Zur Funktion von Migration und rassistischer Ausgrenzung am Arbeitsmarkt

11. Dezember 2014 | Patrick Schreiner

lich der seit Januar 2014 gültigen EU-Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Menschen aus Rumänien und Bulgarien war eine Debatte um das Ausmaß und die Folgen verstärkter Einwanderung aus diesen Ländern entbrannt. Der nachfolgende Beitrag versucht, diese Diskussion und ähnliche Diskussionen um Migration und Integration in einen breiteren Kontext einzuordnen. Dabei geht er von der grundlegenden Annahme aus, dass es nicht genügt, alleine populistische Ressentiments und Vorurteile zu widerlegen; notwendig ist vielmehr, die Bedeutung von Migration und Rassismus für die Struktur kapitalistischer Arbeitsmärkte zu erfassen.

„Zuwanderungsdebatte“

Es gibt einen Topos, der sich wie ein roter Faden durch die aktuelle wie auch durch frühere Einwanderungsdebatten zieht: Jenen des „nützlichen“ und des „nutzlosen“ Migranten bzw. der „nützlichen“ und der „nutzlosen“ Migrantin. Vermutlich hat niemand diese Haltung plastischer auf den Punkt gebracht als im Jahr 2000 der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein: „Wir wollen nicht, dass mehr Menschen ins Land kommen, sondern wir fordern ein spürbares Umsteuern, damit weniger kommen, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen“ (Schmalz 2000).

Wenn heute die CSU mit ihrem Spruch „Wer betrügt, der fliegt“ Stimmung machen möchte, so legt sie hierbei diese Unterscheidung von nützlichen und nutzlosen – hier: nutzlosen, weil betrügerischen – Immigrant/inn/en zu Grunde. Und wenn Kritiker/innen zu Recht darauf verweisen, dass die Unterstellung des Sozialbetrugs keine empirische Grundlage hat, so akzeptieren sie damit stillschweigend doch zumindest „Nützlichkeit“ als Kriterium zur Bewertung von Migrant/inn/en und Migration. Dies gilt etwa auch, wenn immer wieder auf Studien verwiesen wird, die nachweisen, dass nicht Sozialleistungen, sondern Arbeit das entscheidende Motiv für Migrationsentscheidungen darstellt – es sich also aktuell um Arbeitszuwanderung handelt, von der Deutschland profitieren könne (etwa Brücker et al. 2013; Sachverständigenrat 2013).

Eine solche Argumentation ist wohlgemeint, doch geht sie am Kern des Problems vorbei, wenn sie nicht sogar kontraproduktiv ist. Gerade weil es sich um Arbeitsmigration handelt, und gerade weil die Nützlichkeit der Migrant/inn/en am Arbeitsmarkt offenbar unwidersprochen als das entscheidende Kriterium angesehen wird, wäre sehr viel weitergehend nach der Bedeutung von Migration für Arbeitsmärkte und nach der ökonomischen Rolle von Migrant/inn/en zu fragen. In diese Richtung zu denken, erscheint nicht zuletzt angesichts des Umstands angebracht, dass (auch) migrantische Arbeit und der Bezug von Sozialleistungen sehr oft miteinander einhergehen. So erhalten selbst qualifizierte Migrant/inn/en, die nach Deutschland kommen, im Regelfall zunächst nur äußerst prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit geringen Löhnen und unsteten Arbeitszeiten; nicht selten weit unterhalb der eigenen Qualifikation. Um zu überleben, sind sie gezwungen, ihr Gehalt mit Hartz IV oder Kindergeld aufzustocken. Und wenn sie das Glück haben, im erlernten Beruf tätig zu sein, so erhalten sie dafür im Durchschnitt ein schlechteres Gehalt als Nichtmigrant/inn/en. All dies gilt keineswegs nur für Menschen aus Rumänien und Bulgarien, sondern etwa auch für die allenthalben gefeierten „Fachkräfte“ aus Spanien (Espuig 2014).

