Der deutsche Arbeitsmarkt - Fundament der Abstiegsgesellschaft

25. Januar 2018 | Lars Niggemeyer

Am deutschen Arbeitsmarkt gab es im zurückliegenden Vierteljahrhundert zwei wesentliche Einschnitte:

Schrumpfende Mittelschicht und Abstiegsängste

Die Folgen dieser Politik waren für viele Menschen desaströs. Zu verzeichnen ist die Etablierung eines neuen, für die betroffenen Arbeitslosen und Beschäftigten rigiden Arbeitsmarktregimes mit einer Zone dauerhafter Prekarität für Millionen Beschäftigte. Im Ergebnis hat sich die Bundesrepublik in eine Abstiegsgesellschaft verwandelt: Nicht mehr der soziale Aufstieg, die Verbesserung der eigenen Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen ist die vorherrschende gesellschaftliche Perspektive, sondern der erfolgte oder drohende Abstieg (1). Diese Schlußfolgerung wird durch eine umfangreiche Untersuchung des DIW belegt, wonach in Deutschland die Mittelschicht schrumpft (2). Um fünf Prozentpunkte sank zwischen 1991 und 2013 der Anteil der Mittelschicht an der Gesamtbevölkerung. Zur Einkommensmittelschicht zählen dabei alle Erwachsenen, deren gesamtes Haushaltseinkommen vor Steuern und Sozialabgaben zwischen 67 und 200 Prozent des Medians beträgt. Damit gehören nur noch 61% der Erwachsenen dieser Gruppe an (1991: 66%; 2001: 64%). Dies ist zwar noch die Mehrheit der Bevölkerung, entscheidend ist jedoch, dass nicht die Mehrheit der Menschen tatsächlich einen Abstieg erlebt, sondern dass sie davon bedroht ist. In der Untersuchung des DIW sind dementsprechend auch Abstiegserfahrungen viel weiter verbreitet als sozialer Aufstieg: »Die Abstiegsprozesse dominierten bei dieser nicht um demografische Veränderungen bereinigten Darstellung: In allen drei Zeiträumen wechselten bis zu 15 Prozent der mittleren Einkommensbezieher des Ausgangsjahres in eine einkommensschwächere Schicht.« Betrachtet man die Einkommensanteile der jeweiligen Schichten wird die Polarisierung noch deutlicher: Der Anteil der mittleren Einkommen am Gesamteinkommen sank seit 1991 von rund 68 Prozent um annähernd zehn Prozentpunkte ab. Gleichzeitig konnte die Gruppe der Einkommensstarken ihren Anteil am Gesamteinkommen von 22 Prozent auf 31 Prozent steigern. Besonders bemerkenswert ist, dass seit 2001 die Gruppe der 30-45 jährigen viel stärker vom Abstieg aus der Mittelschicht betroffen ist, als der Rest der Bevölkerung: Der Anteil der Angehörigen der Mittelschicht aus dieser Altersgruppe sank in dieser Zeit von 71% auf 63%. Abstiegserfahrungen machen damit vor allem die Jüngeren, die die Prekarisierung des Arbeitsmarktes voll trifft. Diese Analyse deckt sich auch mit den Resultaten des IAQ, welches aufgrund einer anderen Datengrundlage sowohl vor als auch nach staatlicher Umverteilung eine massive Schrumpfung der Mittelschicht verzeichnet (3). Als zentrale Ursache wird hier eine stark wachsende Ungleichheit der Stundenlöhne ausgemacht.

Angst vor dem Abstieg wird so zum bestimmenden Lebensgefühl. Sie ist auch der Rohstoff für wachsende innergesellschaftliche Aggressionen, die sich in Ausländerfeindlichkeit Luft machen. Für abhängig Beschäftigte ist ein wesentliches Kriterium für Freiheit in der Arbeitswelt die Möglichkeit, »Nein« sagen und im Zweifel auch den Arbeitsplatz wechseln zu können. Ist die Solidarität in einer Belegschaft gering und die Arbeitsplatzmobilität von Beschäftigten eingeschränkt, weil der Arbeitsmarkt kaum freie Stellen mit guten Löhnen bietet, so finden sich viele Betroffene mit den gegebenen Bedingungen ab. Die Unmöglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, ebnet auch der Bereitschaft den Boden, die Verhältnisse hinzunehmen und sich gegen maßlose betriebliche Belastungen nicht zu wehren (4). In der bundesweit repräsentativen Beschäftigtenbefragung zum DGB-Index Gute Arbeit 2016 wurde die subjektive Einschätzung der künftigen Arbeitsfähigkeit erhoben. 43 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland gehen nicht davon aus, ihre aktuelle Tätigkeit bis zur Rente ausüben zu können. Weitere 10 Prozent sind sich unsicher (5). Aufgrund der fehlenden Alternativen auf dem Arbeitsmarkt sehen sich die meisten Beschäftigen aber gezwungen, in diesen ungesunden Arbeitsverhältnissen zu verharren.

