17. Mai 2016 | Markus Krüsemann
obs gibt es jede Menge - sei es in Leiharbeit, Werkvertrags-Konstruktionen, Minijobs, befristeten Beschäftigungsverhältnissen, Teilzeitjobs und im Niedriglohnbereich. Wir veröffentlichen in der Regel alle 14 Tage einen Überblick über Nachrichten und Berichte zu unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen. Das Topthema dieser Ausgabe: Leiharbeit.
Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 31.05.2016.
1] TOPTHEMA: LEIHARBEIT
Die Einigung im Streit um eine angeblich schärfere Regulierung der Leiharbeit ist da. Wie zu erwarten und zu befürchten war, soll der Gesetzentwurf, an dem Nahles im Februar noch "kein Komma" mehr hatte ändern wollen, erneut verwässert werden. Die Arbeitgeber begrüßen die modifizierten Regeln, was eigentlich alles über deren Qualität und Wirkungsmächtigkeit sagt. Bei soviel Harmonie wollten selbst einige Gewerkschaften keine Spielverderber sein und signalisierten Zufriedenheit.
Auch das Medienecho verblieb meist in der von Nahles angestimmten Dur-Tonart: Endlich ein Durchbruch mit einem guten Kompromiss und klaren Regeln. Dazwischen allenfalls ein paar Molltöne dort, wo von Schlupflöchern und Lücken die Rede war. Kritisch-nüchterne Analysen, die die Wirkungslosigkeit dieser Mogelpackung klar herausstellen, blieben Ausnahmen, die wieder mal eher abseits des journalistischen Mainstreams zu finden waren... Doch lesen Sie selbst:
VW-Betriebsrat zu geplantem Gesetz: 950 Leiharbeiter in Baunatal nicht betroffen
Im VW-Werk Kassel in Baunatal wurden Leiharbeiter (...) bislang für bis zu 36 Monate angeheuert. (...) Für die aktuell 950 Leiharbeiter werde sich trotz der möglichen Gesetzesanpassung nichts ändern, sagt Betriebsratsvorsitzender Carsten Bätzold.
Bestehende Vertragsabschlüsse seien von dem neuen Gesetz nicht betroffen, erläutert Bätzold. Außerdem gebe es weiterhin die Möglichkeit, bei Zustimmung von allen Seiten eigene Vereinbarungen über die 18 Monate hinaus zu treffen.
(...)
Quelle: HNA online vom 14.05.2016
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"Es gibt nach wie vor Schlupflöcher"
Jahn: Die Idee war, mehr Leute in dauerhafte Beschäftigung zu bringen in den Zeitarbeitsfirmen. / ZEIT ONLINE: Das hat sich aber nicht bewahrheitet? / Jahn: In der Theorie klingt vieles gut.
In der Realität scheint es aber nur selten zu funktionieren. Viele Leiharbeiter werden, wenn der Einsatz beendet ist, von ihrer Zeitarbeitsfirma nicht direkt an einen nächsten Entleiher vermittelt, sondern zurück in die Arbeitslosigkeit geschickt.
(...)
Quelle: Zeit online vom 13.05.2016
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Ein „historischer Schritt“ oder doch eher nur Reformsimulationsergebnisse? Auf alle Fälle hat die Bundesregierung das ungeliebte Thema Leiharbeit und Werkverträge (vorerst) vom Tisch.
Starke Worte auf allen Kanälen: »Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zeigte sich als gute Verkäuferin. Die Einigung zur Regulierung der Arbeitsverhältnisse von mehr als 900.000 Zeitarbeitern am Dienstagabend sei ein historischer Schritt, sagte die Sozialdemokratin.
Wie bereits erwähnt, begrüßen sowohl die Arbeitgeber wie auch die Gewerkschaften die nun gefundene Einigung. (...) Aber es gibt auch kritische Stimmen.
