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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 08/2018

8. Mai 2018 | Markus Krüsemann

Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 22.05.2018.

1] TOPTHEMA: TEILZEIT

Es wird wieder über die Teilzeitarbeit diskutiert. Diesmal geht es um das in Gesetzesplanung befindliche neue Konstrukt der so genannten Brückenteilzeit. Damit soll Vollzeitbeschäftigten für einen befristeten Zeitraum eine Stundenreduzierung ermöglicht werden, inklusive anschließender Rückkehrgarantie zur vollen Stelle. Flexibilität endlich mal im Sinne von und für ArbeitnehmerInnen? Wie immer lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Da der Anspruch auf befristete Teilzeit nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten gelten soll, blieben etwa 15 Millionen ArbeitnehmerInnen gleich außen vor.

Zudem scheint die geplante Regelung, den Rechtsanspruch erst ab einer Mindestdauer der temporären Teilzeit von einem Jahr greifen zu lassen, an den Arbeitszeitwünschen vieler Beschäftigter vorbeizugehen. Nach Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) will jeder dritte an einer befristeten Teilzeit Interessierte seine wöchentliche Arbeitszeit nur für wenige Monate reduzieren. Der Gesetzentwurf hat aber nicht nur Schwächen, sondern auch eine Reihe einflussreicher Gegner. Da ist also noch längst nichts in Stein gemeißelt. Doch lesen Sie selbst...

Fast jede zweite Frau arbeitet in Sachsen inzwischen in Teilzeit

Innerhalb der vergangenen zehn Jahre sind in Sachsen knapp 200.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden. Die Anzahl der Menschen in Vollzeit hat sich aber nur um etwa 9000 erhöht. Dies geht aus einer aktuellen Übersicht der Bundesarbeitsagentur (BA) hervor.

Allein zwischen September 2016 und September 2017 sank die Anzahl um fast 3000 vollzeitbeschäftigte Frauen, während die ihrer männlichen Kollegen um knapp 10.000 stieg. Im gleichen Zeitraum wuchs die Anzahl der Teilzeitarbeiter um fast 21.000 - auf den Rekordwert von etwa 476.000.

Quelle: FreiePresse.de vom 07.05.2018


Wirtschaftsrat der CDU kritisiert geplantes Teilzeitgesetz

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats sieht mit dem Teilzeitgesetz eine neue »Bürokratiekeule« kommen – zum Nachteil für Frauen. (...) Es sei zu befürchten, »dass die Gesetzesinitiative zum Einstellungshemmnis für Frauen wird«.

Denn mittelständische Betriebe wären oftmals überfordert, Vollzeitarbeitsplätze für ihre Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Einige würden daher davor zurückschrecken, Arbeitskräfte einzustellen, bei denen ein Wechselwunsch wahrscheinlich sei. Und das betreffe Frauen häufiger als Männer, so Steiger.

Quelle: DerWesten.de vom 06.05.2018


Wechsel in Teilzeit ohne Grund möglich

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, aus Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Einen Grund dafür müssen sie dem Arbeitgeber nicht nennen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Ein paar andere Voraussetzungen gibt es aber: So besteht der Anspruch auf Teilzeit nur, wenn jemand länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist.

Quelle: RP online vom 05.05.2018


Teilzeit-Interessenten wollen Arbeit oft nur kurz reduzieren

Jeder dritte an einer befristeten Teilzeit Interessierte möchte nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern seine wöchentliche Arbeitszeit nur für wenige Monate reduzieren. Diese Beschäftigten würden daher nicht von dem geplanten gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Brückenteilzeit profitieren.

Nach der bisher von der rot-schwarzen Bundesregierung geplanten Regelung sollen Arbeitgeber Wünsche von Beschäftigten nach einer befristeten Teilzeitregelung ablehnen können, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschritten würde.

