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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 11/2018

19. Juni 2018 | Markus Krüsemann

Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 03.07.2018.

1] TOPTHEMA: BRÜCKENTEILZEIT

Lange hat es gedauert. Was schon in der Vorgänger-GroKo vereinbart war, ist jetzt endlich beschlossene Sache. Die erwartbare Zustimmung des Bundestags vorausgesetzt, wird es einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit geben. Beschäftigte werden damit ab Januar 2019 ein Anrecht auf eine befristete Teilzeitphase (mit anschließender Rückkehr auf die Vollzeitstelle) erhalten, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann - wenn schwerwiegenden betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. Eine Einschränkung, die wohl zu verschmerzen ist.

Nicht zu verschmerzen ist eine andere Beschränkung. Wie erwartet ist es bei der Deckelung geblieben, durch die Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 45 MitarbeiterInnen vom Recht auf Brückenteilzeit ausgeschlossen sind. Damit bleiben immerhin etwa 15 Millionen gleich außen vor. Für Betriebe mit 46 bis zu 200 Beschäftigten gilt zudem eine Filterregel. Und dank der aus anderen Fällen bereits bekannten Verwässerungstaktik von CDU/CSU hat am Ende noch eine weitere Entschärfung den Weg in den Gesetzentwurf gefunden. Sie betrifft allerdings »nur« Teilzeitbeschäftigte, die eine Vollzeitbeschäftigung anstreben. Doch lesen Sie selbst...

So können Sie zur Vollzeitstelle zurückkehren

Neben der Brückenteilzeit gibt es noch eine weitere wesentliche Änderung: Angestellte, die bereits in Teilzeit arbeiten, können eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit verlangen. (...) Teilzeitarbeitnehmer können bereits heute mitteilen, dass sie ihre vertragliche Arbeitszeit aufstocken möchten.

Bislang musste stets der Arbeitnehmer beweisen, dass es eine freie Stelle gibt und dass er dafür geeignet ist. Ab Januar dreht sich die Beweislast um: Dann müssen die Arbeitgeber beweisen, dass es keine freie Stelle gibt (...) und dass betriebliche Gründe gegen die Aufstockung sprechen.

Quelle: Spiegel online vom 15.06.2018


Gibt es jetzt mehr Gleich­berechtigung?

Viele Frauen arbeiten in Teilzeit. Was bedeutet das Rückkehrrecht auf Vollzeit für sie? Und wer hat darauf keinen Anspruch? Die wichtigsten Fragen zur Brückenteilzeit.

Das Rückkehrrecht soll für alle Teilzeitvereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Damit würde es für etwa 22 Millionen Beschäftigte gelten.

Quelle: Zeit online vom 14.06.2018


Kabinett beschließt Recht auf befristete Teilzeit

Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett das Recht auf befristete Teilzeit beschlossen. Die Union hatte das Vorhaben blockiert - und erst nach einem Zugeständnis von SPD-Arbeitsminister Heil zugestimmt.

Ab Januar 2019 sollen Vollzeit-Arbeitnehmer für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren in Teilzeit wecheln - und anschließend wieder auf Vollzeit zurückkehren können. Dem in der Union lange kritisierten Entwurf zufolge soll das Recht in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern gelten.

Quelle: Spiegel online vom 13.06.2018


Arbeitnehmer sollen Recht auf befristete Teilzeit bekommen

22 Millionen Beschäftigte sollen die Möglichkeit bekommen, für ein bis fünf Jahre von einer Vollzeitstelle in Teilzeit zu wechseln. Der Bundestag muss noch zustimmen. (...) Die SPD wollte die sogenannte Brückenteilzeit schon in der letzten Legislaturperiode beschließen, konnte aber mit der Union keinen Konsens finden.

Umstritten war bis zuletzt die Beweislastumkehr. Damit ist gemeint, dass die Arbeitgeber nachweisen müssen, keine passende Vollzeitstelle anbieten zu können. Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat Heil seinen Entwurf noch entschärft

Quelle: Zeit online vom 13.06.2018


Brückenteilzeit: Regierung schwächt Gesetzespläne ab

Wann ist von einem freien Arbeitsplatz auszugehen? Den Passus zu dieser Frage hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seinem Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit ergänzt. Damit schwächt er ein Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung ab.

»Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen«, heißt es in der Kabinettsvorlage.