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Quelle: Aktuelle Sozialpolitik, Blogeintrag vom 13.05.2014
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Ausbeutung legalisiert: Gesetzentwurf zu Leiharbeit
Die Koalition feiert sich selbst als Schutzmacht der Arbeiterinnen und Arbeiter, weil angeblich nun der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eingedämmt werden soll. (...) Tatsächlich wird aber mit etlichen Regelungen einzig die Position der Konzerne gestärkt.
Die tatsächliche Bevorteilung der Unternehmen, unter anderem durch Lohnersparnis und die Möglichkeit, Kollegen schnell loszuwerden und so auch die restliche Belegschaft zu disziplinieren, wird von der Regierungskoalition nicht beendet.
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Quelle: junge Welt online vom 12.05.2016
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Reformkompromiss kann die Zufriedenheit von Leiharbeitern nicht steigern
Der jetzt erzielte Reformkompromiss bei der Leiharbeit ist eine Mogelpackung. Den Betroffenen bietet er nichts, denn im Hinblick auf eine Verbesserung der Lage von Leiharbeitsbeschäftigten bleibt der Gesetzentwurf wirkungslos. Die sowieso schon hohe Unzufriedenheit bei Leihkräften wird andauern.
Die knapp eine Million Leiharbeitsbeschäftigten werden es frustriert, in einigen Fällen sicher auch resigniert zur Kenntnis nehmen, dass sie weiterhin schlechter entlohnt werden, nicht die gleichen Arbeitnehmerrechte besitzen und auch in Zukunft mit hoher Jobunsicherheit und schlechter sozialer Absicherung leben müssen.
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Quelle: miese-Jobs.de vom 12.05.2016
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Leiharbeit und Werkverträge: Es bleiben viele Lücken
Von einem historischen Durchbruch sprach die Arbeitsministerin, erstmals werde es klare, nachvollziehbare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge geben. Nötig wäre das. Denn nach wie vor bekommen Leiharbeiter meist weniger Geld als Stammbeschäftigte, werden Werkverträge genutzt, um hohe Tarifstandards, zum Beispiel in der Metallindustrie, zu unterlaufen.
Die betrübliche Botschaft allerdings lautet: Das neue Gesetz wird daran wenig ändern. Für Viele bleibt alles beim Alten. (...) So bleiben viele Lücken, die dafür sorgen, dass die Wirkung des neuen Gesetzes begrenzt bleibt.
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Quelle: Deutschlandfunk.de vom 11.05.2016
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Das sind die neuen Regelungen zur Leiharbeit
Leiharbeiter haben künftig nach neun Monaten Anspruch auf das gleiche Geld wie Stammbelegschaften (...). Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (...) wird aber in mehreren Punkten abgeändert.
Auch Unternehmen, die keinem Flächentarifvertrag unterliegen, können die Überlassungsdauer verlängern, wenn sie mit ihrem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung treffen. (...) Streikbrecher (...) dürfen aber weiter eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden verrichten.
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Quelle: Tagesspiegel online vom 11.05.2016
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Leiharbeit: Die SPD feiert sich selbst
Nahles und Co. freuen sich über ein Leiharbeits-Gesetz, das auch Arbeitgeber und Gewerkschaften gutheißen. Die Opposition wirft der Regierung dagegen Lohndumping vor.
Am weitesten musste die Ministerin der Union bei der Regelung für die Mehrfachbeschäftigung von Leiharbeitern entgegenkommen. Ursprünglich sollten Zeiten der Leiharbeit zusammengezählt werden, wenn dazwischen nicht mindestens sechs Monate liegen. Nun wird die Unterbrechungszeit auf drei Monate verkürzt.
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Quelle: FR online vom 11.05.2016
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NGG: Nur ein Reförmchen bei Leiharbeit und Werkverträgen
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat sich unzufrieden über die geplante Reform von Leiharbeit und Werkverträgen geäußert. Der stellvertretende Vorsitzende Claus-Harald Güster sagte unserer Redaktion: „Es bleiben jede Menge Hintertürchen offen."