Quelle: Focus online vom 04.05.2018


Das Beispiel »Brückenteilzeit« zwischen sicher gut gemeint und schwellenwertig gemacht

Um den Arbeitgebern bei der Personalplanung entgegenzukommen, kann der Arbeitgeber die befristete Teilzeit ablehnen, wenn sie kürzer als ein Jahr oder länger als fünf Jahre dauert. Und (...) besonders bedeutsam: Aus 15 mach 45 - so soll der Rechtsanspruch nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten gelten.

Das ist wahrlich nicht trivial, denn durch diesen Schwellenwert sind schon mal per se 15 Millionen Arbeitnehmer von dem geplanten Rechtsanspruch auf ein Rückkehrrecht ausgeschlossen.

Quelle: Aktuelle Sozialpolitik, Blogeintrag vom 04.05.2018


Heils Gesetz zur Brückenteilzeit könnte sich als Placebo entpuppen

Um den Arbeitgebern die Personalplanung zu erleichtern, kann der Arbeitgeber die befristete Teilzeit ablehnen, wenn sie kürzer als ein Jahr oder länger als fünf Jahre dauert. Hier liegt aus Sicht der Nürnberger Forscher ein Problem, weil viele Beschäftigte gerne nur kurz in Teilzeit arbeiten würden.

Etwa sechs Prozent wollten gerne ihre Arbeitszeit für eine befristete Zeit verkürzen – Frauen deutlich häufiger als Männer. Von ihnen wiederum strebte aber ein Drittel eine Teilzeitphase von unter einem Jahr an. Sie würden also von der neuen Brückenteilzeit nicht direkt profitieren.

Quelle: Handelsblatt online vom 03.05.2018


Gesetzentwurf zur befristeten Teilzeit vorgelegt

Künftig sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab einer Größe von 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen. Sie soll zwischen einem Jahr und fünf Jahre lang sein können.

Das Gesetz soll laut Heil für alle neuen Fälle gelten, also für alle Teilzeitvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Bei Betrieben zwischen 45 und 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.

Quelle: neues deutschland online vom 02.05.2018


Teilzeit würde nicht reichen

Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, wünschen sich viele Arbeitnehmer flexiblere Arbeitszeitmodelle. Doch nicht jeder kann auf Geld verzichten, um mit kürzeren Arbeiitszeiten Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

Wie das Ehepaar Karkutt, das nur mit zwei Vollzeit-Gehältern über die Runden kommen. (...) »Mit zwei Kindern, dem Mietshaus, dem Auto wäre die finanzielle Belastung mit einem Halbzeitjob einfach zu hoch.«

Quelle: NDR.de vom 23.04.2018


Rückkehrrecht in Vollzeit: CDU sieht viele strittige Punkte

Die CDU sieht noch viele strittige Punkte bei den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Brückenteilzeit. Heil habe für seinen Gesetzestext einen alten Referentenentwurf zur Grundlage genommen, der eigentlich schon als erledigt gegolten habe.

Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit stand schon im alten Koalitionsvertrag von Union und SPD (...). Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.

Quelle: Zeit online vom 22.04.2018


Teilzeitarbeit und Rollenverständnis: Einfach ein bisschen weniger

Im Augenblick denken viele über Arbeitszeit nach, die Politik tut es, die Gewerkschaften und die Unternehmen. Die Frage, ob sich Arbeitszeit reduzieren lässt, taucht überall auf. (...) Teilzeitarbeit erscheint als große Umverteilungsutopie:

Für die Männer etwas weniger Arbeit, Frauen etwas mehr, Führungskräfte weniger – und dann klafft eine Lücke, weil die Aldi-Kassiererin, die aufstocken will, damit das Geld reicht, in der Regel nicht auftaucht. Die ProtagonistInnen der neuen Arbeitswelt scheinen vor allem hippe Aka­de­mi­ke­rInnen zu sein.

