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miese-jobs.de Nachrichtenüberblick 01/2018

23. Januar 2018 | Markus Krüsemann

Die nächste Ausgabe dieses Nachrichtenüberblicks erscheint am Dienstag, dem 06.02.2018.

1] TOPTHEMA: TEILZEIT

Die scheinbar unaufhaltsame Ausbreitung der Teilzeitbeschäftigung dürfte sich auch im Jahr 2018 fortsetzen, und das nicht nur wegen des wachsenden Angebots (etwa weil Unternehmen Vollzeitstellen splitten). Offensichtlich wächst auch die Nachfrage nach Arbeit zu reduzierter Stundenzahl, und sei es nur temporär, etwa auf einen Lebensabschnitt beschränkt. Zwar gibt es immer noch viele (zuviele) unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte, doch immerhin 1,2 Mio. ArbeitnehmerInnen gaben 2016 an, weniger arbeiten zu wollen. Neue Ansätze einer arbeitnehmerfreundlichen Flexibilisierung der Arbeitszeiten dürften den Zug zur Teilzeit daher weiter befördern.

Zu Letzteren zählt der geplante Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, der eine Art Rückkehrgarantie auf den Vollzeitjob darstellt. Was die Großkoalitionäre in spe dazu ausgeheckt haben, ist aber wieder mal eine Mogelpackung. Abgesehen von den eingebauten Restriktionen zum Schutz von Unternehmen, sorgt eine Beschränkung auf Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten dafür, dass fast die Hälfte der ArbeitnehmerInnen außen vor bliebe. Die IG Metall macht es besser und erhält für ihr Modell breite Zustimmung. Sollte sie sich in den Tarifverhandlungen mit ihrer Forderung tatsächlich durchsetzen, könnten die Beschäftigten der Branche künftig ohne Angabe von Gründen bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit reduzieren. Doch lesen Sie selbst...

Arbeitgeber lehnen Lohnausgleich für Teilzeit ab

Die Arbeitgeber der Metallindustrie halten die 28-Stunden-Woche für diskutabel, wenn auch länger gearbeitet werden darf. »Wir sind bereit, über mehr Flexibilität zu sprechen. Nur darf sie nicht einseitig nach unten gehen, sondern auch nach oben.«

Der Knackpunkt ist der teilweise Lohnausgleich?

»Das notwendige Arbeitsvolumen sicherzustellen und der Ausgleich, ja. Denn er würde dazu führen, dass Beschäftigte des gleichen Unternehmens für die gleiche Arbeit einen unterschiedlichen Stundenlohn bekämen. Das können wir nicht machen.«

Quelle: SWP.de vom 23.01.2018


Fast jeder zweite Arbeitnehmer hätte nichts vom Rückkehrrecht aus Teilzeit

Ein Recht darauf, aus der Teilzeit in den alten Vollzeitjob zurückzukehren - das könnte es vielen Arbeitnehmern ermöglichen, eine Weile kürzer zu treten, ohne gleich um die Karriere danach zu fürchten. In ihren Sondierungsgesprächen haben Union und SPD so ein Recht vereinbart.

Das Problem: Das »Recht auf befristete Teilzeit« soll nur für Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern gelten. Laut Linksfraktion arbeiteten im Jahr 2015 knapp 45 Prozent der insgesamt 37 Millionen abhängig Beschäftigten in kleineren Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern.

Quelle: Spiegel online vom 19.01.2018


Ganz gern im Büro

Immer mehr Menschen haben eine Arbeit. (...) Doch fast jeder Zehnte ist mit seiner Arbeitszeit unzufrieden. (...) So wünschten sich Anfang 2016 etwa 2,6 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren, mehr zu arbeiten. 1,2 Millionen wollen demnach weniger arbeiten.

