Der Arbeitsmarkt im Tunnelblick: Arbeitsmarktforscher Walwei verteidigt Hartz IV

16. April 2018 | Michael Wendl

Das zentrale Argument seines Beitrags in der Süddeutschen Zeitung vom 14./15. April lautet, dass das Hartz-IV-System wirksam sei. So habe sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen gegenüber 2005 halbiert und liege heute nur noch bei 850.000. Auch die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger habe sich auf knapp drei Millionen reduziert. Walwei schreibt: »Wenn sich Verbesserungen eines solchen Ausmaßes einstellen, können die Reformen so schlecht nicht gewesen sein. Im Gegenteil: Hartz IV hat wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge den Aufschwung am Arbeitsmarkt unterstützt.« Allerdings verwendet er hier die offiziellen Zahlen, aus denen der Teil der Arbeitslosen, die dem Arbeitsmarkt zeitweilig oder dauerhaft nicht mehr zu Verfügung stehen, herausgerechnet worden ist. Das betrifft in erster Linie Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren, von denen angenommen wird, dass sie keine Arbeit mehr finden werden. Die Bilanz von Hartz IV ist daher keineswegs so gut, wie Walwei behauptet.

Unmittelbarer Anlass des Artikels ist die Kritik am aktuell diskutierten Vorschlag eines »solidarischen« Grundeinkommens (was nur ein schönes und irreführendes Wort für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist.) Walwei missfällt, dass in diesem Vorschlag »Selbsthilfe und arbeitsmarktpolitische Hilfe« nicht mehr »Hand in Hand« gingen. Den Arbeitslosen werde geholfen, statt dass diese sich selbst engagierten. Walwei schlägt deshalb einige Korrekturen am System vor, will es aber in den Grundzügen beibehalten.

Gegen diese Sicht sprechen drei grundsätzliche Überlegungen und Einwände:

1. Der Tunnelblick auf den Arbeitsmarkt

Walwei geht von einer so genannten Partialanalyse des Arbeitsmarkts aus, um seine Thesen zu belegen. Auf solchen eingeschränkten Analysen basiert der für die neoklassische Volkswirtschaftslehre typische Tunnelblick auf den Arbeitsmarkt. Prozesse auf dem Arbeitsmarkt werden aus den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt selbst erklärt, was heißt, dass ein Rückgang der Arbeitslosigkeit auf die Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarkts zurückgeführt wird. Hinter dieser Sicht steht das Dogma, dass Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt entstünden und daher angenommene Hindernisse für Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt beseitigt oder mindestens eingeschränkt werden müssten. Anschwellen und Rückgang von Arbeitslosigkeit können aber ganz andere Ursachen haben, etwa einen allgemeinen Konjunkturaufschwung oder -abschwung, oder auch die Sogwirkung des Weltmarkts auf die deutsche Exportwirtschaft, wie sie 2006 eingesetzt hatte und 2009 mit dafür verantwortlich war, dass der tiefe Einbruch der Exporte rasch überwunden werden konnte. Die Nachfrage nach deutschen Produkten löste so genannte Multiplikatoreffekte für die binnenwirtschaftliche Entwicklung aus. Alle diese Prozesse sind keine Folgen einer Deregulierung des Arbeitsmarkts. Theoretisch und auch empirisch kann gezeigt werden, dass die Entwicklung der Investitionen tatsächlich ausschlaggebend für die Entwicklung der Beschäftigung ist. Hier spielen das Zusammenwirken von Kapitalmärkten und Gütermärkten (und damit auch die Geldpolitik) sowie die staatliche Finanzpolitik (und damit die öffentlichen Investitionen) die entscheidenden Rollen. Die Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten sind davon abhängig - und nicht umgekehrt. Insofern bezieht sich Walwei, wenn er von wissenschaftlichen Untersuchungen spricht, die sein Urteil bestätigen, auf unzureichende, neoklassisch orientierte Analysen eines von makroökonomischen Zusammenhängen und Prozessen isolierten Arbeitsmarkts. Makroökonomisch fundierte Analysen wie die des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung kommen zu völlig anderen Befunden.