Quelle: taz.de vom 21.04.2018


Geplantes Gesetz zur befristeten Teilzeit schließt viele Eltern aus

Für den Familienbund der Katholiken hat die Einführung eines Anspruchs auf Befristung von Teilzeitarbeit mit Rückkehroption zur früheren Arbeitszeit höchste familienpolitische Priorität. (...) Deutliche Kritik übt der Verband an der jetzt vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfes:

»Das Gesetz in seiner heutigen Form schließt viele Eltern von der Möglichkeit auf eine Befristung ihrer Teilzeitarbeit aus, nämlich all jene, die in Unternehmen mit bis zu 45 Mitarbeitern arbeiten. Fakt ist aber: Die Anforderungen an Eltern (...) sind bei allen Familien gleich (...).«

Quelle: Fuldainfo.de vom 20.04.2018




2] WEITERE BERICHTE

In Deutschland nimmt Niedriglohnarbeit zu

Deutschland hat den größten Niedriglohnsenktor Westeuropas: Dem »Atlas der Arbeit« zufolge haben Millionen Beschäftigte hierzulande keine unbefristete Vollzeitstelle und auch Zwangsarbeit nimmt zu.

1,2 Millionen Beschäftigte bekämen zusätzlich Hartz IV. Wer neu eingestellt werde, bekomme in 44 Prozent der Fälle nur einen befristeten Vertrag - in der Hoffnung, eines Tages unbefristet eingestellt zu werden.

Quelle: N-TV.de vom 07.05.2018


Hamburgs Bürgermeister Tschentscher für zwölf Euro Mindestlohn

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) will eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland erreichen. »Damit man auch im Alter von seiner Rente leben kann, muss der Mindestlohn bei zwölf Euro liegen«, sagte Tschentscher dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND/Montag).

Mit seinem Vorstoß zielt Tschentscher auf ein schrittweises Vorgehen. »Wir werden in Hamburg den Anfang machen. Für alle öffentlichen Unternehmen wollen wir mit den Gewerkschaften Tarifverträge vereinbaren, die zu einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde führen.«

Quelle: Handelsblatt online vom 07.05.2018


Scholz will Einstellungspraxis bei der Post nicht hinnehmen

Wer zu oft krank ist oder nicht schnell genug arbeitet, der bekommt bei der Post häufiger keinen festen Vertrag. Der Finanzminister will, dass sich das ändert. Scholz sagte, er nehme diese Praxis nicht hin, sie sei nicht in Ordnung und nicht gut.

Bei der Post könne der Bund den Einfluss nehmen, den er habe. Seit 1995 ist die Deutsche Post privatisiert, der Bund ist aber noch indirekt an der früheren Behörde beteiligt. Scholz kündigte zudem an, die zunehmende Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse zurückzudrängen.

Quelle: Zeit online vom 07.05.2018


Post: Entfristung von Arbeitsverträgen abhängig von Krankheitstagen

Die Deutsche Post macht die Entfristung von Arbeitsverträgen laut einem Medienbericht von den Krankheitstagen eines Mitarbeiters abhängig. (...) Zudem dürfen Postboten in drei Monaten nicht mehr als 30 Stunden länger für ihre Touren gebraucht haben als vorgesehen.

Auf Anfrage der Zeitung bestätigt ein Sprecher die Konzernvorgaben, sprach aber von einer »verantwortungsbewussten« Entfristungspolitik (...). Innerhalb des letzten Jahres habe die Post rund 9000 befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete überführt.

Quelle: FR online vom 06.05.2018


Minijob statt Feierabend:

Die Zahl der Menschen mit mehreren Jobs steigt einem Medienbericht zufolge immer weiter an. (...) 2016 gab es bundesweit 3,13 Millionen Mehrfachbeschäftigte, im vergangenen Jahr waren es 3,26 Millionen.

Die Tendenz zu mehreren Jobs setze sich seit Jahren fort, heißt es weiter. 2004 seien erst 1,86 Millionen Menschen mit mindestens zwei Stellen registriert gewesen, das waren demnach 1,4 Millionen Multi-Jobber weniger als im vergangenen Jahr.

