Gewerkschaften unter Druck - Die Situation nach dem Putschversuch in der Türkei

12. April 2018 | Feride Ciftci

Die Gewerkschaftslandschaft in der Türkei ist durch eine schiere Anzahl an kleinen und mittelgroßen Gewerkschaften geprägt. So sind in einer Branche gleich mehrere Einzelgewerkschaften aktiv. Allein in der Textil-Branche existieren derzeit acht kleine Gewerkschaften, die nicht unmittelbarer Ausdruck der allgemeinen Produktionsstärke dieser Schlüsselbranche sind, sondern vielmehr die Spaltung der türkischen Gewerkschaften in politische Strömungen kennzeichnen. Genauer: Anhand der Zugehörigkeit der Einzelgewerkschaften zum jeweiligen Gewerkschaftsbund kann im Wesentlichen auch die politische Ausrichtung bestimmt werden. Es existieren mehrere Gewerkschaftsbünde, in der viele Einzelgewerkschaften organisiert sind und teilweise sogar miteinander konkurrieren. So ist es auch üblich, dass die Politik der Einzelgewerkschaften durch die Ausrichtung der Gewerkschaftsbünde bestimmt wird. Derzeit sind drei große Arbeitnehmer_innen-Gewerkschaftsbünde existent, die zudem noch Mitglied im europäischen Gewerkschaftsbund European Trade Union Confederation (ETUC) sind. Darüber hinaus gibt es unzählige Gewerkschaften und Gewerkschaftsbünde für den öffentlichen Dienst (1), die derzeit durch den Putschversuch im besonderen Fokus stehen. Nur wenige Gewerkschaften organisieren sich unabhängig von größeren Gewerkschaftsbünden. Die drei Gewerkschaftsbünde sind: Türkiye İşçi Sendikaları Konfederasyonu (TÜRK-İŞ), Türkiye Devrimci İşçi Sendikaları Konfederasyonu (DİSK) und Hak İşçi Sendikaları Konfederasyonu (HAK-İŞ). Dieser Artikel wird sich im ersten Teil mit den drei Arbeitnehmer_innen-Gewerkschaftsbünde und ihren Einzelgewerkschaften und im zweiten Teil mit der Situation nach dem Putschversuch im Juli 2016 beschäftigen.

TÜRK-İŞ, Konföderation der Arbeiter-Gewerkschaften der Türkei, ist ein 1952 gegründeter und derzeit der mitgliederstärkste Gewerkschaftsbund. HAK-İŞ, Konföderation der »wahren« Arbeiter-Gewerkschaften der Türkei, gegründet 1976, ist der zweitgrößte Gewerkschaftsbund, der islamisch-konservativ geprägt ist. Beide Gewerkschaftsbünde sind regierungsunkritisch und gelten als AKP-nah (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung). Alle arbeitsrechtlichen Änderungen der Erdoğan-Ära, die die AKP mit dem Bündnis der Arbeitgeber_innen-Gewerkschaften der Türkei in die Wege gebracht hat, sind ohne Widerstand seitens TÜRK-İŞ und HAK-İŞ durchgesetzt worden.

Die Konföderation der revolutionären Arbeitnehmer-Gewerkschaften der Türkei, kurz DİSK, vereint seit ihrer Gründung 1967 die linken Einzelgewerkschaften. Sie ist regierungskritisch und unterlag in der Vergangenheit zahlreichen staatlichen Repressalien. Nach dem Militärputsch 1980 wurde die DİSK mitsamt ihrer Mitgliedsgewerkschaften verboten, bis eine Wiedergründung 1992 nach zähen politischen Auseinandersetzungen ermöglicht wurde. Sowohl linke als auch kemalistische(2) Gewerkschaften finden hier ihre politische Heimat wieder. Jedoch erfolgt dies nicht ohne Spannungen: Der eher reaktionäre Kemalismus verursachte oft Konflikte in der als progressiv zu bewertenden Mitgliedschaft der DİSK. In der DİSK sind sowohl Anhänger der kemalistischen CHP (Republikanischen Volkspartei) und der prokurdischen HDP (Demokratische Partei der Völker) als auch aus kleineren linken Parteien, wie der ÖDP (Partei der Freiheit und Solidarität) aktiv. Diese drei Gewerkschaftsbünde sind Mitglied der ETUC.