Diejenigen mit einem Teilzeitjob kommen pro Woche auf durchschnittlich knapp 20 Stunden, die Männer wollen aber gleich 17,4 Stunden mehr pro Woche arbeiten, Frauen nur 12,5 Stunden. Die Zahlen liefern neuen Stoff für eine Debatte über die Frage, inwieweit die mehr als zehn Millionen Teilzeit-Beschäftigten ihre Arbeitszeit frei wählen.

Quelle: Süddeutsche.de vom 18.01.2018


Union und SPD wollen Recht auf befristete Teilzeit einführen

Union und SPD wollen ein Recht auf befristete Teilzeit einführen. Dieses soll für Unternehmen gelten, die insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen, wie es in dem am Freitag veröffentlichten Ergebnispapier zu den Sondierungen heißt.

Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, derzufolge lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss.

Quelle: Zeit online vom 12.01.2018


Der teure Trend zur Teilzeit

Bei den Koalitionssondierungen in Berlin wird es für die SPD darum gehen, das Rückkehrrecht aus der Teilzeit durchzusetzen (...). Derweil befeuert die IG Metall mit einer Welle von Warnstreiks die gegenwärtige Tarifrunde, die emotional ist wie selten zuvor – weil es ebenfalls um die Teilzeit geht.

Wird Teilzeit zur neuen Vollzeit, wie in den Niederlanden, wo drei Viertel aller beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeiten?

Quelle: Welt online vom 11.01.2018


Zahl der Anträge für Elterngeld Plus steigt stark

Das Kind betreuen und nebenher in Teilzeit arbeiten? Für immer mehr Eltern ist das ein gutes Modell. Mehr als ein Viertel beantragen inzwischen das sogenannte Elterngeld Plus.

Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, länger Elterngeld beziehen. Es beträgt mindestens 150 Euro monatlich, höchstens 900 Euro und wird für bis zu 28 Monate gezahlt.

Quelle: Spiegel online vom 10.01.2018


Jeder zweite Deutsche will Recht auf Teilzeit

Mehr als die Hälfte aller Deutschen spricht sich dafür aus, dass Beschäftigte ihre regelmäßige Arbeitszeit künftig ohne Angabe von Gründen für eine Dauer von zwei Jahren auf bis zu 28 Stunden in der Woche reduzieren können.

Diese Forderung hatte die IG Metall gestellt und mit Warnstreiks zu Wochenanfang unterstrichen (...). Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von t-online.de unterstützt die IG Metall in ihrer Sichtweise.

Quelle: T-Online.de vom 09.01.2018


Starker Trend zur Teilzeit

Immer mehr neue Arbeitsplätze in Sachsen: Seit dem Jahr 2005 ist die Zahl der Beschäftigten um mehr als 15 Prozent gestiegen. Am stärksten gewachsen sind dabei Teilzeitjobs: Ihre Zahl hat sich verdoppelt, in gut einem Jahrzehnt.

Vor allem in Dienstleistungsberufen ist Teilzeit zunehmend selbstverständlich geworden. Dort hat jeder Vierte eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle. Minijobs sind dabei nicht mitgerechnet.

Quelle: Sächsische Zeitung online vom 08.01.2018




2] WEITERE BERICHTE

Streit um die Zwei-Jahres-Verträge

Ein Arbeitsvertrag für zwei Jahre – und dann? Etwa 2,8 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gibt es derzeit in Deutschland. Die SPD will die sogenannte sachgrundlose Befristung abschaffen.

Das aktuelle Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde im Jahr 2001 unter der rot-grünen Bundesregierung in Kraft gesetzt. (...) Das hat zu einem deutlichen Anstieg befristeter Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer über 25 Jahren geführt. Die Zahl der befristeten Verträge ist seit 2001 von 6,8 auf 8,6 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 gestiegen.

Quelle: Deutschlandfunk.de vom 22.01.2018


Mehrfache Befristung bei über 52-Jährigen kann Altersdiskriminierung sein

Arbeitsverträge können ohne sachlichen Grund bis zu fünf Jahre befristet werden, wenn der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet hat und vor der Anstellung arbeitslos war.