Güster stellte zudem die Frage, wie der massenhafte Missbrauch von Werkverträgen, zum Beispiel in der Fleischindustrie, künftig verhindert werden soll. Davon sei beim Koalitionsgipfel offenbar nur sehr wenig oder gar nicht die Rede gewesen. Der NGG-Vize forderte, „dass Betriebsräte bei der Vergabe von Werkverträgen ein echtes Mitsprachrecht bekommen."
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Quelle: Neue OZ online vom 11.05.2016
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Koalition verschärft Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf einen besseren Schutz von Arbeitnehmern bei Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Der Einsatz von Leiharbeitern in einem Unternehmen wird auf 18 Monate begrenzt.
Ausnahmen sind aber möglich: So ist ein Einsatz von 24 Monaten erlaubt, sogar in tariflosen Unternehmen, sofern diese Firmen sich mit dem Betriebsrat entsprechend verständigt haben.
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Quelle: Süddeutsche.de vom 10.05.2016
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Leiharbeit und Werkverträge: Koalition will Streit ausräumen
Eine Spitzenrunde um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) soll an diesem Dienstagabend nach Angaben aus Koalitionskreisen den Weg für das geplante Gesetz gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen frei machen.
Bei der Leih- oder Zeitarbeit sind gegenüber dem ersten Entwurf unter anderem Erleichterungen für nicht an Tarifverträge gebundene Unternehmen vorgesehen. (...) Die CSU hatte darauf gepocht, die Flexibilität von Leiharbeit und Werkverträgen am Arbeitsmarkt zu erhalten.
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Quelle: Handelsblatt online vom 09.05.2016
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Der DGB verleiht mit
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert offiziell zwar manche Zustände in der Leih- und Zeitarbeit. Tatsächlich setzt er sich für die Beschäftigten der Branche nur wenig ein.
Bis in die neunziger Jahre hinein lehnten die Gewerkschaften die Leiharbeit ab. So enthielt das Grundsatzprogramm des DGB seit 1981 die Forderung nach einem generellen Verbot der Leiharbeit. Erst 1996 wurde der Passus gestrichen. Die Gewerkschaften erklärten stattdessen die Leiharbeit zum arbeitsmarktpolitischen Instrument.
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Quelle: Jungle World online vom 03.05.2016
2] WEITERE MELDUNGEN
Toys'R'Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben
In den Filialen des Spielwarenhändlers Toys"R"Us arbeiten offenbar viele Angestellte für Gehälter, die für den Lebensunterhalt gar nicht oder kaum reichen. 90 Prozent aller Angestellten dort haben (...) flexible Teilzeit-Verträge.
Diese garantieren den Angestellten lediglich eine Mindeststundenzahl. Erst über zusätzliche Mehrstunden, mit denen die Betroffenen jedoch nicht verlässlich planen können, kommen sie auf ein volles Gehalt.
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Quelle: Welt online vom 15.05.2016
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Mehr Honorar für freie Dozenten - Lage dennoch prekär
Lehrbeauftragte an den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns bekommen künftig mehr Honorar - mindestens 25 Euro pro Stunde. (...) «Der große Wurf ist es nicht geworden», bemängelt die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Festangestellte in der Lehre würden zwischen 58 und 111 Euro je Stunde erhalten, je nachdem wo sie lehren und wieviel Erfahrung sie haben. Für die etwa 1000 Lehrbeauftragten, die als selbstständige Dozenten tätig sind und die häufig Daueraufgaben ausfüllen, seien die Bedingungen dagegen prekär.
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Quelle: Welt online vom 15.05.2016
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Gastronomie in der Kritik: Verstöße bei Mindestlohn und Arbeitszeiten
Landesregierung und Zoll haben 146 Gastronomie-Betriebe in NRW überprüft. Ein Ergebnis der Kontrollen: 80 Prozent der Firmen lassen ihre Mitarbeiter zu lange arbeiten. Auch der gesetzliche Mindestlohn wird in einigen Fällen nicht gezahlt.