2. Die Mär von mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Hartz IV

In der Story vom deutschen Erfolg dank Hartz IV spielt das Argument der Wiederherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch den mit Hartz IV verbundenen Lohndruck nach unten eine wichtige Rolle. Diese Annahme ist in dieser Primitivität falsch. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors, für den das Hartz IV-Regime mit verantwortlich gemacht werden kann, betrifft nicht oder nur unwesentlich die Arbeitskosten bei der Produktion international handelbarer Güter und Dienstleistungen. Sie betrifft sehr wohl aber den Binnenmarkt. Hier haben die Hartz-Reformen insofern gewirkt, als sie mit dazu beitrugen, die Inflation jahrelang unter den Durchschnitt in der Eurozone zu drücken. Dies führte zu einer so genannten realen Abwertung deutscher Exporte – diese bekamen dadurch einen preislichen Vorteil. Die Einkommensstagnation im Binnenmarkt führte dann über einen geringen Preisanstieg zu Vorteilen im internationalen Handel. Die Löhne im Exportsektor hat das kaum berührt. Die internationale Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen war allerdings auch 1996 bis 2005 nie gefährdet, wie der in dieser Zeit ansteigende Außenhandelsüberschuss gezeigt hatte. Das Märchen von Deutschland als »krankem Mann« in Europa war einer der wirkmächtigsten Mythen in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte. Die ökonomischen und sozialen Probleme, die Deutschland hatte, waren eine Folge der radikal marktwirtschaftlichen Schocktherapie, mit der der wirtschaftliche Vereinigungsprozess durchgesetzt wurde. Eine ihrer Spätfolgen war die sehr schwache Lohnentwicklung zwischen 2000 und 2006. Diese vergrößerte nicht nur die soziale Ungleichheit in Deutschland signifikant, sondern stärkte auch die bereits hervorragende Wettbewerbsposition Deutschlands noch weiter zu Lasten der europäischen Länder. Aus europäischer Sicht war dies ausgesprochen fatal, weil es die Leistungsbilanzungleichgewichte im Euroraum deutlich vergrößerte und Deutschland Rekordmarken bei den Leistungsbilanzüberschüssen einbrachte. Mit Hartz IV konnte all das aber nur sehr wenig zu tun haben – schon weil diese Effekte erst nach 2005 zum Tragen kamen.

3. Das Lohnabstandsgebot – ein fehlerhafter Zirkel

Walwei argumentiert bei der Höhe der Hartz IV-Sätze mit dem so genannten Lohnabstandsgebot, das dafür sorgen soll, dass eine Arbeitsaufnahme für Arbeitslose ausreichend attraktiv ist. Er schreibt: »Die Grundsicherung […] darf […] möglichen Übergängen in den ersten Arbeitsmarkt nicht im Wege stehen und mit dem dabei erzielbaren Erwerbseinkommen nicht zu sehr in Konflikt geraten. Eine Arbeitsaufnahme muss sich lohnen.« Hinter dieser Story steht die neoklassische Annahme einer »freiwilligen« Arbeitslosigkeit. Hier wird unterstellt, dass Arbeitslose eine bewusste Entscheidung treffen zwischen dem »Leid« der Arbeit und dem Nutzen der sozialen Transfers. Diese Argumentation ist nicht nur ideologisch und falsch, sondern sie basiert auch auf zwei wichtigen Fehlentwicklungen: Erstens sind die unteren Marktlöhne und der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland generell zu niedrig. Dadurch werden bei Beachtung des Lohnabstandsgebots in der Folge auch die Hartz IV-Sätze zu niedrig und sind nicht mehr wirklich existenzsichernd. Berechnungen zeigen, dass eine angemessene und nicht entwürdigende Grundsicherung mit diesen Sätzen nicht erreicht wird. Insofern hat sich hier ein fatal geschlossener fehlerhafter Zirkel etabliert, der sowohl durch eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns wie durch eine spürbare Anhebung der Regelleistungen des Hartz IV-Regimes durchbrochen werden muss. Zweitens übersieht Walwei komplett, dass auch die verkürzte Laufzeit des Arbeitslosengelds I von nur noch einem Jahr in Richtung einer Ausweitung des Niedriglohnsektors wirkt. Die Sanktionen und Zwänge des Hartz IV-Systems führen dazu, dass Arbeitslose aus Angst vor diesen Sanktionen und Zwängen bereits während des Bezugs von ALG I bereit sind, deutlich schlechtere Arbeits- und Entgeltbedingungen zu akzeptieren. Gerade in dieser Frage muss es daher zu Reformen kommen, die den Bezug von ALG I verlängern und die Sanktionen von Hartz IV wesentlich einschränken.

Zum Umdenken in Sachen Hartz IV und neoklassischer Arbeitsmarktpolitik gibt es also gute Gründe. Personen, die an der Entwicklung und Umsetzung dieser Politik direkt oder indirekt mitgewirkt haben, fällt das naturgemäß besonders schwer – man müsste ja Fehler eingestehen. Vor diesem Hintergrund verteidigt Ulrich Walwei in diesem Essay auch seine eigene Arbeit und seine eigene Zunft der ArbeitsmarktforscherInnen bei der pseudowissenschaftlichen Begründung des Hartz IV-Regimes.

Michael Wendl ist Soziologe, Mitglied der deutschen Keynes-Gesellschaft, er hat von 1980 bis 2016 für die Gewerkschaften ÖTV und ver.di gearbeitet.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/der-arbeitsmarkt-im-tunnelblick-arbeitsmarktforscher-walwei-verteidigt-hartz-iv--2206.html   |   Gedruckt am: 19.04.2024