Quelle: Focus online vom 05.05.2018


Unternehmen wollen GroKo-Plänen ausweichen

Die Pläne der Bundesregierung, die sogenannte sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken, dürfte in der Wirtschaft massive Umgehungsstrategien provozieren.

Eine (...) Umfrage der Verbände »Die Familienunternehmer« und »Die Jungen Unternehmer« bei knapp 600 Managern zeigt nun: Von den Firmen, die von der Neuregelung betroffen wären, würden laut Umfrage nur acht Prozent mehr unbefristete Stellen schaffen, 27 Prozent hingegen vermehrt Zeitarbeiter einsetzen – und 45 Prozent vermehrt auf Befristungen mit Sachgrund ausweichen.

Quelle: WirtschaftsWoche online vom 04.05.2018


»Zwei Millionen werden um den Mindestlohn betrogen«

Gewerkschaftschef Reiner Hoffmann fordert die Regierung auf, die zugesagten zusätzlichen 1600 Stellen zur Kontrolle der Regelung zu schaffen.

Hoffmann: Wir brauchen bessere Kontrollen. 2015 hat der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 1600 zusätzliche Stellen beim Zoll dafür versprochen. Da tritt man jetzt, drei Jahre später, immer noch auf der Stelle.

Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 04.05.2018


Arbeitsminister Heil will Großreform bei Rente

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will (...) noch vor der Sommerpause ein erstes Rentenpaket vorlegen. Vorschläge für die geplante Großreform soll die neue Rentenkommission der Bundesregierung machen, die Heil in Berlin präsentierte.

Voraussichtlich kommendes Jahr solle eine Grundrente für langjährig Geringverdiener auf den Weg kommen. (...) Aufgabe sei es, Armut im Alter zu vermeiden und Alterssicherung abzusichern.

Quelle: Zeit online vom 03.05.2018


Wenn sich Lehrer von Vertrag zu Vertrag hangeln müssen

Bildung wird in Bayern großgeschrieben. Gleichzeitig stellt der Staat aber immer mehr Pädagogen nur befristet an. Viele junge Lehrer sind deshalb verzweifelt. An Lebensplanung können sie nicht denken.

Eine Anfrage der SPD-Fraktion beim Kultusministerium ergab, dass die Zahl der befristet beschäftigten Lehrer von 2012 bis 2016 an Grund- und Mittelschulen um knapp 50 Prozent, an Realschulen sogar um fast 70 Prozent gestiegen ist.

Quelle: Welt online vom 02.05.2018


Drei Handwerksbranchen heben heute ihre Mindestlöhne an

Die heute erneut steigenden Branchenmindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk, im Gerüstbauerhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk liegen länger schon auf Niveaus deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns.

Im Hinblick auf eine auskömmliche Rente im Alter besteht aber weiterhin Nachbesserungsbedarf. Nach Berechnungen des Politikwissenschaftlers Florian Blank hätten Vollzeitbeschäftigte (...) einen Stundenlohn von mehr als 11,42 Euro erhalten müssen, um nach langen 45 Beitragsjahren eine Rente zu erzielen, die oberhalb der staatlich sichergestellten Grundsicherung im Alter liegt.

Quelle: miese-Jobs.de vom 01.05.2018


Juso-Chef fordert zwölf Euro Mindestlohn

Der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert hat zum Tag der Arbeit eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens zwölf Euro je Stunde noch in dieser Wahlperiode gefordert.

»Um den Mindestlohn armutssicher zu machen, müsste er schon heute zwölf Euro oder mehr betragen«, sagte der Chef der SPD-Nachwuchsorganisation.

Quelle: FAZ.net vom 01.05.2018


Flexibel, arm, ausgebeutet

Für mobil Beschäftigte gilt: Sie arbeiten viel für wenig Geld, etwa bei Paketdiensten, in Fleischfabriken oder als Pflegekraft. Aus den Kirchen kommt Kritik an diesen Beschäftigungsverhältnissen nur von einzelnen Engagierten.