Wegen Nichtzahlung des Mindestlohns und Verletzung der Aufzeichnungspflichten für Unternehmen wurden sieben Bußgeldverfahren eingeleitet, sagte Zoll-Präsident Schröder.
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Quelle: WDR.de vom 13.05.2016
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Machtlos in der Cloud?
Eine neue Studie liefert erste Einblicke über Crowdworking in Deutschland: Es geht keineswegs nur um unqualifizierte Kleinstarbeiten und einige der Netzarbeiter sind hochzufrieden.
Das wohl wichtigste Ergebnis der Studie: Crowdwork ist nicht gleich Crowdwork. (...) Die große Bandbreite teilten die Wissenschaftler in vier Hauptbereiche. Sie unterschieden zwischen "Mikrotasks", "Marktplätzen", Design- und Testing-Plattformen.
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Quelle: Telepolis vom 12.05.2016
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Die wahrscheinlich unsinnigste Mindestlohn-Ausnahme
Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem Horst Seehofer bestanden hatte, wird - wie sich jetzt zeigt - praktisch kaum genutzt. Nicht einmal 2000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung davon profitiert.
Für das fehlende Interesse gibt es vermutlich mehrere Gründe: Für Arbeitgeber sei es möglicherweise attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen.
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Quelle: Süddeutsche.de vom 12.05.2016
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Berliner Start-ups zahlen Frauen 25 Prozent weniger als Männern
Wenn es ums Gehalt geht, behandeln deutsche Start-ups ihre Mitarbeiter auch nicht fairer als klassische Unternehmen - im Gegenteil. (...) Die Lohnkluft in der Start-up-Branche ist der Umfrage zufolge sogar größer als in der deutschen Durchschnittsfirma.
Besonders prekär sind die Arbeitsverhältnisse für Praktikanten. Von der Einführung des Mindestlohns scheinen diese kaum zu profitieren. Viele Start-ups nutzten rechtliche Schlupflöcher, um die Gehälter von Praktikanten zu drücken, heißt es in der Studie.
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Quelle: Spiegel online vom 12.05.2016
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Mindestlohn könnte 2017 auf 8,80 Euro steigen
Die derzeit laufenden Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie könnten weit größere Auswirkungen haben (...). Neben mehr Geld für die Arbeitnehmer der Branche könnten sie auch eine Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns zur Folge haben.
Da sich die Kommission, die die neue Lohnuntergrenze (...) bekannt gibt, an der Entwicklung der tariflichen Stundenlöhne seit 2014 orientiert, brächte ein Metall-Abschluss von 3 Prozent noch einen Aufschlag von 0,5 Prozentpunkten auf die Mindestlohnanhebung.
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Quelle: Thüringer Allgemeine online vom 12.05.2016
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Viele Teilzeit-Jobber wollen länger arbeiten
Es gibt immer mehr Teilzeitjobs. 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. 17 Prozent von ihnen wünschen sich eine längere Arbeitszeit, ergab eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung.
Susanne Wanger, Mitautorin der IAB-Untersuchung, fällt ein zweischneidiges Urteil zu Teilzeit-Arbeit: „Durch Teilzeitbeschäftigung können Karrierechancen gemindert werden. Auch beim Lohn und der Alterssicherung gibt es Auswirkungen“, sagt Wanger.
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Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 10.05.2016
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Der gute öffentliche Dienst
Ein Job im Öffentlichen Dienst bedeutet Sicherheit und Beständigkeit. So ist das immer noch gültige Bild. Eine aktuelle Studie aber zeigt: Gerade Behörden und Verwaltungen befristen ihre Stellen, wo sie nur können.
2014 gab es im öffentlichen Dienst bei knapp 60 % aller Einstellungen Befristungen. In der privaten Wirtschaft dagegen nur bei 40 % im gleichen Zeitraum. Längst bekannt und berüchtigt ist dabei das Befristungsgebaren im öffentlichen Dienst der Wissenschaft.