Hierarchien…

Die eben beschriebene Unterscheidung von „nützlichen“ und „nutzlosen“ Migrant/inn/en setzt logisch eine Vorstellung von etwas voraus, dem ein Nutzen aus der Migration zugute kommt (oder eben nicht zugute kommt). Dieses „Etwas“ ist der moderne Nationalstaat; als spezifische, unwidersprochene und abstrakte Form eines Kollektivs prägt er unser Verständnis von Migration grundlegend. So impliziert „Migration“ notwendig das Überschreiten von physischen nationalstaatlichen Grenzen (wohl ist bisweilen von „Binnenmigration“ die Rede, eben diese Spezifizierung zeigt aber, dass Migration üblicherweise nicht binnenstaatliche Mobilität meint.) Es ist dieser Moment des Grenzübertritts, ab dem Menschen Migrant/inn/en sind und ab dem sie hinsichtlich ihrer „Nützlichkeit“ durch die und für die Ziel-Gesellschaft bewertet werden. Die eindeutige Zuordnung von Menschen zu Nationalstaaten ist Voraussetzung hierfür.

Diese Zuordnung ist historisch, wie der moderne Nationalstaat überhaupt, ein vergleichsweise junges Phänomen; von Vorformen absehend, lässt sich beider Entstehung im Wesentlichen auf das 18. und das 19. Jahrhundert datieren. Die soziale Konstruktion von „Rassen“ und von „Nationen“, letztere mit dem Anspruch auf staatliche Institutionalisierung, gingen Hand in Hand (Balibar/Wallerstein 1992). Beide sind Ergebnis komplexer intendierter wie auch nicht-intendierter sozialer Entwicklungen. Für den Glauben, einer gemeinsamen Nation anzugehören, spielten und spielen auf der einen Seite äußerlich erkennbare individuelle Eigenschaften wie Sprache und Körper eine entscheidende Rolle; ergänzt wurden sie auf der anderen Seite durch (vermeintlich gemeinsame) kulturelle Artefakte wie Gründungsmythen, Literatur, Musik oder Kleidung sowie durch einen Anspruch auf ein mehr oder weniger klar abgegrenztes Territorium (Miles 1991; Balibar/Wallerstein 1992; Anderson 2006). Die individuelle Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat wird formal durch die Zuschreibung von Staatsbürgerschaft bestimmt (Balibar 1993; Brubaker 2000).

Diese Konstruktion von Nation und Nationalstaat ermöglicht vielfältig abgestufte Formen der sozialen Zugehörigkeit (Schreiner 2013) – wobei eine geringer ausgeprägte Zugehörigkeit im Regelfall mit größerer Prekarität des individuellen Daseins und der Arbeit einhergeht. Dabei stellt die eben erwähnte „Staatsbürgerschaft“ den stärksten institutionellen Ausgrenzungs-Mechanismus dar: Sie entscheidet über eine ganze Reihe individueller Rechte ebenso wie über die Reichweite der (legalen) Partizipation an Staat, Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Während in Deutschland deutsche Staatsbürger/innen die weitestgehenden Teilhabemöglichkeiten haben, sind die für EU-AusländerInnen schon begrenzter; vor 2014 waren die von rumänischen und bulgarischen StaatsbürgerInnen nochmals geringer. Die geringsten Möglichkeiten der Partizipation haben Drittstaatsangehörige, wobei hier mittels vielfältiger Visa-Regelungen nochmals variiert wird. Einen weiteren differenzierenden Mechanismus bildet der rechtliche Aufenthaltsstatus; auch er gewährt bzw. verwehrt Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt in unterschiedlichem Maße und in unterschiedlicher Qualität – etwa für geduldete oder anerkannte Flüchtlinge, für so genannte „Illegale“, für Saisonarbeitskräfte oder Fachkräfte. Aus dieser Perspektive erfüllt das Abschotten von Grenzen keineswegs nur den Zweck, Menschen von der Einreise abzuhalten, sondern auch, ein gewisses Kontingent an „illegal“ Eingereisten zu schaffen (Kasparek/Tsianos 2013), deren Erpressbarkeit und Verletzlichkeit kaum mehr zu übertreffen ist.