Druck auf die Mitgliedschaft

Jede türkische Arbeitnehmerin und jeder türkische Arbeitnehmer kann frei entscheiden ob und in welcher Gewerkschaft sie oder er Mitglied sein möchte. In der Praxis jedoch sind mit einer Mitgliedschaft viele Probleme verbunden, insbesondere, wenn man sich für die politisch »falsche« Gewerkschaft entscheidet.

In der Türkei muss eine Gewerkschaft verschiedene Hürden überwinden, um sich für ein_e Arbeitnehmer_in einsetzen oder einen Tarifvertrag aushandeln zu dürfen. Damit eine Gewerkschaft Tarifverträge aushandeln und unterschreiben konnte, musste sie zunächst vorweisen, dass sie mindestens zehn Prozent der Arbeitnehmer_innen in der jeweiligen Branche als Mitglieder organisiert hat. 2009 gab das Ministerium für Arbeit und Soziales bekannt, dass sich in 33 von 33 Mitgliedsgewerkschaften der Türk-İş, 7 von 17 der DİSK und 6 von 13 der Hak-İş mindestens zehn Prozent der Arbeitnehmer_innen in der jeweiligen Branche als Mitglieder organisieren. Unabhängige bzw. kleine Gewerkschaften hatten also kaum Chancen sich für ihre Mitglieder einzusetzen. Auch ist es auffällig, dass der Organisationsgrad der Einzelgewerkschaften der regierungsnahen Gewerkschaftsbünde Türk-İş und Hak-İş im Verhältnis deutlich höher ausfällt als die der DİSK. Mit der Begründung, dass diese Regelung gegen das Gleichbehandlungsprinzip und dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Koalitionsfreiheit verstößt, wurden Beschwerden beim Verfassungsgericht eingelegt. Erst 2015 verkündete das Verfassungsgericht seine Entscheidung und dies stark beeinflusst durch das große Minenunglück mit über 300 Toten in der Kleinstadt Soma, Provinz Manisa. Es gab einen Aufschrei und großen Druck auf die Regierung, wer die Verantwortung trägt – die Arbeitgeber_innen, die sich nicht an Sicherheitsvorkehrungen gehalten haben oder die Regierung, die keinen ausreichenden Arbeitsschutz normieren wollte und die Minen und die Minenbetreiber_innen keinerlei Kontrolle unterwarfen. Während des Prozesses vor dem Verfassungsgericht sah sich die Regierung gezwungen, die Zehn-Prozent-Hürde für die Einzelgewerkschaften der drei Gewerkschaftsbünde Türk-İş, Hak-İş und DİSK zunächst auf drei und dann auf ein Prozent und für alle anderen Gewerkschaften auf drei Prozent zu senken. Nach dem Minenunglück entschied das Verfassungsgericht, dass die Hürde für alle Gewerkschaften auf ein Prozent gesenkt werden solle.

Eine Gewerkschaft, die die ein-Prozent-Hürde überwunden hat, muss anschließend einen Organisationsgrad von 40 Prozent in einem Unternehmen vorweisen, um dort Tarifverhandlungen führen zu können. Zudem muss dieser Tarifvertrag für mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmenden Geltung finden. D. h., wenn eine Gewerkschaft in einer Branche grundsätzlich die Berechtigung dazu hätte, Tarifverträge abschließen zu können, bedeutet dies nicht, dass sie auch in jedem Unternehmen Tarifverträge aushandeln darf.

Es ist klar ersichtlich, dass die AKP-Regierung ein starkes Interesse darin hat, dass die ihr nahestehenden Gewerkschaften an Mitgliedern gewinnen. Dadurch sichern sie sich eine Machtstellung, wo sie ohne Widerstand seitens Arbeitnehmer_innen Gesetze erlassen können, die im Sinne der Arbeitgeber_innen sind. Die kritischen Gewerkschafter_innen können sich dadurch nicht effektiv organisieren. So setzt die AKP-Regierung verschiedenste Mittel ein, damit die ihr nahestehenden Gewerkschaften Mitglieder akquirieren können. Zunächst vereinfachte die AKP den Aufnahmeprozess, um Gewerkschaftsmitglied zu werden. Denn vor der Reformierung des Gesetzes zur gewerkschaftlichen Organisierung im Jahre 2012, konnte man erst durch notarielle Beurkundung Gewerkschaftsmitglied werden. D. h., dass ein_e mindestens 16-Jährige_r fünffach ausgefüllte Mitgliedschaftsformulare beim Notar beurkunden lassen musste. Erst nach diesem zeitintensiven und teuren Prozess konnte man Mitglied in einer Gewerkschaft werden. Dieses System ist nun in ein staatlich kontrolliertes Online-Verfahren umgewandelt worden, das als e-devlet-System bekannt ist. In diesem Verfahren wird mit der Ausweisnummer online auf einer Plattform ein Mitgliedsantrag gestellt. Durch dieses System wird die Gewerkschaftsmitgliedschaft der staatlichen Aufsicht unterstellt.