Die mehrfache Inanspruchnahme dieser Regelung durch denselben Arbeitgeber ist aber nicht zulässig, da sie zu einer Altersdiskriminierung führt. Das entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Köln

Quelle: Betriebsratspraxis24.de vom 22.01.2018


Zuverdienst im Nebenjob

Immer mehr Arbeitnehmer suchen sich eine zweite Beschäftigung. (...) Ende 2016 zählte die Bundesagentur für Arbeit 3,2 Millionen Mehrfachbeschäftigte. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich ihre Zahl seit 2003 mehr als verdoppelt.

Die meisten kombinieren eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung mit einem Minijob bis 450 Euro. (...) Laut IAB verdienen Mehrfachbeschäftigte in ihrem Hauptjob durchschnittlich rund 570 Euro weniger als Menschen, die nur eine Stelle haben.

Quelle: RP online vom 20.01.2018


Mindestlohn dürfte 2019 auf über neun Euro steigen

Der gesetzliche Mindestlohn dürfte zum Januar 2019 kräftig steigen – auf über neun Euro pro Stunde. (...) Für die anstehende Erhöhung zum Jahreswechsel werden die Lohnsteigerungen der Jahre 2016 und 2017 ausschlaggebend sein.

Die dafür maßgeblichen Gehälter stiegen laut der jüngsten offiziellen Statistik in den beiden Jahren um 1,9 Prozent (2016) und 2,8 Prozent (2017). Bezogen auf das von der Kommission vorgegebene Startniveau von 8,77 Euro bedeutet das eine künftige gesetzliche Lohn-Untergrenze in der Größenordnung um 9,18 Euro.

Quelle: WirtschaftsWoche online vom 19.01.2018


Selbstständig? Abhängig!

Gerber: (...) Die Crowdworker sind als Selbstständige registriert. Gleichzeitig bestimmen aber die Plattformen darüber, wie die Arbeit organisiert und strukturiert ist (...).

ZEIT ONLINE: Sie nennen das deshalb auch abhängige Selbstständigkeit.

Gerber: Genau, das ist das neue an diesen Plattformen: Es ermöglicht den Auftraggebern, auf Arbeitskraft für ganz kurze Zeiten und überall auf der Welt zuzugreifen, ohne jemanden dafür einstellen zu müssen.

Quelle: Zeit online vom 18.01.2018


Linke fordert Mindestlohn von zwölf Euro

Die Linke in Hessen fordert einen Mindestlohn für öffentliche Aufträge, Schritte zum Nulltarif im Nahverkehr und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. So steht es im Entwurf für das Programm der Linken zur Landtagswahl.

Profitieren würden Bedienstete im öffentlichen Dienst sowie Beschäftigte bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen, etwa bei staatlichen Bauvorhaben. Eine solche Regelung würde aber »insgesamt das Lohnniveau erhöhen«, zeigte sich Wissler überzeugt.

Quelle: FR online vom 17.01.2018


Sachsen-Anhalt will Forst-Leiharbeit beenden

Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) will die Leiharbeit im Landesforst beenden, erklärte sie am Montag in Magdeburg. »Die viele Leiharbeit im Landesforstbetrieb und im Landeszentrum Wald wird ein Ende haben (...).«

Weiter kündigte sie an, dass ab Februar 2018 alle Revierleitungen mit Dauerverträgen beschäftigt seien. Bisher seien einzelne Stellen über Zeitarbeitsverträge besetzt.

Quelle: Volksstimme online vom 16.01.2018


Arbeitsverträge für Fußballer dürfen befristet werden

Die Befristung der Arbeitsverträge von Fußballprofis ist rechtens. Das hat das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz entschieden und eine Klage des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller abgewiesen.

Die Zeitverträge, die die Clubs den Lizenzspielern für zwei oder mehr Jahre ausstellen, seien durch die Eigenart ihrer Arbeitsleistung gerechtfertigt, urteilte das Gericht nun. Die Bundesrichter fällten damit das erste Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht im Spitzenfußball.