Prälat Peter Kossen ist einer der schärfsten Kritiker der Arbeitsverhältnisse von mobil Beschäftigten. Er nimmt aber nicht nur die oft dubiosen Praktiken der Subunternehmer in den Blick. Auch die großen Unternehmen wie Hermes oder DPD stünden in der Verantwortung.

Quelle: Deutschlandfunk.de vom 30.04.2018


Tarif-Beschäftige freuen sich über sattes Lohnplus - der Preis dafür sind befristete Verträge

Wer nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat meist große Vorteile gegenüber Arbeitnehmern, die ihren Vertrag mit dem Chef selbst aushandeln müssen. (...) Gut 53 Prozent der Beschäftigten in Deutschland profitieren von solchen tarifvertraglichen Regelungen.

Die Experten stellen zugleich fest, dass die Vorteile teuer erkauft sind. (...) Denn Arbeitnehmer mit Tarifvertrag haben in Deutschland besonders häufig nur einen befristeten Job: Der IW-Studie zufolge sind knapp 45 Prozent aller befristet Beschäftigten mit einem Tarifvertrag ausgestattet.

Quelle: Focus online vom 30.04.2018


Clickworker: Digitale Tagelöhner in Deutschland

Über Plattformen im Internet bieten Unternehmen Aufträge an, die die Clickworker annehmen können - unter teilweise fragwürdigen Arbeitsbedingungen. (...) Inzwischen gibt es weltweit mehr als 2.000 Plattformen für Clickworker.

Der Sozialwissenschaftler Altenried kritisiert zudem die fehlende Absicherung: Clickworker müssen sich selbst versichern und seien von einer stark schwankenden Auftragslage abhängig. Kritiker dieses Modells sprechen gar von digitalen Tagelöhnern.

Quelle: NDR.de vom 30.04.2018


3,7 Millionen Beschäftigte verdienen weniger als 2000 Euro

Rund 3,7 Millionen Beschäftigte mit vollem Job verdienen weniger als 2000 Euro brutto im Monat. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Nach den jüngsten Zahlen von Ende 2016, neuere Daten liegen nicht vor, waren dies 17,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Im Westen betrug der Anteil 14,7 Prozent, im Osten sogar 31,2 Prozent.

Quelle: Spiegel online vom 29.04.2018


Prekär statt proletarisch

Für etwa ein Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland ist atypische Arbeit normal, wie eine Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigt. Viele von ihnen arbeiten prekär, unsicher, vom sozialen Abstieg bedroht:

Soloselbstständig wie Sara, als Leiharbeiter, in Minijobs, in unfreiwilliger Teilzeit, befristet oder auf Abruf. Das macht krank und arm, warnen Gewerkschaften aller Sparten.

Quelle: SVZ.de vom 28.04.2018


Hamburg will beim Mindestlohn ein Zeichen setzen

»Wir müssen jetzt in der Frage eines Mindestlohns, von dem man auch im Alter noch sein Leben aus der Rente bestreiten kann, noch einmal vorangehen«, hatte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) vor zwei Wochen in seiner Regierungserklärung vor der Bürgerschaft gesagt.

Diese Ansage soll nun auf Antrag der rot-grünen Koalition sehr schnell umgesetzt werden (...). Anders als beim ersten Landesmindestlohn (...) soll die Regelung aber nur für die Beschäftigten der Stadt und in öffentlichen Unternehmen (...) gelten.

Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 27.04.2018


Arbeitgeber durften Zeitungszustellern Mindestlohn verweigern

Tausende Zeitungszusteller sind derzeit de facto vom Mindestlohn ausgenommen. Ihre Bezüge werden erst schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben. Nun hat das Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass diese Übergangsregelung rechtens ist.

Sie verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich schließlich nicht um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt.

Quelle: Spiegel online vom 25.04.2018


Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/miese-jobsde-nachrichtenueberblick-082018--2209.html   |   Gedruckt am: 28.03.2024