Darüber hinaus gibt es auch informelle Methoden, die gezielt regierungsnahe Gewerkschaften privilegieren. Beispielsweise üben Arbeitgeber_innen sehr erfolgreichen Druck auf ihre Angestellten bei der Auswahl der Gewerkschaft aus. Sie bewegen sie zur Mitgliedschaft in einer der branchenspezifischen Einzelgewerkschaften, die i.d.R. Mitglied von Türk-İş oder Hak-İş sind. Arbeitgeber_innen profitieren von dieser Strategie doppelt: Die AKP-Regierung betreibt eine neoliberale Wirtschaftspolitik und ermöglicht einen breiten Raum der Partizipation für Arbeitgeber_innenverbände bei neuen Gesetzesvorhaben, die das Arbeitsrecht betreffen. Die regierungsnahen Einzelgewerkschaften von Türk-İş und Hak-İş akzeptieren oftmals die neuen Regelungen, die die Regierung mit den Arbeitgeber_innen aushandelt.

Des Weiteren berichten kritischen Medien der Türkei von diversen Hilfestellungen der regierungsnahen Gewerkschaften für die Arbeitgeber_innen. Beispielsweise sollen diese Gewerkschaften auf Bitten der Arbeitgeber_innen mit dem Einsatz von Gewalt züchtigend auf die Belegschaft eingegriffen haben, nachdem diese die nachteiligen Veränderungen in den Unternehmen für die Arbeitnehmer_innen nicht akzeptieren wollten. Ein Unternehmen, das von Unterstützungen durch Gewerkschaften profitiert haben soll, war der türkische Ableger von DHL.(3) Auch Arbeitgeber_innen, die Subventionen von Ministerien erhalten haben, setzen sich für regierungsnahe Einzelgewerkschaften in ihren Unternehmen ein. Die Arbeitnehmer_innen werden notfalls zur Kündigung gezwungen, wenn sie sich gegen eine solche Mitgliedschaft wehren oder gar sich für die »falsche« Gewerkschaft – meistens eine linke Einzelgewerkschaft der DİSK – entscheiden. Bei einer Kündigung gilt in der Türkei folgender nachteilige Grundsatz: Wenn der_die Arbeitnehmer_in sich gerichtlich gegen eine Kündigung zur Wehr setzt, liegt er_sie in der Beweispflicht, den Nachweis zu erbringen, aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft gekündigt worden zu sein. Schafft er_sie zu beweisen, dass ihm_ihr aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft gekündigt worden ist, besteht für den_die Arbeitgeber_in trotzdem nicht die Pflicht, einer Weiterbeschäftigung. Angestellten kann zwar nicht aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft gekündigt werden bzw. die erfolgte Kündigung muss zurückgenommen werden. Allerdings kann sie_er durch einen festen Geldbetrag, der vom Gericht festgelegt wird und mindestens zwölf Monatslöhne umfassen muss, von der Arbeit freigestellt werden. Diesen Weg gehen viele Arbeitgeber_innen. Das international agierende Unternehmen YÖRSAN hatte 400 Angestellten gekündigt, weil sie sich gewerkschaftlich organisiert haben. Sie sind vor Gericht gezogen und haben den Prozess gegen YÖRSAN gewonnen. Das Unternehmen reagierte und stellte die Angestellten nach einer Mindestauszahlung in Höhe von 18 Monatslöhnen von der Arbeit frei. Das Sinter Metal Unternehmen hat 350 Angestellten gekündigt, weil sie Mitglied in der Gewerkschaft Metal-İş – eine DİSK-Gewerkschaft – gewesen sind. Auch sie haben den Prozess gewonnen, sind aber ebenfalls nach Abfindungen von der Arbeit frei gestellt worden.