Beschäftigungswunderland Deutschland?

Folgt man den öffentlichen Verlautbarungen von Politik und Presse stellt sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt ganz anders da: Vollbeschäftigung sei fast erreicht, in Deutschland vollziehe sich ein Beschäftigungswunder in den letzten zehn Jahren. Eine aktuelle Studie des IAQ kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: »Das deutsche ‚Beschäftigungswunder‘ basiert zum erheblichen Teil auf einer Zunahme der atypischen Beschäftigung: Bei mehr als 1,3 Millionen (rund 36 %) Arbeitsplätzen, die seit dem konjunkturellen Tiefpunkt im Jahr 2004 zusätzlich geschaffenen wurden, handelt es sich entweder um befristete Verträge, Leiharbeit, Minijobs oder reguläre Teilzeitbeschäftigung mit maximal 20 Wochenarbeitsstunden. Außerdem gab es bei den Normalarbeitsverhältnissen eine Verlagerung von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit mit mehr als 20 Wochenstunden. Dass Letztere gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes ebenfalls als Normalarbeitsverhältnisse gelten, darf nicht den Blick dafür verstellen, dass auch diese Teilzeitarbeitsplätze teilweise nur relativ geringe Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten bieten.«(6). Prekäre Beschäftigungsformen plus reguläre Teilzeit sind zusammen für 77% aller neu entstandenen Arbeitsverhältnisse ausschlaggebend. Der Beschäftigungsaufbau hat daher nicht zu einer qualitativen Verbesserung des Arbeitsmarktes beigetragen, im Gegenteil: Der Anteil atypischer Beschäftigung hat sich deutlich erhöht. Das WSI kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2015 39,3% aller Arbeitnehmer atypisch (Teilzeit, Minijob, Leiharbeit) beschäftigt sind. Zu Beginn der Erfassung durch das WSI – im Jahr 2003 – lag der Anteil nur bei 29,5% (7). Insgesamt sind 14,1 Mio. Beschäftige betroffen. Addiert man hierzu noch 3,1 Mio. Vollzeitbeschäftigte, die nur befristete Arbeitsverträge haben, sind insgesamt 17,2 Millionen von 36 Mio. abhängig Beschäftigen atypisch erwerbstätig, das sind 48%. Jedes zweite Arbeitsverhältnis ist somit jenseits der klassischen Normalarbeitsverhältnisses- unbefristete Vollzeit – angesiedelt (8).

Besonders stark zugenommen hat die Leiharbeit, die Zahl der Beschäftigten in dieser Branche hat sich mehr als verdreifacht seit ihrer Deregulierung im Jahr 2003. Im Dezember 2015 zählte die Bundesagentur für Arbeit 951.000 Leiharbeiter, das ist ein Allzeithöchststand. Dabei sind die Arbeitsverhältnisse meist nur von kurzer Dauer. Gut die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse wird nach weniger als drei Monaten wieder beendet. Trotz dieser Unsicherheit und ständigen Flexibilität verdienen Leiharbeitnehmer deutlich weniger als festangestellte Kollegen, die die gleiche Arbeit machen. Ihr Verdienst liegt durchschnittlich 20 Prozent unter dem vergleichbarer Festangestellter. Arbeitslose werden seit den Hartz-Gesetzen bevorzugt in Leiharbeit vermittelt – denn jede dritte gemeldete offene Stelle ist inzwischen ein Leiharbeitsjob und der einzelne Arbeitslose kann sich gegen die Vermittlung in diese Jobs nicht wehren. Nur die Wenigsten - 7 Prozent - werden in eine Festanstellung übernommen. Tatsächlich wird durch Leiharbeit für Arbeitslose die Chance auf eine reguläre Beschäftigung nicht erhöht. Aufgrund der Unsicherheit und der permanenten Beschäftigungswechsel ist das Risiko von Leiharbeitern zu erkranken deutlich höher.