Hinzu kommen gesellschaftliche Ausgrenzungs-Mechanismen. So haben beispielsweise keineswegs alle Menschen mit einheimischer (hier: deutscher) Staatsangehörigkeit identische Positionen, vielmehr werden sie weiter differenziert durch die vielfältige Benachteiligung bestimmter „ethnischer“ Bevölkerungsgruppen – etwa der Türkeistämmigen und der „SpätaussiedlerInnen“ in Deutschland oder der Roma in Rumänien. Ressentiments und Diskriminierung im Alltag differenzieren individuelle Positionen im Sozialgefüge zusätzlich weiter aus; dabei werden sie durch weitere Ausgrenzungs-Mechanismen ergänzt, basierend etwa auf Geschlecht, Alter, Habitus, Beruf, Bildung, Einkommen, Vermögen…

Institutionelle und gesellschaftliche Ausgrenzungs-Mechanismen, allesamt auf das Individuum und seine vermeintlichen psychischen, körperlichen sowie kulturellen Eigenschaften bezogen, schaffen auf diese Weise eine äußerst komplexe und differenzierte soziale Hierarchie mit unterschiedlichen Möglichkeiten, Reichweiten und Qualitäten der Partizipation an Politik, Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Angesichts des Umstands, dass dafür letztlich nationale und „ethnische“ Kriterien wesentliche Grundlagen und Legitimation bilden, kann diese Hierarchie mit einigem Recht als rassistisch bezeichnet werden. Rassismus ist damit immer zugleich Ideologie und soziale Realität (Morgenstern 2005).

… und Arbeitsmärkte

Mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen gehen auf den Arbeitsmärkten unterschiedliche Grade der sozialen Anerkennung, der Prekarisierung und der Erpressbarkeit einher. Auf diese Weise bleiben Arbeitskräfte für verschiedenste Zwecke, Budgets und Anforderungen verfügbar (Friedrich/Pierdicca 2014) – der indische Manager ebenso wie der rumänische Werkvertrags-Schweinezerleger, die spanische Ingenieurin ebenso wie die „illegale“ russische Prostituierte, der chinesische Architekt ebenso wie die peruanische häusliche Pflegekraft. Was migrantischen Beschäftigten – in je unterschiedlichem Ausmaß – als rassistische Ausgrenzung entgegentritt, ermöglicht den Käufern ihrer Arbeitskraft einen kostengünstigen und flexiblen Einsatz derselben. Und je weiter unten in der gesellschaftlichen Hierarchie sich der/die Beschäftigte dabei befindet, desto kostengünstiger und flexibler ist seine/ihre Arbeitskraft im Regelfall zu haben.

Diese Struktur von Arbeitsmärkten ist keineswegs fix, sie unterliegt vielmehr beständigem Wandel. Dabei wirken in ihrem Inneren zugleich konservierende und verändernde Tendenzen (zu denen analog Einflüsse von außen treten, etwa Kriege, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen oder Entwicklungen des nationalen oder internationalen Rechts, um die es hier aber nicht gehen soll). Diese gegenläufigen Tendenzen heben sich keineswegs gegenseitig auf, sondern gewährleisten (mindestens) zweierlei: Erstens die dynamische Anpassung der Arbeitsmärkte an vermeintliche oder tatsächliche Bedürfnisse der Käufer von Arbeitskraft und zweitens den Erhalt des Ensembles von rassistischer sozialer Hierarchie und Arbeitsmärkten.

Sechs von vielen Beispielen dafür seien genannt:

(1) Dynamik entsteht zunächst schlicht durch die Migration selbst; sie ist Grundvoraussetzung für die gesamten hier beschriebenen Mechanismen. Sie ist einerseits nie vollständig kontrollierbar, unterliegt aber andererseits beständigen politischen Bemühungen, arbeitsmarktlichen und sonstigen Erwartungen angepasst zu werden.