Das Leiharbeiter_innenproblem

Der Sektor der Leiharbeit stellt in der Türkei ein großes Problem dar. Lange Zeit existierte ein gewerkschaftliches Organisierungsverbot. Illegale Handlungen der Arbeitgeber_innen gegenüber Leiharbeiter_innen wurden staatlich nicht verfolgt. Die AKP-Regierung ermöglichte durch Änderungen des Arbeitsrechts, dass Leiharbeiter_innen nach Einigung mit dem jeweiligen Unternehmen in reguläre Beschäftigungen wechseln konnten, allerdings ohne Verbesserung der Arbeitsbedingung, wie einen höheren Stundenlohn oder besseren Kündigungsschutz. Die prekären Arbeitsbedingungen blieben also bestehen. So waren diese Beschäftigten weiterhin von Tarifverträgen ausgeschlossen. Ein solcher Umstand führte zu vermehrten Eintritten vieler Leiharbeiter_innen in die regierungsnahen Gewerkschaften von Türk-İş und Hak-İş, verbunden mit der Hoffnung, mehr Rechte und eine höhere Entlohnung zu erhalten. Prekäre Beschäftigung fungierte hier als willkommene Neumitgliederkampagne AKP-naher Gewerkschaften. Aufgrund mehrerer Klagen von Leiharbeiter_innen musste sich der Hohe Rat der Richter schließlich mit der Leiharbeiter_innen-Problematik beschäftigen. Er ordneten einen Einheitstarifvertrag für alle Leiharbeiter_innen an. Dieser Tarifvertrag sah eine einmalige Lohnerhöhung von einem Prozent vor. Allein die Gewerkschaftsmitgliedschaft in AKP-nahen Einzelgewerkschaften kostet sie jedoch drei Prozent ihres Lohns. Eine Verbesserung der Verhältnisse in den Betrieben ist trotz Mitgliedschaft in AKP-nahen Gewerkschaften nicht eingetreten.

Erschwerend kommen arbeitsrechtliche Dekrete durch den Staatspräsidenten Erdoğan nach dem Putschversuch im Juli 2016 hinzu. So wurden neue Regelungen bezüglich Leiharbeit und Streikrecht im Dezember 2017 erlassen. Diese Dekrete sahen vor, dass durch mündliche und/oder schriftliche Tests und Gespräche der_die Arbeitgeber_in entscheiden kann, ob ein Beschäftigter bzw. eine Beschäftigte eingestellt wird und eine Bezahlung nach regulärem Tarif erfolgt. Diese Tests können Fragen zum politischen und gewerkschaftlichen Hintergrund beinhalten. Türk-İş und Hak-İş haben das Dekret widerstandslos angenommen. DİSK lehnte ein solches Dekret ab und begründete dies damit, dass arbeitsrechtliche Regelungen nicht Gegenstand notstandsrechtlicher Handlungen sind. Gegen Gesetzesdekrete gibt es faktisch, weil das Verfassungsgericht in der Türkei ihr Recht auf Kontrolle nicht wahrnimmt, keinen Rechtsweg.

Die Einschränkung des Streikrechts

Das Streikrecht wurde bereits 2012 im Rahmen der Gesetzesnovellierungen stark eingeschränkt.(4) Das Streikrecht der Arbeitnehmer_innen bildet die Grundsäule der Gewerkschaftsarbeit. Es ist das wichtigste Instrument der Gewerkschaften, um Druck auf Arbeitgeber_innen auszuüben und arbeitnehmer_innenfreundliche Tarifverträge auszuhandeln. Den einzigen Fall, den die Gesetzesnovellierung zur Ausrufung eines Streiks vorsieht, ist dann gegeben, wenn der aktuelle Tarifvertrag ausläuft, ein neuer ausgehandelt werden soll und beide Seiten sich nicht einigen können. Abgesehen davon darf nicht gestreikt oder protestiert werden. Arbeitnehmer_innen, die trotzdem streiken oder gegen den_der Arbeitgeber_in protestieren, müssen mit hohen Strafzahlungen oder gar sofortigen Kündigung ohne Abfindung rechnen. In der Metall-, Energie-, Chemie- und Bankenbranche sowie im Bereich des ÖPNV oder in Krankenhäusern existiert fortan kein Streikrecht. Auch können Streiks mit Verweis auf die nationale Sicherheit oder Gesundheit aufgeschoben oder komplett verhindert werden. Diese abstrakten und unbestimmten Begriffe führten in der Vergangenheit zu willkürlichen Entscheidungen. Beispielsweise wurde mit der Begründung, dass die nationale Sicherheit gefährdet sei, der Streik der Angestellten in der Gummi- und Glasproduktion verhindert.