Zudem ist festzustellen, dass Unternehmen zunehmend Stammarbeitsplätze durch Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen zu ersetzen. Es gibt keine Statistik, die dieses Phänomen umfassend darstellt. Eine Befragung von Betriebsräten der IG Metall aus dem Jahr 2015 zeigt folgendes (9). In zwei von drei Betrieben (69 Prozent) werden Arbeiten über Werkverträge fremdvergeben. Werkverträge werden in allen betrieblichen Bereichen eingesetzt und betreffen Beschäftigte aller Qualifikationsniveaus. Oft werden Werkverträge für Kostensenkungen missbraucht. In drei Viertel (73 Prozent) der Fälle stellten Betriebsräte fest, dass die Beschäftigten in Werkvertrags-Firmen zu schlechteren Arbeits- und Entgeltbedingungen arbeiten müssen. Aufgrund der Gesetzeslage haben Betriebsräte kaum Handlungsmöglichkeiten. Eine Mitbestimmung über den Einsatz von Werkverträgen ist nicht möglich, selbst wenn Beschäftigte von Werkvertragsfirmen auf dem Gelände des Stammbetriebs arbeiten. Gleichzeitig verweigern die allermeisten Arbeitgeber freiwillige Regelungen: Nur in 5 Prozent der befragten Betriebe konnten Betriebsräte bislang die Vergabe von Werkverträgen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen mit Unterstützung der IG Metall regeln.

Quantitativ konnte das Arbeitsvolumen seit 2005 im Verhältnis zu den Erwerbspersonen leicht gesteigert werden, allerdings liegt es noch unter dem Niveau des Jahres 2000. Ausschlaggebend hierfür ist, dass in den letzten 15 Jahren das Erwerbspersonenpotential um 1,6 Millionen Menschen zugenommen hat, vor allem durch Zuwanderung. Daher ist das pro Erwerbsperson verfügbare Arbeitsvolumen von 1300 Stunden im Jahr 2000 auf 1280 Stunden in 2015 zurückgegangen. Mehr Beschäftigte teilen sich heute ein pro Kopf gesunkenes Arbeitsvolumen. Die Arbeitslosigkeit ist also nicht geringer als im Jahr 2000, sie ist nur anders verteilt. Mehr Menschen sind von einer neuen Form der Arbeitslosigkeit betroffen – in der Sprache der Arbeitsmarktforschung nennt man dieses Phänomen Unterbeschäftigung. Treffender ist es, von Teilarbeitslosigkeit zu sprechen. Die Betroffenen haben einen Teilzeitjob, sie würden aber gerne länger arbeiten. Das IAB hat in einer umfangreichen Studie diese Verlängerungswünsche von Teilzeitbeschäftigten erhoben (10). Bezieht man diese Ergebnisse auf alle Beschäftigen ergibt sich folgendes Bild:

Die Summe des nicht realisierten Arbeitsvolumenpotentials lag damit bei 7,48 Mrd. Stunden. Das entspricht 4,5 Millionen fehlenden Vollzeitarbeitsplätzen (7,48 Mrd. geteilt durch 1650 Stunden). Hieraus kann man auch eine Arbeitslosenquote auf Stundenbasis errechnen: Sie lag 2015 bei 12,9%, d.h. 12,9% des Arbeitsvolumenpotentials der abhängig Beschäftigten wurde nicht abgerufen. Damit ist die tatsächliche Arbeitslosenquote ungefähr doppelt so hoch wie die offizielle.

Diese aus Beschäftigtensicht schlechte Arbeitsmarktlage wurde von vielen Unternehmern genutzt, um untertarifliche Löhne zu zahlen. Immer mehr Unternehmen haben sich aus tarifgebundenen Arbeitgeberverbänden verabschiedet, inzwischen unterliegen nur noch 59% der Arbeitnehmer der Tarifbindung; im Jahr 1998 waren es noch 76%. Mit der Erosion des tariflich gesicherten Normalarbeitsverhältnisses geht die Ausweitung des Niediglohnsektors einher. Die aktuell von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen auf Basis der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung, zeigen, dass im Jahr 2014 21,4% aller Beschäftigen einen Bruttostundenlohn bezogen haben, der unterhalb der Niedriglohnschwelle (2/3 des mittleren Einkommens) von 10 Euro lag (11). Für die Jahre vor 2014 liegen vergleichbare Zahlen für die Beschäftigen der Bereiche »produzierendes Gewerbe« und »wirtschaftliche Dienstleistungen« vor. Diese zeigen eine im Zeitverlauf deutliche Ausweitung der Niedriglohnbeschäftigung von 17,1% im Jahr 2001 auf 21,8% in 2014. In einer neuen Studie kommt das DIW zu dem Ergebnis, dass seit 1999 die unteren 40% der Bevölkerung vom Wachstum komplett abgeschnitten sind: Ihr Einkommen ist »sogar zurückgegangen während die realen Einkommen der restlichen 60 Prozent der Bevölkerung deutlich gestiegen sind.«(12).

