24. Juni 2014 | Redaktion
ur das geplante EU-US-Freihandelsabkommen TTIP im Allgemeinen, sondern auch das darin vorgesehene Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) ist fragwürdig und gefährlich: Es bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, bei internationalen geheimen Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen. So werden die Möglichkeiten beschnitten, Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz oder Menschenrechte) ausreichend zu schützen. Aktuell führt die EU-Kommission ein Konsultationsverfahren zu ISDS durch. Die Österreichische Bundesarbeitskammer, der Österreichische Gewerkschaftsbund und Friends of the Earth haben daraufhin eine Aktion gestartet, um allen BürgerInnen zu ermöglichen, "Nein!" zu ISDS zu sagen.
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Nein zu ISDS - nicht hier, nicht jetzt und nicht mit uns!
Lass die Europäische Kommission wissen, dass du Sonderrechte für private InvestorInnen ablehnst!
Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Trotzdem will die Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen. Gewerkschaften und VertreterInnen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nicht aktiv an Verhandlungen beteiligt. Das gilt insbesondere für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum „Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)“, das bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art.
1. Demokratisch nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel
Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte „Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS)“. ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten WirtschaftsanwältInnen geregelt. Diese sind BürgerInnen gegenüber nicht verantwortlich, im Gegenteil: Sie haben ein persönliches, materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrecht zu erhalten. Schiedsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen geben damit privaten Konzernen Rechte, die sonst nur der Regierung zustehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das weder zu rechtfertigen noch zu akzeptieren.
2. Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft
Die Argumente gegen ISDS sind seit vielen Jahren bekannt. Davon unberührt hat die Europäische Kommission dennoch versucht, ISDS klammheimlich in den Verhandlungen mit den USA voranzutreiben. Nur aufgrund der andauernden Proteste von BürgerInnen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die Kommission eine öffentliche Konsultation über dieses Streitbeilegungsverfahren gestartet. Dabei wurde die Konsultation von der Kommission als Möglichkeit beworben, BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft einzubinden. Tatsächlich entpuppt sich diese Konsultation als bloße Farce.
Zum einem wird in der Konsultation nicht abgefragt, ob die Öffentlichkeit ISDS grundsätzlich will oder nicht. Zum anderen sind die meisten BürgerInnen mit dem komplizierten und lang gehaltenen Fragebogen überfordert. Die Teilnahme an der Befragung ist noch dazu nur über ein benutzerInnenunfreundliches elektronisches Formular möglich. Antworten per E-Mail oder Brief werden nicht zugelassen. Diese Art der Befragung widerspricht dem eigentlichen Sinn öffentlicher Konsultationen und ist daher demokratiepolitisch bedenklich.
Aus all diesen Gründen wollen AK EUROPA (das Brüsseler Büro der Österreichischen Bundesarbeitskammer), das ÖGB Europabüro (das Brüsseler Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes), und Friends of the Earth Europa (das größte europäische Netzwerk von Umwelt-NGOs) ihre Hilfe und Unterstützung für all jene anbieten, die gegen ein Investor-Staat Schiedsverfahren und geheime, intransparente Verhandlungen hinter verschlossenen Türen protestieren möchten.
Wir sind der Ansicht, dass Sonderrechte für InvestorInnen vom TTIP ausgenommen werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab, der Investor-Staat Streitbeilegungsverfahren (ISDS) vermeintlich zu „reformieren“. Die einzige richtige Lösung ist: Überhaupt kein Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren!
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir der Europäischen Kommission eine klare und deutliche Botschaft senden. Nimm an der Konsultation teil und hilf mit, ungerechtfertigte Privilegien für ausländische InvestorInnen auf Kosten der Bevölkerung und der Gesellschaft zu bekämpfen!
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Die genannten Organisationen ermöglichen eine unkomplizierte Teilnahme am ansonsten äußerst komplexen Konsultationsverfahren der EU-Kommission. Zur Webseite mit Teilnahmemöglichkeit: http://www.no2isds.eu/de
URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/eu-us-freihandelsabkommen-aktion-nein-zu-isds-nicht-hier-nicht-jetzt-und-nicht-mit-uns--1409.html | Gedruckt am: 03.12.2024