Situation nach dem Putschversuch im Juli 2016

Der gescheiterte Putschversuch im Juli 2016 hatte insbesondere im öffentlichen Dienst Massenentlassungen zur Folge. Auch Gewerkschaftsmitglieder der DİSK konnten leicht als Terrorist_innen diskreditiert und entlassen werden. Insbesondere in den Kommunen, wo Zwangsverwalter_innen eingesetzt worden sind, sind knapp 3.000 DİSK-Mitglieder entlassen worden. Die per Dekret entlassenen zehntausenden Arbeitnehmer_innen haben keinerlei rechtliche Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Die Gerichte blocken und der Gang zum Verfassungsgericht ist aufgrund eigensverordneter Untätigkeit nicht möglich. Diese Arbeitnehmer_innen kämpfen mit erhöhter gesellschaftlicher Ächtung. Sie finden nirgends eine Anstellung, weil ihre Namen öffentlich einsehbar sind und sie als Terrorist_innen diskreditiert werden. Im öffentlichen Dienst sind von Verhaftungen und Entlassungen auch die Mitglieder des Gewerkschaftsbundes für Angestellte im öffentlichen Dienst, KESK, betroffen. Die KESK, Konföderation der Gewerkschaften der Arbeiter des öffentlichen Dienstes, ist wie die DİSK ein linker Gewerkschaftsbund. Nach dem Putsch im Juli 2016 sollen bis Dezember 2017 33.128 Lehrer_innen entlassen worden sein. Nach Angaben der KESK seien davon 4.099 eigene Mitglieder. Mehr als 50 Beamt_innen, wie Polizist_innen, Richter_innen und Staatsanwält_innen haben nach Informationen der KESK aufgrund der Aussichtslosigkeit Selbstmord begangen. Von ca. 113.000 gekündigten Beamt_innen seien 21.409 Frauen. Außerdem seien knapp 1.500 Akademikerinnen gekündigt worden. Aufgrund der Veröffentlichung des Namens mit dem Beruf und dem Arbeitsort (Stadt) in den Dekreten bietet auch ein Umzug in eine andere Stadt keine neuen Perspektiven.

Dieser Entwicklung schauen die Gewerkschaften, insbesondere der DİSK und der KESK, nicht tatenlos zu. Seit dem Beginn der Massenentlassungen finden in diversen Städten regelmäßige Proteste und Kundgebungen statt. Immer wieder kommt es zu Ausschreitungen zwischen der Polizei und den Protestierenden und zu Festnahmen der Letzteren. Die Gewerkschaften der Metall-Branche, die in den drei großen Gewerkschaftsbünden organisiert sind, haben als Protest gegen die Streikverbote des letzten Dekrets und für Lohnerhöhungen 130.000 Metall-Arbeiter_innen zum Streik aufgerufen. Dieser sollte am 02. Februar beginnen, allerdings hat der Minister-Rat aus Gründen der »nationalen Sicherheit« eine Verschiebung des Streiks um 60 Tage beschlossen. Die DİSK-Gewerkschaft Metal-İş hielt weiterhin an ihrem Streikaufruf fest. Medienberichten zufolge, haben zehntausende Metallarbeiter_innen an dem Streik teilgenommen. Die Folgen: In der Organisation der Arbeitgeber_innen der Metall-Branche ist es zu Unsicherheiten gekommen. Die Arbeitnehmer_innen haben es geschafft eine Lohnerhöhung von 24 Prozent für sechs Monate auszuhandeln. Das erste Angebot der Arbeitgeber_innen war 3,2 Prozent. Außerdem berichten Medien, dass tausende Arbeitnehmer_innen aus der rechten TÜRK-İŞ-Gewerkschaft TÜRK-Metal ausgetreten sind. Ersichtlich wird daraus, dass Widerstände dieser Art und in der Größe von der Regierung nicht zu unterdrücken sind.