Quelle: Hannoversche Allgemeine online vom 12.06.2018


CSU hält Brückenteilzeit weiter auf

Dobrindt sagte, der Gesetzentwurf sei noch nicht entscheidungsreif. »Es geht nach wie vor um die bekannten Themen in dem Gesetz, unter anderem auch um die Frage der Beweislastumkehr.«

Arbeitgeber hatten die Beweislastumkehr kritisiert. Demnach sollen sie für bestehende Teilzeitbeschäftigte, die Vollzeit wünschen, beweisen müssen, dass sie ihnen keine Vollzeit anbieten können. Die Arbeitgeber sehen dadurch ihre unternehmerische Freiheit eingeschränkt.

Quelle: Reuters Deutschland online vom 12.06.2018


Koalition einig über Brückenteilzeit

Umstritten war in der Union und bei den Arbeitgebern die im Gesetz vorgesehene, so genannte Beweislastumkehr: (...) Bisher musste der Arbeitnehmer in solchen Fällen beweisen, ob ein Vollzeitjob für ihn vorhanden ist und warum er dafür geeignet ist.

Die Arbeitgeber hatten durch die strengere Beweislastumkehr einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Organisationshoheit moniert. (...) Die Formulierung stellt nun klar, dass der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung ist, ob er einen frei werdenden Vollzeitarbeitsplatz wieder besetzt oder nicht.

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 08.06.2018




2] WEITERE BERICHTE

Sachgrundlose Befristungen: Bundesregierung verfehlt eigene Ziele

Obwohl sie im Koalitionsvertrag eine Quote verlangt: Die Bundesregierung kann ihre Zielsetzung bei der Begrenzung sachgrundloser Befristungen selbst bei Weitem nicht erfüllen. Nur zwei Ministerien werden dem Ziel gerecht.

Nur in zwei der 16 Bundesministerien liegt der Anteil der Tarifbeschäftigten mit sachgrundlosen Befristungen unter der von der großen Koalition in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegten Zielmarke von 2,5 Prozent aller Tarifbeschäftigten.

Quelle: Focus online vom 18.06.2018


Viele Hochschulmitarbeiter mit befristeten Verträgen

Von prekärer Beschäftigung an staatlichen Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns spricht die Linke. (...) Zwei von drei Wissenschaftlern an den Hochschulen des Landes und gut jeder Fünfte der sonstigen Mitarbeiter sind befristet beschäftigt.

Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Danach waren im Jahr 2016 von 4684 wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern der Hochschulen 3067 oder 65,5 Prozent befristet angestellt.

Quelle: Welt online vom 17.06.2018


Frauen in Bayern oft schlecht bezahlt

Im Freistaat sind nach Angaben der DGB-Vize-Landesvorsitzenden Verena Di Pasquale vor allem Frauen von atypischer Beschäftigung und Niedriglöhnen betroffen.

»Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in kurzer Teilzeit, in Minijobs oder sind befristet beschäftigt«, sagte Di Pasquale am Samstag in München beim zweiten Frauengipfel des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Im Ergebnis habe man es daher mit unsicherer und oft schlecht bezahlter Arbeit zu tun.

Quelle: Süddeutsche.de vom 17.06.2018


Gewerkschaft macht Front gegen Lieferdienste

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Fahrer von Lieferdiensten wie Deliveroo und Foodora zu einem »Riders' Day« aufgerufen. (...) Im Fokus stünden Themen wie eine weitgehend fehlende Mitbestimmung, die Vielzahl befristeter Arbeitsverhältnisse sowie eine große Zahl von Solo-Selbstständigen in der Branche.

»Die Arbeitsbedingungen in der Branche sind höchst problematisch. Fast alle Fahrer sachgrundlos befristet«, sagte Zeitler. »Mit Hilfe der Befristung wird auch die Existenz von Betriebsräten verhindert.«

Quelle: Berliner Zeitung online vom 16.06.2018


Grünes Licht für 9,54 Euro Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

In Mecklenburg-Vorpommern rückt der bundesweit zweithöchste Mindestlohn für öffentliche Aufträge näher: Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat am Donnerstag grünes Licht für das neue Vergabegesetz des Landes gegeben.

Es sieht vor, dass Firmen künftig nur dann öffentliche Aufträge von Land und Kommunen bekommen, wenn sie ihren damit beschäftigten Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der aktuelle gesetzliche Mindestlohn.

Quelle: neues deutschland online vom 15.06.2018


Neues Urteil zur sachgrundlosen Befristung: Was jetzt gilt

Sachgrundlose Befristungen sind genau einmal erlaubt (...). Sogenannte Kettenarbeitsverträge, bei denen sich Mitarbeiter von Vertrag zu Vertrag hangeln müssen, bleiben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unzulässig.