(2) So können Abstiegsängste oder Prekarisierungsprozesse rassistische Einstellungen befördern. Dies kann zu einem restriktiveren politischen Umgang mit Migrant/inn/en führen – mit der Konsequenz etwa einer stärkeren Abschottung von Arbeitsmärkten und/oder Staatsgrenzen. Es kann zudem dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen und die Aufstiegschancen für Migrant/inn/en verschlechtern, weil deren Benachteiligung und Diskriminierung in Bildungseinrichtungen und Betrieben zunimmt.

(3) Der politische Glaube, mit einem „Fachkräftemangel“ oder mit zunehmender Alterung der Bevölkerung konfrontiert zu sein, kann Entwicklungen auslösen, die den in Punkt 2 genannten Prozessen entgegenlaufen.

(4) Selbst – oder gerade? – der neoliberale Vordenker Hayek musste einräumen, dass Leistungsgerechtigkeit nicht mehr als eine notwendige marktwirtschaftliche Illusion ist (Hayek 1981). Gleichwohl muss sich Marktwirtschaft stets dadurch legitimieren, dass „es“ jede/r „schaffen“ könne, also Aufstiegschancen für alle bestehen. Aus eben diesem Grund muss es notwendig eine gewisse, aber begrenzte Zahl – auch migrantischer – sozialer Aufsteiger/innen geben. Gerade die Biografien erfolgreicher Migrant/inn/en spielen daher in medialen und politischen Diskursen eine wichtige, legitimierende Rolle, zeigen sie doch angeblich, dass „sich Leistung lohnt“ (Friedrich/Haupt 2012).

(5) Die Realität für sehr viele Migrant/inn/en sieht allerdings anders aus. Für sie führen auch große Anstrengungen nicht zu gesellschaftlicher und arbeitsmarktlicher Anerkennung. Die Erfahrung von rassistischer Ausgrenzung, insbesondere über mehrere Generationen hinweg, kann zu „verinnerlichter Prekarität“, zu Resignation sowie Verzicht auf Aufstieg und Bildung führen – bis hin zur Delinquenz (Reiners 2010). Dies sind individuell rationale Entscheidungen, die gesamtgesellschaftlich konservierend wirken.

(6) Dynamik erhält die soziale Hierarchie nicht zuletzt durch die Regulierung und Deregulierung von Arbeitsmärkten schlechthin. Dabei sind es gerade Migrant/inn/en, die überdurchschnittlich häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen landen und denen Maßnahmen der Re-Regulierung nur in unterdurchschnittlichem Maße zugute kommen. So werden in Deutschland seit einigen Jahren zunehmend mobile Beschäftigte aus Osteuropa im Rahmen des zunehmenden Missbrauchs von Werkverträgen ausgebeutet (Brümmer/Empen/Lüers 2014); im Süden Spaniens und Italiens bildet die Ausbeutung afrikanischer Wanderarbeiter in der Landwirtschaft die Grundlage für Europas Versorgung mit Obst und Gemüse.

Schlussbetrachtung

Institutionelle und gesellschaftliche Mechanismen der Ausgrenzung führen, wie beschrieben, zu einer sozialen Hierarchie, die in ständiger Bewegung ist und bleibt. Letztlich changiert sie zwischen mehr oder weniger Flexibilität, höherer oder geringerer Teilhabe, mehr oder weniger Menschlichkeit; sie changiert zwischen den Polen Offenheit und Geschlossenheit und ist geprägt zugleich von rassistischen und gegenrassistischen Ethiken. Auch die aktuellen Diskussionen um die Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien sind nur vor diesem Hintergrund zu verstehen. Das sollte Zweifel wecken, ob „Nützlichkeit“ wirklich das richtige Argument ist, um populistischer Stimmungsmache und entsprechenden Ressentiments zu begegnen.

Quellenangaben

Anderson, Benedict (2006): Imagined Communities. Reflections on the Origin and Spread of Nationalism. 2. Auflage. London/ New York.

Balibar, Etienne (1993): Die Grenzen der Demokratie. Hamburg.

Balibar, Etienne/ Wallerstein, Immanuel (1992): Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten. 2. Auflage. Hamburg.