Die Regierung missbraucht die Notstandslage, um die ihr politisch unliebsamen Menschen zu entrechten und ihnen die Lebensgrundlage zu nehmen. Viele Menschen, die keine Verbindung zum Putschversuch vom 15. Juli 2016 haben, sind aufgrund ihrer politischen Einstellung entlassen worden. Als Gründe für die Entlassung sind Teilnahmen an bestimmten Demos, ein regierungskritischer Satz neben Kolleg_innen oder die Mitgliedschaft in einer linken, der Regierung nicht nahe stehenden Gewerkschaft, ausreichend gewesen. Die Bevölkerung der Türkei ist gespalten. Jede_r hat Angst um die eigene Zukunft. Diese Angst resultiert nicht ausschließlich aus den Konsequenzen, die die Regierung aus dem gescheiterten Putschversuch gezogen hat. Die Türkei ist und bleibt ein Land der ökonomischen Unsicherheiten. Die Inflationsrate lag für das Jahr 2017 bei knapp 12 Prozent. Kraftstoff und Fleisch gehören zu den teuersten Gütern. Nach dem Bericht des CHP-Abgeordneten Aykut Erdoğdu arbeitet ein_e Angestellte_r in der Türkei für ein Kilogramm Hackfleisch im Schnitt sieben Stunden.(5) Hinzu kommen die sozialen Unsicherheiten. Selbst in der Familie und Verwandtschaft findet eine Kontrolle bezüglich der politischen und gar religiösen Einstellung statt. Dabei können bestimmte Gruppen festgemacht werden. Die eine Gruppe möchte sich mit dem Kontakt zu regierungskritischen Menschen nicht in Gefahr bringen und hält sich möglichst bedeckt. Eine andere Gruppe ist von ihrem traditionell-religiösen Denkmuster und der Messias-Rolle Erdoğans so überzeugt, dass sie an seiner Seite für einen »besseren« und »islamisch-konservativen« Staat kämpfen möchte. Schließlich gibt es eine große Gruppe der Opportunist_innen, die an Erdoğans Seite stehen und genauso handeln, wie die Gruppe der politisch überzeugten. Sie haben allerdings nur das Ziel, ihren Wohlstand zu sichern und zu den Gewinner_innen der Gesellschaft zu gehören. Dadurch findet eine ständige soziale Kontrolle statt. Die Gefahr als »Vaterlandsverräter« bezeichnet zu werden, ist im Bewusstsein der Menschen stets präsent. Die politische, wirtschaftliche und soziale Teilung der Türkei macht sie zu einer »tickenden Bombe«. Dies ist auch Erdoğan und der AKP klar, weshalb sie noch mehr Druck auf die Bevölkerung ausüben, um eine stärkere Kontrolle zu gewährleisten. Dies wird wiederum eine stetige Erhöhung des Eskalationsgrads zur Folge haben. Die Zukunft der Arbeitnehmer_innen und ihrer Familien bleibt ungewiss.

Anmerkungen

(1) Wichtigster Gewerkschaftsbund im öffentlichen Dienst ist der Memur-Sen. Memur-Sen ist der zweitgrößte Gewerkschaftsbund und kommt direkt nach Türkiş-İş.

(2) Der Kemalismus ist eine Ideologie, anlehnend an den Gründer der Türkischen Republik Mustafa Kemal Atatürk. Die Grundpfeiler des Kemalismus sind der Laizismus, Nationalismus, Republikanismus, Etatismus, Populismus und Revolutionismus.

(3) Darüber berichtet der Journalist Alpaslan Savas 2013 in seinem Artikel Türk-İş’den kaçarken Hak-İş’e yakalanmak http://haber.sol.org.tr/yazarlar/alpaslan-savas/turk-isden-kacarken-hak-ise-yakalanmak-68395

(4) Es ist anzumerken, dass die meisten der heute noch angewendeten gesetzlichen Regelungen zu Gewerkschaften und dem Streikrecht aus den 1980ern stammen. Sie wurden nach dem Militärputsch 1980 per Dekret erlassen.

(5) Im Vergleich dazu nimmt Erdoğdu Deutschland als Beispiel und stellt dar, dass ein_e Deutsche_e für ein Kilogramm Hackfleisch im Schnitt etwa eine Stunde arbeiten muss.

Dieser Artikel erschien in einer leicht abweichenden Fassung zuerst in der Zeitschrift spw. Wir danken für die Genehmigung zur Zweitveröffentlichung.

Feride Ciftci hat im Master Politische Kommunikation in Bielefeld studiert und ist gewerkschaftlich in ver.di aktiv. Sie ist als Beisitzerin im Unterbezirksvorstand der SPD Bielefeld tätig.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/gewerkschaften-unter-druck-die-situation-nach-dem-putschversuch-in-der-tuerkei--2188.html   |   Gedruckt am: 18.04.2024