An der gelebten Praxis der allermeisten Handwerksbetriebe ändert sich durch das aktuelle Urteil nichts. (...) durch die enge Zusammenarbeit in den Betrieben wisse man im Handwerk in der Regel nach einer gewissen Frist über die Eignung Bescheid. Mehrere sachgrundlose Befristungen aneinander zu ketten, sei daher im Handwerk unüblich.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung online vom 15.06.2018


Verfassungsrichter schränken Befristung ein

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Beschäftigte beim selben Unternehmen nicht mehrmals Arbeitsverträge erhalten dürfen, die ohne sachlichen Grund befristet sind.

Damit kippte der Erste Senat in Karlsruhe eine Rechtsprechung der Arbeitsrichter, wonach ein neuer Fristvertrag zulässig ist, wenn die letzte Beschäftigung bei dem Unternehmen drei Jahre zurückliegt.

Quelle: junge Welt online vom 14.06.2018


Viele Minijobber arbeiten auf Abruf

Ein Anruf oder eine SMS, dann beginnt der Job auf Abruf - 4,5 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland verdienten 2016 so ihr Geld. Besonders häufig ist Arbeit auf Abruf unter Minijobbern verbreitet: Hier beläuft sich der Anteil auf zwölf Prozent.

Den Arbeitgebern biete diese Arbeitsform große Flexibilität, merken die Forscher an. Beschäftigte, die von Arbeit auf Abruf lebten, seien aber »mit ihrem Leben und ihrer Freizeit weniger zufrieden als andere«. Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit seien »durchlässiger«.

Quelle: Süddeutsche.de vom 13.06.2018


Altersarmut: Traurige Sackgasse für Rentner

Wer nicht von seiner Rente leben kann, bekommt Sozialhilfe, »Grundsicherung«. (...). Ihre Zahl steigt in Bayern. In den letzten sieben Jahren von 57.000 auf 69.000. (...) Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet, wie schwer es ist, mit der Rente überhaupt über die Sozialhilfe zu kommen.

Durchschnittlich braucht man dazu eine Rente von 747 Euro. Ein Anlagenelektroniker müsste dafür 18 Jahre Vollzeit arbeiten, eine Krankenschwester 25 Jahre. Jemand mit Mindestlohn schafft es schon heute nicht mehr (...): notwendig wären 60 Arbeitsjahre.

Quelle: BR.de vom 13.06.2018


Landesarmutskonferenz: Mindestlohn reicht nicht

Nach Ansicht der Landesarmutskonferenz Niedersachsen muss der Mindestlohn deutlich erhöht werden, um die Armut im Alter zu bekämpfen. Der Mindestlohn (...) reiche für eine armutsfeste spätere Rente nicht aus, sagte Geschäftsführer Klaus-Dieter Gleitze in Hannover. Dafür seien etwa 12 Euro pro Stunde nötig.

Gleitze forderte eine Reduzierung und Regulierung der unsicheren Beschäftigungsverhältnisse und einen öffentlichen Beschäftigungssektor für Langzeitarbeitslose zu fairen tariflichen Bedingungen.

Quelle: NDR.de vom 11.06.2018


Pflegeheime auf Tarif-Flucht

Herr Becker, wie viele Pfleger bekommen in Sachsen-Anhalt noch Tarifgehälter des öffentlichen Dienstes – also den TVöD? »Nur noch sehr wenige. Selbst kommunale Krankenhäuser und Pflegeheime haben meist Haustarife und zahlen weniger.«

»Der Mindestlohn für die Pflegehilfe liegt bei etwa 1700 Euro. Die Pflegefachkräfte sind von diesem Mindestlohn oft nicht weit weg. Soweit wir wissen, bewegen sich die Monatsgehälter zwischen 2000 und 2500 Euro – im Vergleich zum Tariflohn des TVöD fehlen da immer noch 30 Prozent.«

Quelle: Volksstimme.de vom 11.06.2018


Heil peilt Gesetz zu Job-Befristungen binnen Jahresfrist an

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will in den nächsten zwölf Monaten einen Gesetzentwurf zur Einschränkung sogenannter sachgrundloser Befristungen vorlegen. »(...) Für die Hälfte aller Befristungen gibt es keinen Sachgrund. Das muss aufhören«, sagte der SPD-Politiker.

Auch beim Staat gebe es »zu viele willkürliche Befristungen«, sagte Heil. »Das werden wir ändern.« Im öffentlichen Dienst werde dasselbe Gesetz gelten wie in der Privatwirtschaft.