Brubaker, Rogers (2000): Staatsbürgerschaft als soziale Schließung. In: Holz, Klaus (Hg.): Staatsbürgerschaft. Soziale Differenzierung und politische Inklusion. Wiesbaden.

Brücker, Herbert et al. (2013): Arbeitsmigration oder Armutsmigration? IAB-Kurzbericht 16 (2013).

Brümmer, Matthias/ Empen, Jochen/ Lüers, Gero (2014): Grenzüberschreitende Ausbeutung im EU-Binnenmarkt. Ein Gespräch zur Lebens- und Arbeitssituation mobiler Beschäftigter in Deutschland. In: Tölle, Hartmut/ Schreiner, Patrick (Hg.): Migration und Arbeit in Europa. Köln.

Espuig, Fabià (2014): Einwanderung aus Spanien nach Deutschland. Mythen und Realitäten. In: Tölle, Hartmut / Schreiner, Patrick (Hg.): Migration und Arbeit in Europa. Köln.

Friedrich, Sebastian/ Haupt, Selma (2012): Die Leistung der Leistung. Wie „Leistungsgerechtigkeit“ Rassismus verdeckt. http://www.annotazioni.de/post/416, 17.4.12 (Zugriff: 27.1.14).

Friedrich, Sebastian/ Pierdicca, Marika (2014): Migration und Verwertung. Rassismus als Instrument zur Segmentierung des Arbeitsmarktes. In: Tölle, Hartmut / Schreiner, Patrick (Hg.): Migration und Arbeit in Europa. Köln.

Hayek, Friedrich August von (1981): Recht, Gesetzgebung und Freiheit. Band 2. Landsberg.

Kasparek, Bernd/ Tsianos, Vassilis S. (2013): Out of control? Schengen und die Krise. In: Friedrich, Sebastian/ Schreiner, Patrick (Hg.): Nation - Ausgrenzung - Krise. Kritische Perspektiven auf Europa. Münster.

Miles, Robert (1991): Rassismus. Einführung in Geschichte und Theorie eines Begriffs. Hamburg.

Morgenstern, Christine (2005): Rassismus im Neoliberalismus. In: Kaindl, Christina (Hg.): Kritische Wissenschaften im Neoliberalismus. Eine Einführung in Wissenschafts-, Ideologie- und Gesellschaftskritik. Marburg.

Reiners, Diana (2010): Verinnerlichte Prekarität. Jugendliche MigrantInnen am Rande der Arbeitsgesellschaft. Konstanz.

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2013): Erfolgsfall Europa? Folgen und Herausforderungen der EU-Freizügigkeit für Deutschland. Jahresgutachten 2013. Berlin.

Schmalz, Peter (2000): „Weniger, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen“. Interview mit Günther Beckstein. http://www.welt.de/print-welt/article522532/Weniger-die-uns-ausnuetzen-und-mehr-die-uns-nuetzen.html, 10.7.00 (Zugriff: 13.9.13).

Schreiner, Patrick (2013): Die „Nation“ als neoliberale Existenzgemeinschaft. Gescheiterte Heilslehren, gebrochene Versprechen und ökonomisch-soziale Krisen. In: Friedrich, Sebastian/ Schreiner, Patrick (Hg.): Nation - Ausgrenzung - Krise. Kritische Perspektiven auf Europa. Münster.

Dieser Text erschien zuerst in spw Ausgabe 200. Wir danken für die Genehmigung zur Übernahme des Textes. Er ist von der CC-Lizenz gemäß Impressum ausgeschlossen; das Zitieren und das Verlinken des Textes ist erlaubt, nicht aber das Vervielfältigen/Kopieren.

Patrick Schreiner ist Gewerkschafter und Publizist aus Bielefeld/Berlin. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Wirtschaftspolitik, Verteilung, Neoliberalismus und Politische Theorie.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/zur-funktion-von-migration-und-rassistischer-ausgrenzung-am-arbeitsmarkt--1334.html   |   Gedruckt am: 29.03.2024