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Quelle: WiLa-Arbeitsmarkt.de, Blogeintrag vom 10.05.2016
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Theorie und Praxis eines tarifpolitischen Umgangs mit der problematischen Instrumentalisierung von Werkverträgen am Beispiel der IG Metall
Schon seit längerem wird immer wieder darüber berichtet, dass zahlreiche Unternehmen Werkverträge nutzen, um weit mehr oder anderes zu tun, als was normalerweise der Sinn der Inanspruchnahme von Werkverträgen ist.
Problematisch wird die Sache mit den Werk- und Dienstverträgen dann, wenn sie instrumentalisiert werden für ganz andere Zwecke, beispielsweise für Bypass-Strategien der Arbeitgeber.
Quelle: Aktuelle Sozialpolitik, Blogeintrag vom 10.05.2016
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DGB verlangt Milliardenförderung für Umbau der Putzfrauenarbeit
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt einen Umbau der Förderung von Putzfrauenarbeit - weg von Minijobs und hin zu professionellen Anbietern mit sozialversicherungspflichtigen Jobs.
"Auch in beziehungsweise durch Privathaushalte können "gute Arbeitsplätze" entstehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
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Quelle: FAZ.net vom 10.05.2016
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Schäuble plant Betriebsrenten-Zuschuss
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen staatlichen Zuschuss für die Betriebsrenten von Geringverdienern einführen. "Wir wollen Menschen mit sehr niedrigen Einkommen ein Zusatzangebot für die Altersvorsorge machen (...)", sagte Schäubles Finanz-Staatssekretär Michael Meister (CDU) unserer Zeitung.
"Unser Ziel ist, dass Geringverdiener jährlich 400 bis 450 Euro für die Betriebsrente ansparen, ohne dass dadurch ihr Nettoeinkommen reduziert wird."
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Quelle: RP online vom 09.05.2016
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Frauen in der Teilzeit-Falle
Vormittags arbeiten und etwas Geld verdienen, nachmittags Zeit für sich und die Familie haben. Viele Frauen mit Kindern entscheiden sich für Teilzeitjobs. Doch die haben durchaus ihre Tücken.
So ideal, wie das Modell "Teilzeitarbeit" auf den ersten Blick aussieht, ist es nicht. Vor allem "Minijobs" oder Beschäftigungsverhältnisse mit geringen Arbeitszeiten und niedrigen Gehältern sind problematisch.
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Quelle: Onetz.de vom 07.05.2016
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Auch Selbstständige sollen in gesetzliche Rentenkassen einzahlen
Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, plädiert für die Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Ein erheblicher Teil der Selbstständigen sorge nicht genug vor.
Zumindest Selbstständige ohne Altersvorsorge sollten obligatorisch in der Rentenversicherung abgesichert werden. Statt der von der großen Koalition geplanten Lebensleistungsrente (...) müsse es zielgenaue Lösungen für die Menschen mit höherem Armutsrisiko geben, sagte Reimann.
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Quelle: Handelsblatt online vom 06.05.2016
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Die Früchte des Mindestlohns
Seit Anfang 2015 müssen freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde honoriert werden. Ein gutes Jahr später zeigt der jährliche Praktikantenspiegel, wie sich der Mindestlohn auswirkt.
Laut dem aktuellen Praktikantenspiegel, der die Aussagen von mehr als 6.000 Praktikanten wissenschaftlich auswertet, erhalten immerhin 96 Prozent von ihnen Geld. Und zwar durchschnittlich 950 Euro, das sind fast 180 Euro mehr als im Vorjahr.
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Quelle: Deutschlandfunk.de vom 06.05.2016
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Mittelschicht schrumpft in Deutschland
Der Anteil der Mittelschicht an der Bevölkerung ist in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten auf zuletzt 54 Prozent geschrumpft. Rund 20 Jahre zuvor lag er noch bei 60 Prozent. (...) Das zeigt eine am Freitag in Berlin veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Als zentrale Gründe für das Schrumpfen der Mittelschicht in Deutschland sehen die Experten ein Anwachsen des Niedriglohnbereichs. Hintergrund sei die Zunahme der im Schnitt geringer bezahlten Jobs im Dienstleistungssektor.