Quelle: Mittelbayerische.de vom 10.06.2018


Heil stellt höheren Mindestlohn in Aussicht

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rechnet mit einer kräftigen Erhöhung des Mindestlohns. (...) Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage gehe er von einer kräftigen Erhöhung aus. »Die werde ich dann auch per Gesetz umsetzen«, erklärte Heil.

Der Minister kündigte zudem schärfere Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns an. »Wir haben Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihn noch immer unterlaufen.«

Quelle: N-TV.de vom 10.06.2018


Geringverdiener sollen bei Caritas besser wegkommen

Die schiere Lohnerhöhung ist dabei nach übereinstimmender Aussage von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern nicht der größte Streitpunkt. (...) Schwieriger ist schon die Forderung der Arbeitnehmerseite, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen abzuschaffen.

Der Hauptstreitpunkt aber ist die Forderung der Arbeitnehmerseite, die unteren Lohngruppen überdurchschnittlich von einer Lohnerhöhung profitieren zu lassen. Sie sollen mindestens 200 Euro mehr im Monat bekommen.

Quelle: Badische Zeitung online vom 09.06.2018


Grüne fordern kostenlose Verhütungsmittel für Geringverdiener

Verhütung soll nicht daran scheitern, dass jemand kein Geld dafür hat. Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert deshalb für Geringverdiener den kostenlosen Zugang zu ärztlich verordneten Verhütungsmitteln und Kondomen.

Versicherte hätten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit ärztlich verordneten Verhütungsmitteln, heißt es weiter. Aber auch über diese Altersgrenze hinaus könnten Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen sein.

Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 08.06.2018


Zahl der erwerbstätigen Personen in Hessen steigt

Im Jahr 2016 leisteten die Erwerbstätigen in Hessen 4,60 Milliarden Arbeitsstunden. Gegenüber dem Jahr 2000 (4,53 Milliarden Arbeitsstunden) stieg diese Zahl nur leicht an. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Erwerbstätigen von 3,12 Millionen um 262 600 auf 3,38 Millionen Personen.

Der wesentliche Grund für die unterschiedliche Entwicklung von Stunden- und Kopfzahl ist die Zunahme der Teilzeitarbeit. Daraus ergibt sich für die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person ein Rückgang von 6,3 Prozent.

Quelle: Fuldainfo.de vom 07.06.2018


Entlastung für Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer sollen vom kommenden Jahr an bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. (...) In dem Gesetz ist auch eine deutliche Entlastung für Kleinstunternehmer vorgesehen. Deren Mindestbeitrag wird auf 171 Euro im Monat halbiert.

Davon sollen laut Gesundheitsministerium 600 000 Solo-Selbstständige profitieren. Sie zahlen bisher häufig überhöhte Krankenkassenbeiträge, weil ihr Beitrag auf ein fiktives Mindesteinkommen berechnet wird, das sie gar nicht erreichen.

Quelle: Nordwest Zeitung online vom 07.06.2018


Bamf muss erfahrene befristete Mitarbeiter entlassen

Mehrere Hundert erfahrene Mitarbeiter müssen durch Neueinstellungen ersetzt werden, weil sie nicht erneut auf befristeten Stellen eingesetzt werden können. Das berichtete die »Bild«-Zeitung (...). Demnach stehen dem Amt nur »1937 Stellen für eine dauerhafte Besetzung zur Verfügung«, zitierte die Zeitung aus dem Schreiben.

»Eine Entfristung aller rund 3200 befristeten Mitarbeiter« sei angesichts der Haushaltsvorgaben »leider nicht möglich« gewesen. Da der Bedarf an Mitarbeitern jedoch höher sei, »als mit den Dauerstellen gedeckt werden kann«, würden nun neue befristete Stellen ausgeschrieben.

Quelle: Spiegel online vom 07.06.2018


Wem im Alter Armut droht

Um eine Rente auf Niveau der Grundsicherung zu bekommen, bräuchte Herr Hirsch – ceteris paribus – 26,2 Entgeltpunkte. Das entspricht 58 Prozent des deutschen Durchschnittslohns von gut 3000 Euro beziehungsweise einem monatlichen Bruttogehalt von 1834 Euro.

Knapp zehn Millionen Deutsche verdienen weniger als 1800 Euro monatlich. (...) Damit verdient fast jeder dritte deutsche Arbeitnehmer Stand jetzt nicht genug Geld, um später eine Rente über der Grundsicherung zu bekommen.

Quelle: WirtschaftsWoche online vom 06.06.2018


Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/miese-jobsde-nachrichtenueberblick-112018--2225.html   |   Gedruckt am: 20.04.2024