Die Zahlen zeigen klar, dass der deutsche Arbeitsmarkt inzwischen Fundament einer Abstiegsgesellschaft geworden ist.

Für eine Politik der Guten Arbeit und Vollbeschäftigung

Deutschland braucht einen Politikwechsel. Der Politik der Prekarisierung muss ein Programm der Guten Arbeit und Vollbeschäftigung entgegengesetzt werden.

Zuerst brauchen wir eine Neuordnung des Arbeitsmarktes: Die von der Großen Koalition verabschiedeten gesetzlichen Regulierungen werden keine grundlegenden Verbesserungen bei Leiharbeit und Werkverträgen bringen. Gleiche Bezahlung für Leiharbeiter nach 9 Monaten kommt für die meisten Betroffenen viel zu spät; die neue Überlassungshöchstdauer ist nur arbeitnehmer – und nicht arbeitsplatzbezogen. Somit ist sie ein Anreiz zum Austausch eines Leiharbeiters durch einen anderen. Bei Werkverträgen wurde keine eindeutige gesetzliche Abgrenzung von Werkvertrag und abhängiger Arbeit vorgenommen und die von den Gewerkschaften geforderten Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte ebenfalls nicht eingeführt. Das Normalarbeitsverhältnis zu Tarifbedingungen muss aber wieder Standard sein. Daher muss die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen deutlich vereinfacht werden, so dass nicht mehr einzelne Arbeitgeberverbände diese blockieren können. Die Leiharbeit muss endlich wirksam reguliert werden (gleicher Lohn ab dem ersten Einsatztag, Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes und eine arbeitsplatzbezogene Überlassungshöchstdauer). Schluss gemacht werden muss mit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen; der Missbrauch von Werkverträgen und Solo-Selbstständigkeit muss wirksam bekämpft werden. Hierzu braucht es einen klaren gesetzlichen Kriterienkatalog sowie Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Für alle Formen abhängiger Beschäftigung muss die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro gelten.

Im Zentrum des Politikwechsels muss die Rückkehr zu einer Wirtschaftspolitik, die gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge betrachtet, stehen: Nicht der einzelne Arbeitslose ist individuell für seine Lage verantwortlich, sondern es ist gesamtgesellschaftlich zu wenig Arbeit für alle vorhanden. Der Privatsektor – Unternehmen und Haushalte – gibt insgesamt zu wenig Geld aus, um Beschäftigung für alle zu schaffen. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen überfällig – zur Beschleunigung der Energiewende, für moderne Infrastrukturen, sozialen Wohnungsbau, hochwertige soziale Dienstleistungen und bessere Schulen. Eine entsprechende Investitionsoffensive würde zu qualitativem Wachstum und vielen neue Arbeitsplätzen führen.

Für Langzeitarbeitslose gibt es kaum Chancen auf reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Gleichzeitig gibt es enorme gesellschaftliche Bedarfe zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege, Gesundheit. Daher ist ein öffentlicher Beschäftigungssektor mit fairen Bedingungen notwendig. Hier sollten Langzeitarbeitslose bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf freiwilliger Basis zu regulären, tariflichen Bedingungen beschäftigt werden.

Höheres Wachstum allein reicht jedoch nicht aus, um Vollbeschäftigung zu erreichen. Es muss auch darum gehen, Arbeit anders zu verteilen. Denn der Rückgang der vorhandenen Arbeit ist nicht nur ein Phänomen des letzten Jahrzehnts, sondern eine langfristig zu beobachtende Entwicklungstendenz in Deutschland. Seit 1975 ist die pro Kopf vorhandene Arbeit um rund ein Viertel geschrumpft, auf faktisch rund 30 Stunden pro Woche. Dennoch arbeiten Vollzeitbeschäftigte heute wie damals unverändert etwa 40 Stunden. Mit kürzeren Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten würden auch Arbeitslose und Unterbeschäftigte wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Gleichzeitig könnte so eine echte partnerschaftliche Teilung von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern massiv beschleunigt werden.

Anmerkungen:

Lars Niggemeyer ist hauptamtlicher Gewerkschafter. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Arbeitsmarktpolitik und Sozialpolitik.

URL: https://www.blickpunkt-wiso.de/post/der-deutsche-arbeitsmarkt-fundament-der-abstiegsgesellschaft--2167.html   |   Gedruckt am: 18.04.2024