haben, steigt das Armutsrisiko der Kinder an.

Fast ein Viertel der Kinder in Paarfamilien mit nur einem arbeitenden Elternteil lebt laut der Untersuchung dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Wenn die Mutter Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeite, seien die Kinder meist finanziell abgesichert.

Quelle: FAZ.net vom 27.06.2018


Mindestlohn für öffentliche Aufträge

SPD und CDU wollen in dieser Woche im Landtag den Mindestlohn für öffentliche Aufträge beschließen. Firmen, die Bauleistungen ab einem Wert ab 50 000 Euro (andere Dienstleistungen ab 10 000) für Land oder Kommunen erbringen, sollen ihren Beschäftigten mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen.

Kritik kommt vor allem aus der Wirtschaft: »Das Vergabegesetz ist ein bürokratisches Ungetüm, das in dieser Form niemand braucht«, sagt Sven Müller, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände MV.

Quelle: Ostsee-Zeitung.de vom 25.06.2018


Unzulässige Befristung

Arbeitgeber können die Befristung eines Vertrags damit begründen, dass kurzfristig mehr zu tun ist. Dieser vorübergehende betriebliche Bedarf muss aber klar absehbar und gut begründet sein – sonst ist die Befristung unwirksam.

Eine Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs setzt voraus, dass der Bedarf nach Ablauf des Vertrags mit einiger Sicherheit nicht mehr existiert, so das Gericht. Dafür müsse der Arbeitgeber eine Prognose mit konkreten Anhaltspunkten erstellen.

Quelle: Mannheimer Morgen online vom 23.06.2018


Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm

Trotz des Rekordstands bei der Beschäftigung und acht guten Konjunkturjahren ist das Armutsrisiko für Geringverdiener in Deutschland nicht geringer geworden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.

Demnach stagnierte die Armutsrisikoquote nach den zuletzt verfügbaren Daten von 2016 bei 7,7 Prozent der Erwerbstätigen. Sie stagniert damit seit 2011. Die Armutsrisikoschwelle liegt nach gängiger EU-Festlegung bei 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Quelle: RP online vom 22.06.2018


Deutsche Reallöhne klettern weiter

Die Kaufkraft der Arbeitnehmer in Deutschland ist auch im ersten Quartal dieses Jahres weiter gestiegen. Die Menschen hatten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Reallohnplus von 1,1 Prozent in der Tasche. (...) Zuletzt waren die Reallöhne im dritten Quartal 2013 leicht gesunken.

Die nicht preisbereinigten Bruttoeinkommen haben sich in dem beobachteten Zeitraum für einzelne Berufs- und Bevölkerungsgruppen aber unterschiedlich entwickelt.

Quelle: Volksstimme.de vom 21.06.2018


Personalrat gewinnt Streit um befristete Jobs beim Bamf

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat rechtswidrig fast 50 Mitarbeiter befristet eingestellt. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

Die Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg hatte die Sachbearbeiter im Herbst 2017 mit Zwei-Jahres-Verträgen angestellt, obwohl die Personalvertretung dem nicht zustimmte. Der Gesamtpersonalrat klagte daher gegen die eigene Behörde.

Quelle: Spiegel online vom 20.06.2018


Befristung als Lebensform

Sarah hatte innerhalb der letzten vier Jahre, an ein und derselben Hochschule, zehn Arbeitsverträge. (...) In der Regel hat sie zwei Jobs gleichzeitig an der Uni. Am Ende des Monats hat sie 600 Euro, und auch in Nürnberg sind die Mieten hoch.

Das Befristungsunwesen ist politisch gewollt. Es ist Teil einer Strategie, die Hochschulen und Universitäten in Unternehmen verwandelte und an den Interessen der privaten Wirtschaft ausrichtete. Es wuchs im Gleichschritt mit dem Rückgang der öffentlichen Ausgaben pro Studierenden.

Quelle: neues deutschland online vom 20.06.2018


Wer Teilzeit arbeitet, bekommt weniger Bonus

Teilzeitbeschäftigte bekommen einer Studie zufolge seltener Prämien oder Boni auf ihr Gehalt (...), wie aus einer Langzeitstudie hervorgeht, die von Bundesarbeitsministerium und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Mittwoch vorgelegt wurde.

Gute Aussichten auf zusätzliche Zahlungen haben demnach leitende Beschäftigte mit hohem Bildungsniveau. Mitarbeiter in Teilzeit oder mit befristeten Verträgen werden hingegen seltener in Boni-Programme aufgenommen. Gerade die Teilzeit-Komponente treffe häufig Frauen.

Quelle: WirtschaftsWoche online vom 20.06.2018

Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

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