Quelle: Zeit online vom 16.01.2018


Klicken für Geld

Moderne Heimarbeiter erfüllen im Akkord Kleinarbeit für diverse Online-Plattformen. Der Job als »Clickworker« oder »Crowdworker« ist flexibel, hat aber gravierende Haken.

»Clickworking bringt gesellschaftliche Risiken mit sich. Durch diese neue Form der Arbeit werden die langjährig erarbeiteten Errungenschaften der Sozialpolitik ausgehöhlt«, meint Christian Papsdorf. Der Professor für Techniksoziologie erforscht an der Technischen Universität Chemnitz den Wandel der Arbeitsgesellschaft.

Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 15.01.2018


Lehrbeauftragte verdienen unter Mindestlohn

Viele Lehrbeauftragte an den Thüringer Hochschulen verdienen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen.

Demnach kommt ein freiberuflicher Lehrbeauftragter umgerechnet auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro, eine vergleichbare festangestellte Lehrkraft für besondere Aufgaben auf 31 Euro.

Quelle: Thüringische Landeszeitung online vom 15.01.2018


Für 33.000 Menschen reicht der Lohn nicht zum Leben

Wie aus einer Senats-Anfrage der Partei Die Linke hervorgeht, sind in Hamburg etwa 33.000 Berufstätige auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen.

Besonders häufig arbeiten die sogenannten Aufstocker – sie heißen so, weil sie aufstockende Hilfe vom Staat bekommen – in den typischen Niedriglohn-Sektoren: Sie putzen Büros, Hotels und Privatwohnungen. Sie packen als Lageristen, sind als Zusteller von Postsendungen beschäftigt und im Güterumschlag.

Quelle: MoPo.de vom 14.01.2018


Pflegekräfte im Land stark unterbezahlt

Viele Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern werden deutlich schlechter bezahlt als ihre Kollegen vor allem in den westdeutschen Bundesländern. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Verdi fehlen den Arbeitnehmern im Nordosten im Vergleich zum bundesdeutschen Mittel im Schnitt zwischen 800 und 1000 Euro Bruttolohn im Monat.

»Nettolöhne von 1000 Euro sind hier keine Seltenheit«, sagt Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheit und Pflege beim Verdi-Landesbezirk Nord.

Quelle: SVZ.de vom 12.01.2018


Gutes Zeugnis für den Mindestlohn

Ist der Mindestlohn also gar nicht so schlimm wie vielfach behauptet? Zu genau diesem Ergebnis kommt eine Studie eines vierköpfigen Forscherteams (...). Die Forscher untersuchen in ihrer Studie, was passiert, wenn der Mindestlohn erhöht wird.

Wenn der Mindestlohn beispielsweise von 7,50 Dollar auf rund 9 Dollar je Stunde steigt, verschiebt sich die Lohnverteilung bei den Geringverdienern durch die Reform etwas nach oben (...). »Die Zahl der Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich bleiben im wesentlichen unverändert«, schlussfolgern die Autoren.

Quelle: FAZ.net vom 08.01.2018


Der deutsche Irrweg

Der deutschen Wirtschaft geht es gut. (...) Die Wohlstandsgewinne kommen aber nicht bei allen an. (...) Zwei von fünf Beschäftigten haben heute weniger auf dem Konto als vor 20 Jahren.

Der große deutsche Niedriglohnsektor ist keine schmerzhafte Nebenwirkung des internationalen Kapitalismus, sondern hausgemacht. (...) Die Schröder-Regierung entwertete und entgrenzte mit der Agenda 2010 menschliche Arbeit.

Quelle: Süddeutsche.de vom 07.01.2018


Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Göttinger Institut für Regionalforschung. Unter www.miese-jobs.de betreibt er ein Informationsportal zu atypischen und prekären Beschäftigungsformen.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/miese-jobsde-nachrichtenueberblick-012018--2168.html   |   Gedruckt am: 25.04.2024