Unterstützenswerte Petition gegen Hartz-IV-Sanktionsparagrafen

10. Dezember 2013 | Sebastian Friedrich, Patrick Schreiner

en Kürzungen und der geringen Höhe sind in den letzten Jahren insbesondere die Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen in die Kritik geraten. Zuletzt hatte die kritische ehemalige JobCenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bundesweit Aufmerksamkeit erregt, als sie angekündigte, zukünftig keine Sanktionen gegen Erwerbslose mehr zu verhängen. Rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber folgten. Nun hat sie eine Bundestags-Petition eingereicht mit dem Ziel, Sanktionen abzuschaffen – noch bis 18. Dezember kann ihr Anliegen unterstützt werden.

Schon der vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gab es im Sommer 2004 breite Proteste gegen den weitreichenden Umbau des Sozialstaats. Hundertausende besuchten bundesweite Montagsdemos. Die Einführung konnte nicht gestoppt werden, doch weiterhin gab es Widerstand. Genannt seien die „Zahltag-Aktionen“, militante Untersuchungen, die eine oder andere Demonstration und vor allem die vielen alltäglich stattfindenden stilleren Proteste und Solidarisierungen in Form von Klagen und Begleitungen.

Ein zentrales Thema, vor allem für diejenigen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen, sind Sanktionen, also Leistungskürzungen als eine Art „Strafe“. Die Minderung der Regelleistung kann in verschiedenen Schritten erfolgen und sogar so weit führen, dass die Regelleistung komplett gestrichen wird. Seit Jahren steigen die Sanktionszahlen kontinuierlich an, obwohl zeitgleich die offiziellen Arbeitslosenzahlen sinken. Im Jahr 2012 wurden erstmals über eine Million Sanktion verhängt. Mit diesen Sanktionen und diesen Zahlen wird Politik gemacht und gegen Erwerbslose gehetzt; ihre gesellschaftlichen wie auch individuellen Auswirkungen sind verheerend. Nicht zuletzt führen sie dazu, dass Erwerbslose gezwungen sind, noch so schlechte und schlecht bezahlte Jobs anzunehmen – Arbeitgeber hingegen können sich über eingeschüchterte Beschäftigte und erpressbare Erwerbslose freuen.

Dass diese Sanktionen verfassungsgemäß sind, muss zumindest bezweifelt werden. Der ehemalige Bundesrichter am Bundesgerichtshof und Ex-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešković hat 2012 gemeinsam mit Isabel Erdem in einer rechtlichen Kurzanalyse für die Rosa-Luxemburg-Stiftung deutlich gemacht:

Die Kürzungsnormen im SGB II und SGB XII sind ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen. Eine Sanktion führt nämlich zum Schwinden des «unverfügbaren» Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeglicher Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Bereits deshalb sind diese Regelungen verfassungswidrig. [...] Das Recht auf staatliche Sicherung des Existenzminimums entspringt der Menschenwürde selbst und ist unantastbar. Seine unbedingte Einhaltung ist für den Sozialstaat konstitutiv. Sie ist zudem Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Durch Leistungskürzungen wie Sanktionen bei Hartz IV wird dieses Menschenrecht tagtäglich verletzt.

Aktuell fordert eine erfolgsversprechende Petition, die Sanktionspraxis nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII zu streichen. In der Begründung heißt es, dass die Sanktionen (SGB II) bzw. die Leistungseinschränkungen (SGB XII) das Recht auf die Absicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums verletzten, denn die Streichung bedrohe die Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die sanktioniert werden.

Initiatorin der Petition ist Inge Hannemann. Sie war bis April 2013 im JobCenter Hamburg-Altona tätig, bis sie durch ihren Arbeitgeber freigestellt wurde. Als Journalistin schreibt sie über die Abläufe in den JobCentern und macht die Missstände in ihrem kritischen Hartz-IV-Blog http://altonabloggt.wordpress.com öffentlich. Sie thematisiert dabei häufig die strukturellen Grundlagen des Hartz IV-Systems. Im Frühjahr erschien auf annotazioni.de ein Interview mit ihr, in dem sie – ähnlich wie Nešković/Erdem – deutlich machte:

Der Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, um überhaupt damit zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wenn sanktioniert, also gekürzt wird, ist das Existenzminimum definitiv unterschritten.

Fragwürdig an Sanktionen ist allerdings nicht nur, dass es sie gibt, sondern auch, wie sie zustandekommen. In dem gleichen Interview antwortete Hannemann auf die Frage, ob es so etwas wie Sanktionsquoten gebe:

Ja, die Teamleiter haben Quoten, wie viele Sanktionen in Prozent − gemessen an der Gesamtzahl der gemeldeten Erwerbslosen − ausgesprochen werden sollen. Anhand der Sanktionen wird ein Ranking erstellt. Zwar wird kein JobCenter wegen einer hohen Sanktionsquote ausgezeichnet, aber es spielt für die interne Beförderung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle.

Damit Hannemann ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann, sind insgesamt 50.000 Unterschriften notwendig. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition endet am 18. Dezember. Bis dahin kann die Petition unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html.

Sebastian Friedrich ist Journalist und Publizist aus Hamburg. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen Sozialstaatsdiskurse, Neue Rechte, AfD, Kritische Soziale Arbeit, Diskursanalyse sowie Klassenanalyse. Als @formelfriedrich twittert er regelmäßig. Seine Homepage: sebastian-friedrich.net.

Patrick Schreiner ist Gewerkschafter und Publizist aus Bielefeld/Berlin. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Wirtschaftspolitik, Verteilung, Neoliberalismus und Politische Theorie.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/unterstuetzenswerte-petition-gegen-hartz-iv-sanktionsparagrafen--1283.html   |   Gedruckt am: 27.07.2024