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Quelle: Berliner Zeitung online vom 05.05.2016
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Die neuen Heimwerker
Unternehmen zerlegen Arbeiten in kleine Projekte und vergeben sie für oft geringe Honorare an Freie – Crowdworking nennt sich das. Was wird aus den Arbeitnehmern?
Bisher galt Crowdworking als Nische, in der Hilfskräfte zu Hause auf ihren Computern simple Aufgaben abarbeiten oder zwischen U-Bahnhof und Büro für einen Centbetrag schnell mal ein Plakat fotografieren. (...) Doch inzwischen ist die Nische groß geworden.
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Quelle: Zeit online vom 05.05.2016
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Mindestlohn dämpft Aufstockerzahlen im Jahr 2015
Seit Januar 2015 gilt (mit Ausnahmen) ein allgemein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde (brutto). Der ist zwar zu niedrig, um allen Vollzeitbeschäftigten ein existenzsicherndes Arbeitseinkommen zu ermöglichen (...). Zumindest aber hat er (neben anderen Faktoren) dazu beigetragen, dass die Zahl der Aufstocker im Jahr 2015 durchgängig deutlich niedriger war als in den Jahren davor.
Nach den aktuell von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgelegten Daten lag die Zahl der Erwerbstätigen, die ihr zu geringes Einkommen mit Arbeitslosengeld II-Zahlungen aufstocken mussten, in allen Monaten des Jahres 2015 klar unterhalb der Vorjahreszahlen.
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Quelle: miese-Jobs.de vom 03.05.2016
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Auftragsarbeit für ein paar Cent
Im Internet kann man sich Geld nebenbei verdienen, allerdings sehr wenig. Auf der Internetkonferenz Republica wird Crowdworking scharf kritisiert. Doch warum eigentlich?
Auf der Digitalkonferenz Republica hat sich Christiane Benner, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft IG Metall, nun dafür ausgesprochen, gute Arbeitsbedingungen für die Crowd-Arbeiter in ein Gesetz zu gießen.
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Quelle: FAZ.net vom 03.05.2016
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Beitragsschulden in der GKV explodieren: 4,5 Milliarden Euro!
Die Höhe der Beitragsschulden in der Krankenversicherung ist seit 2015 dramatisch gestiegen. Vor allem viele Kleinstunternehmen kapitulieren vor der Beitragslast. Das Beitragsschuldengesetz der Koalition war weiße Salbe.
"Zur Kerngruppe unter den Beitragsschuldnern gehören viele Selbstständige mit geringen Einkommen. Für diese Gruppe sind die bestehenden Regelungen zum Krankenversicherungsschutz nicht mehr zeitgemäß", sagt Studienleiter Dietmar Haun.
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Quelle: Ärzte Zeitung online vom 03.05.2016
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Fleischindustrie: Mindestlohn oftmals nur auf dem Papier
Firmen aus dem osteuropäischen Ausland übernehmen Arbeitsaufträge für bestimmte Stückzahlen innerhalb der Produktionskette. (...) Da die Firmen im Ausland ansässig sind, gelten auch das dortige Arbeitsrecht und der Sozialversicherungsschutz. Dies ist eine optimale Möglichkeit für die Fleischindustrie, Verantwortung von sich zu schieben.
4,50 Euro in der Stunde sind keine Seltenheit, auch wenn auf dem Papier der Mindestlohn gezahlt wird. Durch zahlreiche Tricks wird dieser jedoch umgangen.
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Quelle: NWZ online vom 03.05.2016
Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.
URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/miese-jobsde-nachrichtenueberblick-102016--1888.html | Gedruckt am: 14.12.2024